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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Chargemap Passes

Version gültig am 4. April 2025

Konsultieren Siedie geltenden Bedingungen vor dem 4. April 2025

Die Website chargemap.com sowie die mobile App Chargemap werden von CHARGEMAP herausgegeben, société par actions simplifiée unter französischem Recht (“vereinfachte Aktiengesellschaft”) mit einem Grundkapital von 52 850,00 Euro und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Strasbourg unter der Nummer 809 844 731.

Herausgeber : CHARGEMAP SAS

Anschrift: 7 allée Cérès, 67200 Strasbourg (Frankreich)

Vertretungsberechtigter : Yoann NUSSBAUMER

USt-IdNr: FR37809844731

Kontakt: [email protected]

Sie können uns auch über unser Formular kontaktieren, das in der Rubrik "Kontakt" auf der Website verfügbar ist.

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist verboten.

1. Präambel

Bei der Bestellung des Chargemap-Passes wird der Nutzer systematisch über die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen in Kenntnis gesetzt. Auf die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen wird außerdem vor jeder Bestellung, die in ihren Geltungsbereich fällt, systematisch hingewiesen, indem sie zugesandt oder ausgehändigt werden.

CHARGEMAP ist ein Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. CHARGEMAP bietet seinen Nutzern zahlreiche Dienste an, darunter den Zugang zum Laden über eine Mobile App und eine Website.

Die Mobile App Chargemap wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf ein Smartphone heruntergeladen werden. Es listet Ladestationen - nicht nur Stationen, die mit dem Chargemap Pass kompatibel sind - in ganz Europa und weltweit auf und enthält Informationen wie Anschlusstyp, Zugangszeiten, Zugangsmöglichkeiten usw. Die ebenfalls kostenlose Website Chargemap bietet den Nutzern ähnliche Dienste.

Für alle diese kostenlosen Dienste gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Chargemap. Das vorliegende Dokument umfasst nur die mit dem Zahlungsdienst erbrachten Leistungen.

Jeder Nutzer kann zur Bereicherung der CHARGEMAP-Datenbank beitragen, indem er Informationen, Fotos und Kommentare weitergibt oder neue Ladestationen meldet.

Und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, die von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienste zu nutzen, indem er einen Chargemap Pass bestellt.

1.1 Begriffsbestimmungen

Allgemeine Servicebedingungen: bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Bedingungen, die die Bedingungen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes sowie die Bereitstellung und Nutzung des Chargemap Passes und anderer Authentifizierungsmittel regeln.ServicebedingungenServicebedingungenAllgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Website und der Mobilen App regeln und unter verfügbar sind.

Anmeldeformular: bezeichnet das Anmeldeformular, das der Nutzer ausfüllen muss, um die CHARGEMAP-Dienste nutzen zu können, nachdem er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Aufladung: bezeichnet den Vorgang der elektrischen Aufladung eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation.

Authentifizierungsmittel: bezeichnet jedes von CHARGEMAP bereitgestellte physische oder softwarebasierte Mittel, das dem Nutzer die Authentifizierung an einer kompatiblen Ladestation ermöglicht. Beispiele hierfür sind ein Chargemap Pass, ein Autocharge-fähiges Fahrzeug, ein Plug & Charge-fähiges Fahrzeug oder eine Fernauthentifizierung.

Autocharge: bezeichnet sowohl einen Ladedienst, der eine spezifische Technologie verwendet, als auch den Ladevorgang eines Autocharge-fähigen Fahrzeugs an einer Autocharge-kompatiblen Ladestation.. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird klargestellt, dass ein Autocharge für die Auslegung der Allgemeinen Servicebedingungen auch als Aufladen gilt. Autocharge-kompatible Ladestation können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Autocharge-kompatibles Fahrzeug: bezeichnet jedes Fahrzeug, das mit Autocharge kompatibel ist und für das dieser Dienst gemäß dem Verfahren in Artikel 3.1.2 aktiviert wurde.

Autocharge-kompatible Ladestation: bezeichnet eine kompatible Ladestation, bei der der Zugang und die Bezahlung der Ladevorgänge über Autocharge erfolgen können.

Benutzerkonto: ist das persönliche Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird, nachdem er das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und bestätigt hat. Das Benutzerkonto unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Das Konto ist über die Website und die Mobile Anwendung zugänglich.

Bestellung: bedeutet den Kauf des Chargemap Passes. Der Nutzer kann eine Bestellung über die Website oder die Mobile App aufgeben. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte. Eventuelle Lieferkosten sind im Preis der Bestellung enthalten.

Chargemap Pass: bezeichnet die persönliche Ladekarte, die von CHARGEMAP bereitgestellt wird und mit dem Nutzerkonto verbunden ist. Der Nutzer ist Inhaber des Chargemap Passes, sobald dieser erfolgreich aktiviert wurde. Die Nutzung des Chargemap Passes unterliegt den vorliegenden Servicebedingungen. Diese Ladekarte ermöglicht die Authentifizierung an kompatiblen Ladestationen und die Bezahlung von Ladevorgängen, unabhängig vom genutzten Partnernetzwerk.

Chargemap Support: bezeichnet den Unterstützungsdienst für den Nutzer im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienst und den Authentifizierungsmitteln.

Dienstleistungen: bezeichnet alle von CHARGEMAP angebotenen Dienste, einschließlich des Zahlungsdienstes.

Fernauthentifizierung: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Dienst, bei dem sich der Nutzer an einer kompatiblen Ladestation, die das Fernladen unterstützt, über die Mobile Anwendung authentifiziert, um einen Ladevorgang zu starten und anschließend zu beenden. Für den Dienst der Fernauthentifizierung ist die vorherige Aktivierung eines Chargemap-Passes erforderlich.

Fernladung: bezeichnet den Vorgang des elektrischen Aufladens eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation, die die Fernladung über Fernauthentifizierung unterstützt. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass eine Fernladung für die Zwecke der Interpretation der vorliegenden Begriffe auch als Aufladung betrachtet wird. Kompatible Ladestationen, die das Fernladen unterstützen, können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Kompatible Ladestation: bezeichnet eine Ladestation, an der der Zugang und/oder die Bezahlung von Aufladungen mit dem Chargemap Pass möglich ist.

Kontaktformular: bezeichnet das Formular, über das der Nutzer CHARGEMAP für Anfragen nach Informationen, Hilfe oder Unterstützung kontaktieren kann. Dieses Formular ist auf der Website oder der Mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbar.

Ladehistorie: ist die über das Benutzerkonto zugängliche Übersicht, die die Rückverfolgung aller durchgeführten Stromaufladungen und der damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete kompatible Ladestation ermöglicht.

Ladekartennummer: ist die auf dem Chargemap Pass des Nutzers registrierte und mit seinem Konto verbundene eindeutige Nummer.

Ladestation: bezieht sich auf jede Einrichtung, die das Aufladen eines Elektrofahrzeugs ermöglicht.

Mobile Anwendung/App: bezeichnet die von CHARGEMAP entwickelte und betriebene Android- bzw. iOS-App.

Nutzer: bezeichnet jede Person, die den Allgemeinen Servicebedingungen zugestimmt hat und Inhaber eines oder mehrerer Authentifizierungsmittel ist. Der Nutzer kann entweder ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender sein. Unterschiede zwischen diesen beiden Status bestehen und werden unter den folgenden Bezeichnungen identifiziert: Nutzer-Verbraucher und Nutzer-Gewerbetreibender.Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die kompatible Ladestationen betreibt.

Personenbezogene Daten: sind die persönlichen Informationen (wie z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse), die der Nutzer bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste und/oder bei der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste angibt.

Plug & Charge: bezeichnet sowohl einen Ladedienst, der eine spezifische Technologie verwendet, als auch den Ladevorgang eines Plug & Charge-kompatiblen Fahrzeugs an einer Plug & Charge-kompatiblen Ladestation. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass ein Plug & Charge-Vorgang ebenfalls als Ladevorgang im Sinne der Allgemeinen Servicebedingungen gilt. Plug & Charge-kompatible Ladestationen können über die Mobile App und die Website identifiziert werden.

Plug & Charge-kompatible Ladestation: bezeichnet eine kompatible Ladestation, bei der Zugang und Bezahlung der Ladevorgänge über Plug & Charge erfolgen können.

Plug & Charge-kompatibles Fahrzeug: bezeichnet jedes Fahrzeug, das mit Plug & Charge kompatibel ist und für das dieser Dienst gemäß dem Verfahren in Artikel 3.1.3 aktiviert wurde.

Website: bezeichnet die im Internet öffentlich zugängliche Website CHARGEMAP.COM, auf der der Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mit seinen Zugangsdaten verbinden kann, insbesondere zur Verwaltung seiner persönlichen Daten und für den Zahlungsdienst.

Widerrufsformular: ist das Formular, mit dem der Nutzer sein Widerrufsrecht ausübt und das unter Punkt 2.6 dieser Allgemeinen Servicebedingungen verfügbar ist.

Zahlungsdienst: bezeichnet den kostenpflichtigen Dienst, durch den CHARGEMAP die Kosten für Ladevorgänge, die mit einem Authentifizierungsmittel des Nutzers an kompatiblen Ladestationen der Partner-Betreiber durchgeführt wurden, im Voraus bezahlt. Dieser Dienst unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Servicebedingungen. Der Zugang zum Zahlungsdienst erfordert die Erstellung eines Nutzerkontos.

1.2 Zweck und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Servicebedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen die Gesellschaft CHARGEMAP ihren Zahlungsdienst, den Chargemap Pass und die anderen Authentifizierungsmittel bereitstellt.

1.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes und den Erwerb des Chargemap Passes

Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungsdienstes sind dem Nutzer vorbehalten, der die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen in ihrer Gesamtheit unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen vorbehaltlos akzeptiert hat.

1.3.1 Anlegen des Benutzerkontos

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Im Falle von Fehlern und/oder Änderungen der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebenen Daten muss der Nutzer die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich über die Funktion „Persönliche Daten ändern“ vornehmen, die über die Startseite des Benutzerkontos zugänglich ist.

Bei der Anmeldung muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie kann zum Login verwendet werden und muss vom Nutzer mit einem Passwort verknüpft werden. Die registrierte und mit dem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse ist die einzige E-Mail-Adresse, die im Falle einer Passwortwiederherstellung (vergessenes Passwort, nach einem Hacking geändertes Passwort usw.) verwendet wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass die E-Mails, die ihm von CHARGEMAP zugesandt werden, nicht als Spams angesehen werden. Sollte dies der Fall sein, kann CHARGEMAP nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die so erstellten Zugangsdaten (E-Mail oder Benutzername) und das Passwort sind streng vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer ist allein für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen jeder Person, die sein Benutzerkonto - auch ohne sein Wissen - nutzt, haften.

1.3.2 Freischaltung des Zahlungsdienstes

Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist ausschließlich Nutzern vorbehalten, die zuvor ein persönliches Nutzerkonto erstellt und ihren Chargemap Pass aktiviert haben.Die Eröffnung des Benutzerkontos und die Aktivierung des Chargemap Passes zu Gunsten des Nutzers werden von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Bestellung gemachten Angaben vorgenommen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, bei der Erstellung des Benutzerkontos und der Bestellung des Chargemap Passes eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement der Chargemap-Dienste aus einem berechtigten Grund abzulehnen, wie z.B.:

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtzahlung;
  • Die Übermittlung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse;
  • Verdacht auf absichtlich ungenaue oder unvollständige Informationen;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung des Chargemap Passes.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder Bestellung storniert und der Betrag zurückerstattet.

Falls erforderlich, trägt der Nutzer-Gewerbetreibender alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP im Zusammenhang mit der Führung des Rechtsstreits entstehen, einschließlich der - angemessenen - Kosten für einen Rechtsbeistand.

2. Chargemap Pass

Der Nutzer verpflichtet sich, den Chargemap Pass und die anderen Authentifizierungsmittel ausschließlich im Rahmen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes zu verwenden. Jede Chargemap Pass bleibt Eigentum von Chargemap, die ihn dem Nutzer ausschließlich im Rahmen ihrer Dienstleistungen zur Verfügung stellt; der Nutzer wird ihn am Ende des Vertrags zurückgeben oder für seine Zerstörung sorgen.

2.1 Bestellung

Der Nutzer kann über die Website oder die Mobile App einen persönlichen Chargemap Pass bestellen.

Vor der Bestellung des Chargemap Passes muss sich der Nutzer vergewissern, dass er uneingeschränkt zu dessen Nutzung berechtigt ist (Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit usw.).

Die verschiedenen Bestellschritte werden auf der Website während des gesamten Bestellvorgangs ausführlich beschrieben. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, um den Chargemap Pass zu erhalten. Die vom Nutzer angegebenen Informationen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Chargemap Passes als richtig, aufrichtig, vollständig und nicht veraltet.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt nach den Regeln des “Doppelklickverfahrens”. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer seine Bestellung mit einem ersten Klick. Der Nutzer kann dann die Einzelheiten und den Gesamtpreis seiner Bestellung überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor er sie mit einem zweiten Klick bestätigt. Der Nutzer wird spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs eindeutig über die von CHARGEMAP akzeptierten Zahlungsarten informiert.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch Doppelklick und Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Servicebedingungen gelesen habe“ akzeptiert der Nutzer unwiderruflich und vorbehaltlos die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen. Jede vom Nutzer durch dieses Verfahren vorgenommene Einwilligung gilt als formaler Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CHARGEMAP.

Alle Bestellungen sind für den Nutzer kostenpflichtig.

Eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung mit den Einzelheiten der Bestellung, den vom Nutzer eingegebenen wesentlichen Daten und seiner Rechnungsnummer wird an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestellbestätigung, die dem Nutzer nach der endgültigen Zustimmung zugesandt wird, gilt als Zahlungsbeleg.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es dem Kunden, eine Auftragsbestätigung und den bestellten Chargemap Pass zu erhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind.

Der bestellte Chargemap Pass wird direkt an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Postanschrift geschickt.

2.2 Preise und Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten sind im Preis des Chargemap Passes, der auf der Website und in der Mobilen App angezeigt wird, enthalten.

Der Preis für den Chargemap Pass beträgt neunzehn Euro und neunzig Cent (19,90€) einschließlich aller Steuern.

Dieser Preis kann sich ändern; der Nutzer wird darüber informiert und muss sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis beziehen.

Die Kosten für den Zugang zum Internet mittels eines Telekommunikationsdienstes sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.

2.3 Bezahlung

Der Chargemap Pass ist online per Kreditkarte oder mit jedem anderen Zahlungsmittel zu bezahlen, das dem Nutzer zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website zur Verfügung steht.

Nur volljährige, geschäftsfähige Personen dürfen den Chargemap Pass-Zahlungsdienst nutzen.

Sobald der Zahlungsdienst abonniert wurde, wird die für die Chargemap Pass-Bestellung verwendete Zahlungsmethode als Standard-Zahlungsmethode des Nutzers für die Zahlung seiner Aufladungen an den kompatiblen Ladestationen gespeichert.

Die bei der Registrierung des Zahlungsmittels des Nutzers mitgeteilten Daten sind CHARGEMAP weder bekannt noch werden sie von CHARGEMAP gespeichert, sondern werden von dem auf die oben genannten gesicherten Zahlungen spezialisierten Dienstleister (STRIPE) gespeichert.

Nach der Registrierung der Zahlungsmethode und der Freigabe der Chargemap Pass-Bestellung wird eine Bankvorautorisierung durchgeführt.

Sobald der Nutzer den Gesamtbetrag der Bestellung akzeptiert und die Zahlung vornimmt, wird das mit der verwendeten Zahlungsmethode verknüpfte Bankkonto sofort belastet, und die Bestellung wird zur Ausführung registriert.

Der Kauf des Chargemap Passes wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei CHARGEMAP und dem Einzug des der Bestellung entsprechenden Betrags durch die Bank von CHARGEMAP endgültig.

2.4 Lieferung und Lieferverzug

Nach Abschluss der Bestellung und vollständiger Bezahlung des Chargemap Passes akzeptiert der Nutzer, dass die Bearbeitung seiner Bestellung bis zu dreißig (30) Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit erhält er seinen Chargemap Pass per Post direkt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Chargemap Pass wird inaktiv geliefert, mit einem Aufladeguthaben (siehe 3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben), das je nach dem Gegenstand der Bestellung des Nutzers verfügbar ist oder nicht.

Im Falle einer Lieferverzögerung kann CHARGEMAP den Nutzer per E-Mail benachrichtigen.

Die Aktivierung des Chargemap Passes gilt jedoch als Empfangsbestätigung und ausdrücklicher Verzicht des Nutzers auf das Recht, sich auf den Lieferverzug zu berufen, um die Bestellung zu stornieren.

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt des Chargemap Passes kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Post auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus hat der Nutzer-Verbraucher die Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 216-6 den französischen Code de la Consommation zu stornieren, wenn sich die Lieferung gegenüber der angegebenen Frist verzögert und nachdem er CHARGEMAP aufgefordert hat, den Chargemap Pass innerhalb einer angemessenen Frist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden, falls diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.

2.5 Aktivierung und Gültigkeit des Chargemap Passes

Der Chargemap Pass ist nummeriert. Diese Nummer ist einzigartig und für jeden Chargemap Pass spezifisch. Diese wird zur Aktivierung benötigt, die vor der Verwendung an den kompatiblen Ladestationen erfolgen muss.

Die Aktivierung des Chargemap Passes kann vom Nutzer nur online auf der Website vorgenommen werden. Dazu muss der Nutzer mit seiner Kartennummer den Bereich „Pass“ auswählen, der über die Startseite seines Benutzerkontos zugänglich ist, dann „Aktivieren Sie Ihren Chargemap Pass“ anklicken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Der Nutzer muss sich legitimieren, um die Ladekarte aktivieren zu können.

Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein Chargemap Pass aktiviert werden.

Die Gültigkeitsdauer des Chargemap Pass beträgt zwei (2) Jahre und wird automatisch verlängert, sofern er nicht aus irgendeinem Grund zuvor dauerhaft deaktiviert wurde.

Falls innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass oder einem anderen Authentifizierungsmittel des Nutzers durchgeführt wurde, gilt er als inaktiv. Das bedeutet, dass der Zahlungsdienst deaktiviert wird und der Nutzer ihn nicht mehr für seine Ladevorgänge nutzen kann.

2.6 Widerrufsrecht

Gemäß den Artikeln L. 221-18 bis L. 221-28 der französische Code de la Consommation hat jeder einzelne Nutzer-Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab der Aktivierung des Chargemap Passes durch den Nutzer-Verbraucher.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Nutzer-Verbraucher vierzehn (14) Tage Zeit, um CHARGEMAP von seiner Absicht, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck muss er das Formular ausfüllen und abschicken:

  • das Widerrufsformular, das ihm unter der Adresse zur Verfügung steht, oder;
  • das Musterformular für den Antrag auf Widerruf, das dem französischen Dekret Nr. 2014-1061 vom 17. September 2014 beigefügt ist. Es ist unter folgender Internetadresse abrufbar: .

Wenn das Widerrufsformular per E-Mail an CHARGEMAP übermittelt wird, bestätigt diese den Empfang. Der Antrag auf Widerruf wird sofort wirksam, sobald er bei CHARGEMAP eingeht.

Danach hat der Nutzer-Verbraucher den Chargemap Pass unversehrt und in einwandfreiem Zustand per Post so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung des Widerrufsformulars, zusammen mit einer Kopie der Rechnung an CHARGEMAP unter folgender Adresse zurückzusenden: 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG.

Die Kosten und Risiken der Rücksendung liegen allein in der Verantwortung des Nutzers-Verbrauchers.

CHARGEMAP verpflichtet sich, dem Nutzer-Verbraucher den Preis des Chargemap Passes, der Gegenstand des Widerrufs ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Chargemap Passes oder zumindest des Nachweises für den Versand des Chargemap Passes zu erstatten. Es ist wichtig, dass der Chargemap Pass nicht beschädigt ist und von CHARGEMAP wieder in Verkehr gebracht werden kann.

Im Falle einer Beschädigung des Chargemap-Passes durch den Nutzer-Verbraucher, einen seiner Bevollmächtigten oder einen sonstigen Dritten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Widerruf nicht akzeptiert.

In jedem Fall werden nach Ablauf der Widerrufsfrist keine Stornierungen, Änderungen und/oder Erstattungen mehr akzeptiert. Ein ungenutzter Chargemap Pass ist nicht umtauschbar, erstattungsfähig oder übertragbar.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung mit Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers-Verbrauchers begonnen wurde.

Bei nicht vollständig ausgeführten Dienstleistungen hat der Nutzer hingegen die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, indem er CHARGEMAP von seiner Widerrufsabsicht in Kenntnis setzt. Der Nutzer haftet dann für die festen und anteiligen Kosten der Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Die vom Nutzer-Verbraucher vor dem Wirksamwerden des Rücktrittsantrags getätigten Stromabrechnungen werden gemäß den vorliegenden Bestimmungen in Rechnung gestellt und bleiben CHARGEMAP von Rechts wegen geschuldet.

2.7 Verlust / Diebstahl / Beschädigung des Chargemap Passes

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den ihm zugewiesenen Chargemap Pass und muss ihn sorgfältig schützen.

Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort jederzeit geheim zu halten, um sein Benutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen.

Er verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind. Er muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Kontrolle über seinen Chargemap Pass und seine anderen Authentifizierungsmittel zu behalten, und trägt die Verantwortung für deren Nutzung sowie die damit verbundenen Zahlungen, solange er sie nicht gesperrt hat.

2.7.1 Sperrung auf Initiative des Nutzers (Verlust/Diebstahl)

Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, einer Beschädigung oder einer anderweitig unbefugten Nutzung des Chargemap Pass oder eines anderen Authentifizierungsmittels kann der Nutzer deren Nutzung über die Mobile App sperren:

  • Um die Nutzung seines Chargemap Pass zu sperren, muss sich der Nutzer in den Bereich „Ich habe meinen Chargemap Pass verloren / er wurde mir gestohlen!“ in der Benutzeroberfläche seines Nutzerkontos auf der Website begeben.
  • Die Sperrung eines anderen Authentifizierungsmittels kann über die Mobile App durch Deaktivierung des betreffenden Dienstes erfolgen.

Ein Sperrantrag kann auch direkt bei CHARGEMAP eingereicht werden, allerdings kann sich die Umsetzung in diesem Fall verzögern, bis die Anfrage bearbeitet wurde.

Nach der Sperrung des Chargemap Pass kann der Nutzer ihn über den Bereich „Erneuern Sie Ihren Chargemap Pass“ ersetzen. Die Bestellung eines neuen Chargemap Pass wird mit sieben Euro (7 €) inkl. MwSt. und Versandkosten in Rechnung gestellt.

2.7.2 Fällige Zahlung vor Sperrung

Der Nutzer ist verpflichtet, alle Ladevorgänge zu bezahlen, die im Rahmen des Zahlungsdienstes durchgeführt wurden, solange er das für den Ladevorgang verwendete Authentifizierungsmittel nicht gesperrt hat. Die Sperrung wird erst wirksam, sofern die Redlichkeit des Nutzers gegeben ist und nur für zukünftige Ladevorgänge.

Bis zur Sperrung haftet der Nutzer daher nicht nur für die Ladevorgänge, denen er ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, sondern auch für alle Ladevorgänge, die von Dritten mit einem seiner Authentifizierungsmittel ohne oder gegen seinen Willen durchgeführt wurden.

CHARGEMAP ist in keinem Fall verpflichtet, Beträge zurückzuerstatten, die aufgrund eines vom Nutzer nicht autorisierten Ladevorgangs abgebucht wurden.

2.7.3 Möglichkeit der Entsperrung

Je nach Fall kann die Sperrung entweder zu einer vorübergehenden Aussetzung des Zahlungsdienstes und/oder des betroffenen Authentifizierungsmittels oder zu deren endgültiger Deaktivierung führen.Im Falle einer Sperrung des Chargemap Passes kann dieser direkt online über die Rubrik „Chargemap-Pass entsperren“, die über die Benutzeroberfläche des Benutzerkontos zugänglich ist, entsperrt werden. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, CHARGEMAP zu diesem Zweck per E-Mail oder über das auf der Website und der Mobilen App verfügbare Kontaktformular zu kontaktieren.

Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes infolge von Diebstahl oder dauerhaftem Verlust ist eine Reaktivierung nicht möglich und der Nutzer muss einen neuen Chargemap Pass bestellen, sofern er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert.

2.7.4 Ersatz im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes durch unsachgemäßen Gebrauch ab.

Der Nutzer muss insbesondere darauf achten, dass der Chargemap Pass nicht geknickt oder durchstochen wird, um ihn z. B. an einem Schlüsselring zu befestigen, da dies den Chip beschädigen kann.

Der Ersatz eines vom Nutzer aufgrund von falscher Nutzung beschädigten oder eines verlorenen Chargemap Passes wird mit sieben Euro (7€) einschließlich aller Steuern berechnet.

3. Nutzung des Chargemap Pass-Zahlungsdienstes

Der Chargemap Pass und jedes andere Authentifizierungsmittel ermöglichen dem Nutzer:

  • Zugang zum Ladedienst an kompatiblen Stationen der Partner-Betreiber;
  • Authentifizierung an einer kompatiblen Station, um seine Zustimmung zur Initiierung eines Ladevorgangs zu geben und sich zur Zahlung an CHARGEMAP zu verpflichten;
  • Nutzung des Zahlungsdienstes.

3.1 Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste durch den Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste nach Treu und Glauben und ohne Missbrauch zu nutzen. Er verpflichtet sich außerdem, die kompatiblen Stationen sorgfältig zu verwenden, gemäß den Nutzungs- und Sicherheitsanweisungen, und jede unbefugte Nutzung dieser Stationen zu unterlassen.

3.1.1 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen erklärt der Nutzer, dass er alle in Artikel 1.3 genannten Voraussetzungen erfüllt und beachtet hat.

Die Nutzung der Ladestationen unterliegt den Nutzungsbedingungen des Partner-Betreibers, der sie betreibt.

Vor jeder Nutzung eines Authentifizierungsmittels verpflichtet sich der Nutzer, sicherzustellen, dass er finanziell in der Lage ist, den geplanten Ladevorgang zu decken.

Der Nutzer verpflichtet sich, im Voraus die von CHARGEMAP für die betreffende Kompatible Station angewandten Tarife zu prüfen.

Falls der Zugriff auf die Tarife nicht möglich ist, muss der Nutzer von jeglichem Ladevorgang absehen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass er die betreffenden Tarife akzeptiert hat, ohne dass CHARGEMAP dafür haftet.

In dem außergewöhnlichen Fall, dass eine Ladestation noch nicht auf der Website und in der Mobilen Anwendung als Kompatible Station aufgeführt ist, der Nutzer sie jedoch dennoch mit seinem Authentifizierungsmittel für einen Ladevorgang nutzen kann, gilt ausnahmsweise der Standardtarif von 0,7 € brutto / kWh für die Bereitstellung von Gleichstrom (DC) und 0,4 € brutto / kWh für die Bereitstellung von Wechselstrom (AC). Diese Konfiguration kann vorübergehend während der Erweiterungsphasen des Chargemap-Netzwerks auftreten. Der Standardtarif wird automatisch und von Rechts wegen durch den angezeigten Tarif ersetzt, sobald dieser auf der Website und in der Mobilen Anwendung aktualisiert wurde.

Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitshinweise und alle anderen geltenden Vorschriften für die verwendete Ladestation und das betreffende Fahrzeug zu beachten.

Vor jedem Aufladevorgang muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der betreffenden kompatiblen Ladestation kompatibel sind. Er muss außerdem die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten.

  • Um eine Kompatible Station zu nutzen, kann der Nutzer den Ladevorgang vor Ort mit einem Authentifizierungsmittel starten, das seine physische Anwesenheit erfordert, oder sich für eine Fernladung entscheiden, wenn die betreffende Ladestation mit dieser Funktion kompatibel ist:Um die Aufladung vor Ort mit dem Chargemap Pass zu starten, muss der Nutzer diesen vor das RFID-Lesegerät an der kompatiblen Ladestation halten. In diesem Fall muss der Nutzer den Chargemap Pass erneut vor das RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation halten, um die Aufladung zu beenden. Dieses Verfahren kann je nach Modell der kompatiblen Ladestation und der vom Partner-Betreiber implementierten Funktionsweise variieren. Der Nutzer ist daher verpflichtet, sich an die auf der kompatiblen Ladestation angegebenen Anweisungen zu halten. Es ist nicht möglich, eine vor Ort gestartete Aufladung per Fern-Authentifizierung zu beenden: Der Chargemap Pass muss direkt am RFID-Lesegerät der Ladestation vorgehalten werden.
  • Autocharge kann an kompatiblen Autocharge-Ladestationen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug des Nutzers mit dieser Art von Aufladung kompatibel ist und der Nutzer bereits das in Artikel 3.1.2 beschriebene Aktivierungsverfahren durchlaufen hat. Nach dieser Aktivierung startet jede Autocharge-Aufladung automatisch, sobald das Autocharge-kompatible Fahrzeug mit einer kompatiblen Autocharge-Ladestation verbunden wird. Der Nutzer ist verpflichtet, eine Autocharge-Aufladung entweder über die Mobile App, direkt über sein Autocharge-kompatibles Fahrzeug oder durch erneutes Vorhalten seines Chargemap Passes vor das RFID-Lesegerät der Ladestation zu beenden.
  • Um eine Fern-Aufladung zu starten, muss der Nutzer:
  • sein Fahrzeug zuvor an die kompatible Ladestation angeschlossen haben;
  • die Identifikationsnummer der genutzten Ladestation ermitteln, die am Ladepunkt angezeigt wird;
  • über die Mobile App verfügen;
  • sicherstellen, dass eine funktionierende Internetverbindung besteht;
  • die Fern-Aufladung über die Mobile App starten, nachdem der Ladepunkt angegeben wurde.

Um eine Fern-Aufladung zu beenden, muss der Nutzer das oben beschriebene Verfahren in umgekehrter Reihenfolge befolgen.

  • Um die Aufladung vor Ort mit einem anderen Authentifizierungsmittel zu starten, wird der Nutzer gebeten, die folgenden Artikel zu konsultieren.

3.1.2 Autocharge

Verfahren zur Aktivierung von Autocharge:

Bevor der Nutzer Autocharge durchführen kann, muss er diesen Dienst aktivieren:

- er muss die Mobile App installiert und ein Nutzerkonto erstellt haben

Er muss ein mit dieser Art des Aufladens kompatibles Fahrzeug an eine Autocharge-kompatible Ladestation angeschlossen haben;- dann muss er seinen Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät der Autocharge-kompatiblen Ladestation halten;

- er erhält dann eine Benachrichtigung über die Mobile App oder per E-Mail, die ihn durch die Schritte zur Freischaltung des Dienstes führt.

Nach der Aktivierung des Dienstes und der Trennung des Fahrzeugs von der Ladestation ist das Autoladen für das betreffende Fahrzeug (das nun als Autocharge-fähiges Fahrzeug** gilt) in allen Netzen der Partner-Betreiber möglich;

Alle nachfolgenden Autocharge werden durch einfaches Verbinden des Autocharge-fähiges Fahrzeug** mit einer Autocharge-kompatible Ladestation gestartet.

Der Nutzer wird darüber informiert, dass das Autocharge mit dem Autocharge-fähiges Fahrzeug** verbunden ist und dass es nicht notwendig ist, seinen Chargemap Pass zu haben, um Autocharge durchzuführen und zu unterbrechen; Der Nutzer wird daher dringend aufgefordert, die Autocharge nur für ein Fahrzeug zu aktivieren, das er nutzt und über das er die ausschließliche und dauerhafte Kontrolle hat, da er für die mit diesem Fahrzeug durchgeführten Autocharges unabhängig von seiner persönlichen Nutzung allein verantwortlich bleibt, auch wenn das Autocharge-fähiges Fahrzeug** verliehen/verliehen/zurückgegeben, abgetreten, verloren oder gestohlen wird, und zwar bis zum Zeitpunkt, an dem CHARGEMAP schriftlich über die Deaktivierung des Autocharge benachrichtigt wird.

3.1.3 Plug & Charge

Aktivierungsverfahren für Plug & Charge:

Bevor der Nutzer Plug & Charge-Ladevorgänge durchführen kann, muss er diesen Dienst aktivieren:

  • Er muss die Mobile Anwendung installiert und ein Nutzerkonto erstellt haben;
  • Er muss über ein Plug & Charge-kompatibles Fahrzeug verfügen. Dieses Fahrzeug muss entweder OTA-fähig (Over The Air) sein oder mit einer OTA-fähigen Ladestation verbunden werden können;
  • Er muss das Plug & Charge-Zertifikat von CHARGEMAP auf dem betreffenden Fahrzeug installieren. Dieser Vorgang wird über die Mobile Anwendung initiiert, indem die Plug & Charge-ID (PCID) des Fahrzeugs eingegeben wird (diese Kennung wird in der Regel vom Hersteller bereitgestellt). Der Vorgang dauert normalerweise nur wenige Minuten, kann aber in manchen Fällen einige Tage in Anspruch nehmen;
  • Er muss die Plug & Charge-Funktion über das Bordcomputer-System des betreffenden Fahrzeugs aktivieren.

Nach Abschluss dieses Vorgangs sendet CHARGEMAP dem Nutzer eine Bestätigung über die erfolgreiche Installation.

Falls der Nutzer mehrere Zertifikate auf dem betreffenden Fahrzeug installiert hat oder das Fahrzeug diese zusätzliche Bestätigung erfordert, muss der Nutzer das CHARGEMAP-Zertifikat über das Bordcomputer-System aktivieren.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, kann das Fahrzeug für Plug & Charge-kompatible Ladestationen auf allen Netzwerken der Partner-Betreiber genutzt werden.

Alle zukünftigen Plug & Charge-Ladevorgänge beginnen automatisch, sobald das Plug & Charge-kompatible Fahrzeug mit einer Plug & Charge-kompatiblen Ladestation verbunden wird.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Plug & Charge an das Plug & Charge-kompatible Fahrzeug gebunden ist und kein Chargemap Pass erforderlich ist, um Plug & Charge-Ladevorgänge durchzuführen oder zu beenden.

Der Nutzer wird daher ausdrücklich dazu angehalten, Plug & Charge nur für ein Fahrzeug zu aktivieren, das sich in seinem ausschließlichen und dauerhaften Besitz und unter seiner Kontrolle befindet, da er allein für alle Plug & Charge-Ladevorgänge mit diesem Fahrzeug haftet – unabhängig von seiner persönlichen Nutzung. Dies gilt auch dann, wenn das Plug & Charge-kompatible Fahrzeug verliehen, zurückgegeben, übertragen, verloren oder gestohlen wurde, bis zur Deaktivierung des Plug & Charge-Dienstes über die Mobile Anwendung.

3.1.4 Betrügerische Verwendung

Jeder Chargemap Pass ist persönlich und mit einem einzigen Benutzerkonto verknüpft, das einem einzigen Nutzer gehört. Der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebene Name ist maßgeblich und hat Vorrang vor allen anderen eingegebenen Daten zur Bestimmung des Kontoinhabers.

Ein Chargemap Pass, ein anderes Authentifizierungsmittel oder ein Benutzerkonto darf nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Die Nutzung durch eine andere Person als den Nutzer ist untersagt, es sei denn, es handelt sich gegebenenfalls um eine seiner Angestellten, falls er ein Nutzer-Gewerbetreibender ist, oder im Rahmen des Chargemap Business-Angebots.

Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Chargemap Pass, seine anderen Authentifizierungsmittel, seine Anmeldeinformationen und Passwörter für den Zugriff auf sein Benutzerkonto jederzeit zu schützen. Er muss sicherstellen, dass er seinen Chargemap Pass stets in seinem Besitz hat, ihn niemals unbeaufsichtigt oder unter der Kontrolle Dritter lässt, insbesondere nach einer Aufladung. Der Nutzer muss sich außerdem nach jeder Nutzung von seinem Benutzerkonto abmelden.

CHARGEMAP kann in keinem Fall für die Fahrlässigkeit des Nutzers haftbar gemacht werden. Der Nutzer ist für jede mit seinen Authentifizierungsmitteln und/oder über sein Benutzerkonto durchgeführte Transaktion verantwortlich und haftbar.

Im Allgemeinen gelten alle Anmeldungen, Bestellungen, Fernauthentifizierungen, Nutzungen oder Datenübertragungen, die von seinem Benutzerkonto aus durchgeführt werden, sowie jede Nutzung seiner Authentifizierungsmittel als vom Nutzer oder gegebenenfalls von seinen Angestellten vorgenommen und liegen in seiner alleinigen Verantwortung.

Falls CHARGEMAP Informationen erhält, die auf eine betrügerische Nutzung eines Chargemap Passes und/oder eine betrügerische Aufladung hindeuten, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, dessen Nutzung ohne vorherige Ankündigung für Ermittlungen und Überprüfungen auszusetzen, bis der Verdacht auf Betrug ausgeräumt ist.

Der Nutzer ist verpflichtet, CHARGEMAP, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, uneingeschränkt zu unterstützen, falls eine Untersuchung zu einem Aufladevorgang oder einer sonstigen Nutzung der Authentifizierungsmittel, des Benutzerkontos oder des Zahlungsdienstes durchgeführt wird.

3.2 Preise für Aufladungen

Die Preise für die elektrischen Aufladungen werden von CHARGEMAP festgelegt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, um insbesondere Tarifänderungen der Partnerbetreiber zu berücksichtigen. Infolgedessen werden die Tarife auf der Website und der Mobilen App ständig aktualisiert.

Die an den kompatiblen Ladestationen angezeigten Informationen (Dauer und Leistung) sind nur ein Anhaltspunkt und nur der vom Partnerbetreiber an CHARGEMAP gesendete Ladebericht ist verbindlich.

Der Nutzer muss daher vor jedem Aufladevorgang seines Fahrzeugs über den Zahlungsdienst die auf der Website und der Mobilen App verfügbare Preisliste einsehen, um sich über den genauen Preis zu informieren, der berechnet wird.

Für jede kompatible Ladestation gibt es eine spezifische Preisliste, die auf der Website oder der Mobilen App verfügbar ist.

Die vom Partnerbetreiber auf der kompatiblen Ladestation angezeigten Preise bestimmen unter keinen Umständen den Preis der Aufladungen für den Nutzer. Die zum Zeitpunkt des Aufladens auf der Website und in der Mobilen App angezeigten Preise sind die einzig gültigen Preise.

Diese Preise sind klar und deutlich angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und nur in Euro.

Diese Preise beinhalten:

  • Den Preis, der CHARGEMAP vom Partnerbetreiber in Rechnung gestellt wird;
  • CHARGEMAP-Servicegebühren (Umtauschgebühren, Telefon- und E-Mail-Support, technische Verbindung zu den Betreibern, Abrechnungs-, Zahlungs- und Inkassogebühren, usw.).

Um den Betrag der Aufladung zu berechnen, werden die Werte für die Energie und die Verbindungsdauer gemäß den von jedem unserer Partner-Betreiber angewandten Tarifregeln gerundet.

CHARGEMAP kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife verantwortlich gemacht werden.

Wenn der Nutzer offline ist und/oder nicht auf die Mobile App oder die Website zugreifen kann, wird ihm dringend empfohlen, nicht mit einer Aufladung fortzufahren.

Tätigt der Nutzer jedoch eine Aufladung, obwohl er offline ist und/oder keinen Zugriff auf die Mobile App oder die Website hat, kann CHARGEMAP nicht für die mangelnde Information oder Lesbarkeit der Preisangaben sowie des berechneten Tarifs verantwortlich gemacht werden. Folglich wird davon ausgegangen, dass der Nutzer, der sein Fahrzeug auflädt, ohne Zugang zu den Tarifen zu haben, die geltenden Tarife von CHARGEMAP ohne Vorbehalt akzeptiert.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Zahlung oder ein Volumenlimit für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor größeren Abrechnungsvorfällen zu schützen.

3.3 Bezahlung von Aufladungen

Der Nutzer wird ausdrücklich darüber informiert, dass jede:

  • Vorlage seines Chargemap Passes an der dafür vorgesehenen Stelle an einer kompatiblen Ladestation und die Auswahl der gewünschten Aufladung;
  • Verbindung eines Autocharge-kompatiblen Fahrzeugs mit einer Autocharge-kompatiblen Ladestation;
  • Verbindung eines Plug & Charge-kompatiblen Fahrzeugs mit einer Plug & Charge-kompatiblen Ladestation;

als Zustimmung zur Aufladung und zur entsprechenden Zahlung gilt; dies gilt ebenso für jede Fernauthentifizierung, die über sein Benutzerkonto durchgeführt wird.

Sobald die Zustimmung erteilt wurde, gilt die Zahlung als vom Nutzer autorisiert und der Zahlungsauftrag als unwiderruflich und unanfechtbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.6 Widerrufsrecht.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro und ist am Datum der Übermittlung jeder Rechnung fällig.Alle Transaktionen werden über einen sicheren SSL-Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Nutzer seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden. Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

In jedem Fall verpflichtet sich der Nutzer, ein ausreichendes Guthaben auf dem Bankkonto zu halten, das mit der dem Benutzerkonto zugeordneten Kreditkarte verbunden ist, um jede Aufladung zu decken.

3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben

Der Nutzer kann über einen Partnercode verfügen, der ihn zu einem Aufladeguthaben berechtigt. Er kann über Werbeangebote von CHARGEMAP oder CHARGEMAPs Partnerunternehmen bezogen werden.

Je nach Aktionsangebot kann das Aufladeguthaben direkt integriert werden, ohne dass der Nutzer bei der Bestellung seines Chargemap Passes besondere Eingriffe vornehmen muss.

Andernfalls muss der Nutzer den Partnercode angeben, der ihm bei der Bestellung seines Chargemap Passes in dem dafür vorgesehenen Feld mitgeteilt wurde.

Falls der Nutzer über einen Partnercode verfügt, der es ihm ermöglicht, ein Aufladeguthaben zu erhalten, gilt Folgendes:

  • Der Partnercode kann nur einmal verwendet werden;
  • das Aufladeguthaben kann gültig sein:
  • entweder in allen Partnernetzen von CHARGEMAP oder;
  • entweder für einen oder mehrere benannte Partner-Betreiber,

nach Ermessen von CHARGEMAP in allen Partnernetzen oder bei einem einzigen Partnerbetreiber gültig sein. Es muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten nach seiner effektiven Registrierung auf dem Benutzerkonto verwendet werden.

Die Partnercodes und Aufladeguthaben können unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung, einem Umtausch oder einer Zahlung in Euro auf das Bankkonto des Nutzers führen.

Nach der effektiven Registrierung des Aufladeguthabens auf dem Benutzerkonto behält sich die CHARGEMAP das Recht vor, zukünftige Aufladungen des Nutzers vorrangig über dieses Aufladeguthaben zu bezahlen.

Jede Sperrung oder Aussetzung des Chargemap Passes, eines anderen Authentifizierungsmittels oder des Benutzerkontos setzt unmittelbar jede Möglichkeit zur Nutzung von Aufladungsguthaben aus, bis die Situation bereinigt ist.

3.3.2 Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsausfalls wird CHARGEMAP nach vorheriger Information des Nutzers erneut versuchen, den in Rechnung gestellten Betrag zu belasten, und dies bei Bedarf mehrmals innerhalb eines Zeitraums von fünfzehn (15) Tagen. Ab dem Datum des ersten Zahlungsausfalls werden alle Authentifizierungsmittel gesperrt und für den Nutzer unbrauchbar sein, bis die geschuldeten Beträge vollständig beglichen sind.

Darüber hinaus wird der Zahlungsdienst unter den in den vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen festgelegten Bedingungen ausgesetzt.

Wenn der Nutzer seine Situation nicht innerhalb von 15 Tagen bereinigt, wird CHARGEMAP ein Inkassoverfahren einleiten.

Die Zusendung des Mahnschreibens wird dem Nutzer-Gewerbetreibender von CHARGEMAP als pauschale Mahngebühr in Höhe von zehn Euro inklusive aller Steuern (10€) in Rechnung gestellt.

Kann die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe geleistet werden, ist der Nutzer-Gewerbetreibende von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung verpflichtet,

  • eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen des am Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Säumniszuschläge werden ohne Mahnung fällig, wenn sie begründet sind. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Freistellungen berufen, wenn die Eröffnung eines Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm zustehenden Forderung zum Fälligkeitstermin verhindert.
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro (40 €) pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-16 des französischen Code de commerce) zu zahlen. Übersteigen die anfallenden Inkassokosten die Höhe dieser Pauschalvergütung, kann CHARGEMAP eine zusätzliche Vergütung verlangen.

3.4 Rechnungsstellung

Wenn der Nutzer eine Aufladung über den Zahlungsdienst mittels eines Authentifizierungsmittels durchführt, wird ihm eine Übersicht über die Aufladung per E-Mail zugesandt.. Die übermittelte Verbrauchsübersicht und die zugehörigen Tarife stellen Bestandteile der Rechnungsstellung dar. Der Nutzer kann die Ladehistorie über sein Benutzerkonto frei einsehen. Der Nutzer kann alle Informationen über die durchgeführte Aufladung finden: Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag der Transaktion.

Wenn der Gesamtbetrag der im laufenden Kalendermonat mit den Authentifizierungsmitteln eines Nutzers durchgeführten Aufladungen unter 70 € inkl. MwSt. liegt, stellt CHARGEMAP dem Nutzer am 2. des Folgemonats eine detaillierte Rechnung über den Gesamtbetrag der betreffenden Aufladungen aus (mit Ausnahme eventueller Aufladungen, für die CHARGEMAP noch auf Informationen wartet und die dem Nutzer später in Rechnung gestellt werden).Zum Zweck der Betrugsbekämpfung gilt: Sobald der kumulierte Betrag der mit den Authentifizierungsmitteln des Nutzers im laufenden Kalendermonat durchgeführten Aufladungen 70 € inkl. MwSt. erreicht oder überschreitet::

  • kann CHARGEMAP dem Nutzer eine entsprechende Zwischenrechnung übermitteln;
  • für den restlichen Kalendermonat kann CHARGEMAP dem Nutzer eine neue Zwischenrechnung übermitteln, sobald der kumulierte Betrag seiner Aufladungen erneut eine Schwelle von 70 € inkl. MwSt. erreicht oder übersteigt;

Am Ende wird dem Nutzer am 2. des Folgemonats eine Rechnung für die restlichen Aufladungen des Kalendermonats übermittelt.

Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Nutzer führt im Januar mehrere Aufladungen durch:

  • zwischen dem 1. und dem 9. Januar: 110 € an Aufladungen
  • am 10. Januar: 30 €
  • am 11. Januar: 20 €
  • am 13. Januar: 30 €
  • vom 14. bis 25. Januar: 140 €
  • am 28. Januar: 15 €

1. Kumulierte Aufladungen zu Beginn des Monats:

  • Am 9. Januar beträgt der kumulierte Betrag 110 €: keine Zwischenrechnung wird ausgestellt.
  • Am 10. Januar beträgt der kumulierte Betrag 140 € (110 € + 30 €): noch keine Zwischenrechnung, da der Schwellenwert von 150 € noch nicht erreicht ist.
  • Am 11. Januar beträgt der kumulierte Betrag 160 € (110 € + 30 € + 20 €): Zwischenrechnung Nr. 1 wird über 150 € ausgestellt (es bleiben 10 € offen).

2. Neue Berechnung nach einer Zwischenrechnung:

Nach dieser Zwischenrechnung beginnt die Berechnung für die folgenden Aufladungen von neuem.

  • Am 13. Januar beträgt der kumulierte Betrag seit der letzten Rechnung 40 € (10 € + 30 €): keine neue Zwischenrechnung.
  • Am 25. Januar beträgt der kumulierte Betrag seit der letzten Rechnung 180 € (10 € + 30 € + 140 €): Zwischenrechnung Nr. 2 wird über 150 € ausgestellt (es bleiben 30 € offen).

3. Endabrechnung für den Monat:

Am 2. Februar wird eine Rechnung über den Restbetrag der noch nicht in Rechnung gestellten Aufladungen ausgestellt, d. h. 30 €.

Rechnungsübersicht:

  • Zwischenrechnung Nr. 1 (11. Januar): 150 €
  • Zwischenrechnung Nr. 2 (25. Januar): 150 €
  • Endabrechnung für den Monat Januar (2. Februar): 30 €

Jede Rechnung wird per E-Mail übermittelt und kann im Benutzerkonto unter dem Abschnitt „Rechnungen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der für die Aufladungen des vergangenen Monats oder der vergangenen Zwischenperiode in Rechnung gestellte Betrag wird am Datum der Ausstellung der entsprechenden Rechnung abgebucht. Der Nutzer ist verpflichtet, die von CHARGEMAP in Rechnung gestellten Beträge zu begleichen.

Aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von CHARGEMAP liegen, kann es vorkommen, dass die Meldung einer Aufladung oder die Informationen, die für deren Rechnungsstellung erforderlich sind, verspätet bei CHARGEMAP eingehen. Es ist daher möglich, dass die Rechnung für eine getätigte Aufladung auf eine spätere Rechnung übertragen wird, nachdem die fehlenden Informationen eingegangen sind :

  • spätestens innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den Verbraucher-Nutzer (Art. L218-2 des französischen Code de la Consommation);
  • spätestens innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den professionellen Nutzer (Art. L110-4 des französischen Code de Commerce).

Der Nutzer sollte regelmäßig das Aufladungshistorie einsehen, um sich über seinen Status zu informieren.

3.5 Aussetzung - Einschränkung - Stornierung von Chargemap Diensten

Die Aussetzung der Dienstleistungen aufgrund ausbleibender Zahlung ist in Artikel 3.3.2 oben detailliert beschrieben.

Falls der Chargemap Pass gemäß Artikel 2.5 der vorliegenden Bedingungen als inaktiv betrachtet wird (wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass oder einem anderen Authentifizierungsmittel des Nutzers durchgeführt wurde), behält sich CHARGEMAP das Recht vor, alle Authentifizierungsmittel des Nutzers zu sperren.

Falls verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Benutzerkonto festgestellt werden, eine verdächtige Nutzung der Authentifizierungsmittel oder ein Verdacht auf betrügerische Verwendung besteht, im Falle eines Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen oder wenn dies aufgrund der geltenden Gesetzgebung erforderlich ist, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, eine Überprüfungsmaßnahme durchzuführen und gegebenenfalls den Zahlungsdienst auszusetzen sowie eine Überprüfung einzuleiten. Ebenso kann der oben genannte Dienst im Falle verdächtiger Bankaktivitäten oder eines Zahlungszwischenfalls ausgesetzt werden. Dies ist ein einseitiges Recht von CHARGEMAP und führt zu keinerlei Entschädigungsansprüchen jeglicher Art.

Im Falle der Sperrung sämtlicher oder einzelner Authentifizierungsmittel kann eine Entsperrung unter den in Artikel 2.7.3 genannten Bedingungen erfolgen.

CHARGEMAP behält sich zudem das Recht vor, die Nutzung der Authentifizierungsmittel in bestimmten Gebieten oder vollständig zu beschränken, falls sich herausstellt oder der Verdacht besteht, dass deren Nutzung gegen die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen oder lokale Vorschriften verstößt.

Ebenso behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Nutzungserlaubnis der Authentifizierungsmittel zu beschränken, wenn der Nutzer, einer seiner Beauftragten oder ein Dritter verdächtigt wird, eine Straftat zu begehen oder eine missbräuchliche oder betrügerische Nutzung dieser Mittel vorzunehmen.

4. Support und Haftung

4.1 Hilfe und Support

Für jede Anfrage nach Hilfe oder Support kann der Nutzer CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

  • Per E-Mail: [email protected];
  • Über das auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbare Kontaktformular;
  • Nur für sofortige Hilfeanfragen im Zusammenhang mit einer Aufladung, die mit dem Chargemap Pass vorgenommen wurde, kann die Hotline telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen gebührenfreien Nummer kontaktiert werden.

4.1.1 Anwendungsbereich und Einschränkungen

CHARGEMAP wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um das vom Nutzer gemeldete Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen, garantiert jedoch nicht, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Lösung gefunden werden kann. CHARGEMAP garantiert in keinem Fall, dass die gemeldeten Probleme, auch nur teilweise, gelöst werden können. In diesem Zusammenhang besteht lediglich eine Verpflichtung zum Tätigwerden (Obliegenheit) und keine Erfolgsgarantie.

Die Reaktionszeit wird anhand der Einsatzzeiten des telefonischen Supportdienstes gemessen: 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag (vorbehaltlich von Änderungen durch CHARGEMAP, über die der Nutzer mindestens 15 Tage im Voraus per E-Mail informiert wird).

Der telefonische Supportdienst von CHARGEMAP ist ausschließlich für Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines Chargemap Passes während einer Aufladung erreichbar.

Wenn der Nutzer während einer Aufladung auf eine Schwierigkeit stößt, die eindeutig auf die verwendete kompatible Ladestation zurückzuführen ist (defekte Station, Ausfall usw.), kann er den Support unseres betroffenen Partner-Betreibers kontaktieren, dessen Kontaktdaten auf oder in der Nähe der Station angegeben sind.

Für alle anderen Fälle muss der Nutzer CHARGEMAP per E-Mail ([email protected]) oder über das auf der Website bereitgestellte Formular kontaktieren.

4.1.2 Mögliche Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtungsstelle und der Plattform zur Streitbelegung

Im Falle eines Scheiterns der gütlichen Einigung mit dem CHARGEMAP-Support kann sich der Nutzer-Verbraucher kostenlos an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, wie in Artikel L. 612-1 des französischen Code de la Consommation vorgesehen.

Der zuständige Ombudsmann ist das CM2C, das auf folgende Weise kontaktiert werden kann:

  • Über die Website: ;
  • Auf dem Postweg, an folgende Adresse: CM2C, 14 rue Saint Jean F-75017 Paris
  • Per E-Mail: [email protected].

Ebenso kann sich der Nutzer kostenlos an die Plattform der Europäischen Kommission für alternative Streitbeilegung wenden, indem er folgenden Link aufruft: .

4.1.3 Vertragliche Garantie

Falls der Rückruf eines Chargemap Passes oder eines anderen Authentifizierungsmittels erforderlich sein sollte, beispielsweise aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen, wird CHARGEMAP:

  • den Nutzer schriftlich informieren und sich bemühen, eine Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor der Deaktivierung der betroffenen Chargemap Pässe oder anderen Authentifizierungsmittel, die ersetzt werden müssen, einzuhalten;
  • die Kosten für den Ersatz und den Versand der Chargemap Pässe oder der anderen Authentifizierungsmittel vollständig übernehmen;
  • den Nutzer rechtzeitig über alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung informieren.

4.1.4 Reklamationen

Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Problem, das auf der Website oder bei der Nutzung der kompatiblen Ladestationen auftritt, so schnell wie möglich nach Erhalt des Ladeberichts, zu melden.

Im Falle eines vom Nutzer festgestellten Fehlers, insbesondere bei einem Aufladevorgang, kann der Nutzer CHARGEMAP kontaktieren. Nach Prüfung des Antrags, des Benutzerkontos und der Umstände des betreffenden Vorgangs schickt CHARGEMAP dem Nutzer einen Bericht mit den dem Unternehmen vorliegenden Informationen. Ist dies der Fall, wird der Nutzer darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben. Der Nutzer wird darüber informiert, dass, wenn seine Reklamation Überprüfungen durch Dritte, beispielsweise durch einen Partnerbetreiber, erfordert, sich die Antwortzeit von CHARGEMAP und die Bearbeitung seiner Reklamation entsprechend verzögern können.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, vom Nutzer die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen, um seine Reklamation zu belegen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Bis zum Beweis des Gegenteils werden nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch angesehen.

Wurde das Konto des Nutzers mit einer fehlerhaften Zahlung belastet, wird der Betrag vorbehaltlich des Ergebnisses der Reklamation von CHARGEMAP auf die Bankkarte des Benutzers zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Nutzer hat.

4.2 Haftung

4.2.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die durch die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, der Nutzungsbedingungen und Anweisungen der betreffenden Ladestation, des Elektrofahrzeugs und/oder des Ladekabels entstehen.

Der Nutzer ist allein für die Nutzung seines Benutzerkontos, jedes Autocharge-fähiges Fahrzeug und seines Chargemap Passes verantwortlich. Er ist für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen und Taten jeder Person einstehen, die sein Benutzerkonto, ein Autocharge-fähiges Fahrzeug und seinen Chargemap Pass benutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein verantwortlich für die Informationen, die er an CHARGEMAP weitergegeben hat oder von denen man annimmt, dass er sie weitergegeben hat.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Gerät und die Mobile App regelmäßig zu aktualisieren, um von den neuesten Funktionen zu profitieren. Werden keine regelmäßigen Aktualisierungen vorgenommen, wird CHARGEMAP das Benutzerkonto nicht löschen. Der Zugriff auf das Benutzerkonto und dessen Betrieb kann jedoch eingeschränkt sein. Außerdem lehnt CHARGEMAP im Falle einer Nichtaktualisierung durch den Nutzer jede Verantwortung für die durch die Weigerung des Nutzers, die besagte Aktualisierung vorzunehmen, verursachten Störungen ab. CHARGEMAP behält sich das Recht vor, Aktualisierungen der Mobilen App zu verlangen, um auf die mobile Schnittstelle und Funktionen zugreifen zu können.

4.2.2 Haftungsbeschränkung von CHARGEMAP

Generell kann CHARGEMAP nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitshinweise oder sonstiger Regeln im Zusammenhang mit den Ladestationen oder dem betreffenden Elektrofahrzeug ergeben.

4.2.2.1 Im Zusammenhang mit Informatikproblemen

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die durch Störungen, Ausfälle, fehlende Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstanden sind, insbesondere durch eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung des Datenflusses, ein Eindringen von außen, eine eventuelle Verlangsamung usw.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden jeglicher Art, vorhersehbar oder unvorhersehbar, haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung der Authentifizierungsmittel entstehen.

4.2.2.2 Im Zusammenhang mit den Informationen, die auf den kompatiblen Ladestationen angezeigt werden

CHARGEMAP prüft, soweit möglich und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die vom Nutzer mitgeteilten Informationen. CHARGEMAP kann in keiner Weise für die bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen verantwortlich gemacht werden, wenn sich diese als ungenau, veraltet oder unvollständig erweisen. CHARGEMAP ist nur verpflichtet, in dieser Hinsicht alle Anstrengungen zu unternehmen.

Im Falle eines Irrtums kann sich der betroffene Nutzer an CHARGEMAP wenden und, soweit möglich, die fehlerhaften oder fehlenden Informationen auf der Website präzise mitteilen.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer oder einer seiner Bevollmächtigten erleidet, wenn der Nutzer durch eine auf der kompatiblen Ladestation, der Website, der Mobilen App, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel angezeigte Nachricht vor einem Risiko, auch einem möglichen, gewarnt wurde.

4.2.2.3 Im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Mängeln am Elektrofahrzeug oder am Stromladekabel entstanden sind.

4.2.2.4 Im Zusammenhang mit Infrastrukturen

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

- Ausfall(en) einer kompatiblen Ladestation,

- Ausfall(en) der Infrastruktur des Lade- oder Stromnetzes ;

  • einer Ladestation, die ohne Zertifizierung installiert oder modifiziert wurde, wenn eine solche erforderlich ist, z. B. die französische IRVE-Zertifizierung.

4.2.2.5 Im Zusammenhang mit den Aufladungen

CHARGEMAP haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die aufgrund einer mangelnden Überwachung durch den Nutzer während einer Ladesession entstehen. Insbesondere wird der Nutzer darüber informiert, dass es möglich ist, das Ladekabel eines Fahrzeugs vor der Initialisierung eines Aufladung, einschließlich eines Fernladung, zu trennen; er wird daher ermutigt, seinen Fernladevorgang so früh wie möglich zu initialisieren und, falls dies nicht möglich ist, sicherzustellen, dass sein Fahrzeug vor der Fernauthentifizierung angeschlossen ist.

5. Datenschutz, personenbezogene Daten und Cookies

Die Elemente in Bezug auf Vertraulichkeit und personenbezogene Daten sind in der Datenschutzpolitik von CHARGEMAP zu finden.

6. Geistiges Eigentum

Viele der über die Website zugänglichen Inhalte sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Nutzer darf diese Inhalte in keiner Weise, auch nicht teilweise, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP vervielfältigen, darstellen, extrahieren, nutzen oder verwerten.

Im Allgemeinen verpflichtet sich der Nutzer, keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte, die CHARGEMAP oder Dritten gehören, zu verletzen.

7. Besondere Bestimmungen für den Nutzer-Gewerbetreibenden im Streitfall

7.1 Anwendbares Recht

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden ist das auf die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen anwendbare Recht das französische Recht.

7.2 Zuständige Gerichtsbarkeit

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden unterliegen alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden allgemeinen Servicebedingungen führen könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Konsequenzen der Zuständigkeit der Handelskammer des Gerichts von Straßburg (Frankreich).,

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Höhere Gewalt

CHARGEMAP ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Code civil und in allen Fällen, in denen es durch ein Element außerhalb seiner Dienstleistungen daran gehindert wird, zu erfüllen.

8.2 Kein Anspruch auf Rechtsverzicht

Sofern nichts anderes vorgesehen ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen nicht verlangt hat, keinesfalls als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der betreffenden Klausel angesehen werden.

8.3 Vollständigkeit

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen im Hinblick auf eine Rechtsnorm, ein geltendes Gesetz oder ein Gerichtsurteil einer zuständigen Gerichtsbarkeit als nichtig erachtet wird, gilt sie als ungeschrieben. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen bleiben jedoch in Kraft und wirksam. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Ungültigkeit einer Klausel, die von einem zuständigen Gericht beurteilt wird, die ungültige Klausel durch die gültige Klausel ersetzt wird, die dem Geist und der Wirtschaftlichkeit des hier vorgesehenen Vertrags am nächsten kommt.

8.4 Veräußerung

Jegliche Übertragung der Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen durch den Nutzer ohne vorherige Zustimmung von CHARGEMAP ist strengstens untersagt.

8.5 Änderung der Allgemeinen Servicebedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen können jederzeit geändert werden, weshalb der Nutzer die Allgemeinen Servicebedingungen bei seiner Bestellung unbedingt konsultieren und akzeptieren muss, insbesondere um sicherzustellen, dass die für diese Bestellung geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Nutzer wird innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail und durch eine gleichzeitige Veröffentlichung auf der Website über alle Änderungen informiert. Die geänderten Allgemeinen Servicebedingungen werden daher dem Nutzer zur Kenntnis gebracht und seine Zustimmung eingeholt, damit die neuen Allgemeinen Servicebedingungen ihm gegenüber durchgesetzt werden können.

Der Nutzer hat dann das Recht, die Sperrung oder Löschung seines Benutzerkontos zu verlangen, wenn er die besagten Änderungen nicht akzeptiert, und zwar gemäß den folgenden Modalitäten: Der Nutzer kann jederzeit und auf einfachen Antrag per Post oder E-Mail die Löschung seines auf der Website gespeicherten Benutzerkontos verlangen. Die Anfrage kann an CHARGEMAP über das Kontaktformular gesendet werden, das über den Teil „Kontakt“ der Website, Rubrik „Über uns“, zugänglich ist, oder an die folgende Adresse: CHARGEMAP - 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG

Die endgültige Löschung kann ein paar Tage dauern.

ACHTUNG: Die Löschung des Benutzerkontos hebt in keinem Fall offene Rechnungen auf, die vollständig beglichen werden müssen, damit CHARGEMAP die endgültige Löschung der Daten abschließen kann. Die Sperrung oder Deaktivierung eines Authentifizierungsmittels hebt in keinem Fall die Verpflichtung zur Zahlung bereits durchgeführter oder bereits begonnener Aufladungen mit diesem Mittel auf.

8.6 Widerspruch mit der französischen Version

Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen sind eine deutschsprachige Übersetzung der französischen Originalversion, die hier verfügbar ist: .

Die deutsche Fassung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungskonflikten zwischen der deutschen Fassung dieser Allgemeinen Servicebedingungen und der französischen Originalfassung ist die französische Fassung maßgebend und das einzige verbindliche Dokument.

Obwohl wir uns um ihre Genauigkeit bemüht haben, können Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten. Für rechtliche oder amtliche Zwecke sollte daher auf das französische Originaldokument Bezug genommen werden.

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Die Website chargemap.com sowie die mobile App Chargemap werden von CHARGEMAP herausgegeben, société par actions simplifiée unter französischem Recht (“vereinfachte Aktiengesellschaft”) mit einem Grundkapital von 52 850,00 Euro und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Strasbourg unter der Nummer 809 844 731.

Herausgeber : CHARGEMAP SAS

Anschrift: 7 allée Cérès, 67200 Strasbourg (Frankreich)

Vertretungsberechtigter : Yoann NUSSBAUMER

USt-IdNr: FR37809844731

Kontakt: [email protected]

Sie können uns auch über unser Formular kontaktieren, das in der Rubrik "Kontakt" auf der Website verfügbar ist.

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist verboten.

1. Präambel

Bei der Bestellung des Chargemap-Passes wird der Nutzer systematisch über die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen in Kenntnis gesetzt. Auf die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen wird außerdem vor jeder Bestellung, die in ihren Geltungsbereich fällt, systematisch hingewiesen, indem sie zugesandt oder ausgehändigt werden.

CHARGEMAP ist ein Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. CHARGEMAP bietet seinen Nutzern zahlreiche Dienste an, darunter den Zugang zum Laden über eine Mobile App und eine Website.

Die Mobile App Chargemap wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf ein Smartphone heruntergeladen werden. Es listet Ladestationen - nicht nur Stationen, die mit dem Chargemap Pass kompatibel sind - in ganz Europa und weltweit auf und enthält Informationen wie Anschlusstyp, Zugangszeiten, Zugangsmöglichkeiten usw. Die ebenfalls kostenlose Website Chargemap bietet den Nutzern ähnliche Dienste.

Für alle diese kostenlosen Dienste gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Chargemap. Das vorliegende Dokument umfasst nur die mit dem Zahlungsdienst erbrachten Leistungen.

Jeder Nutzer kann zur Bereicherung der CHARGEMAP-Datenbank beitragen, indem er Informationen, Fotos und Kommentare weitergibt oder neue Ladestationen meldet.

Und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, die von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienste zu nutzen, indem er einen Chargemap Pass bestellt.

1.1 Begriffsbestimmungen

Allgemeine Servicebedingungen: bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Bedingungen, die die Bedingungen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes sowie die Bereitstellung und Nutzung des Chargemap Passes und anderer Authentifizierungsmittel regeln.ServicebedingungenServicebedingungenAllgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Website und der Mobilen App regeln und unter verfügbar sind.

Anmeldeformular: bezeichnet das Anmeldeformular, das der Nutzer ausfüllen muss, um die CHARGEMAP-Dienste nutzen zu können, nachdem er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Aufladung: bezeichnet den Vorgang der elektrischen Aufladung eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation.

Authentifizierungsmittel: bezeichnet jedes von CHARGEMAP bereitgestellte physische oder softwarebasierte Mittel, das dem Nutzer die Authentifizierung an einer kompatiblen Ladestation ermöglicht. Beispiele hierfür sind ein Chargemap Pass, ein Autocharge-fähiges Fahrzeug, ein Plug & Charge-fähiges Fahrzeug oder eine Fernauthentifizierung.

Autocharge: bezeichnet sowohl einen Ladedienst, der eine spezifische Technologie verwendet, als auch den Ladevorgang eines Autocharge-fähigen Fahrzeugs an einer Autocharge-kompatiblen Ladestation.. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird klargestellt, dass ein Autocharge für die Auslegung der Allgemeinen Servicebedingungen auch als Aufladen gilt. Autocharge-kompatible Ladestation können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Autocharge-kompatibles Fahrzeug: bezeichnet jedes Fahrzeug, das mit Autocharge kompatibel ist und für das dieser Dienst gemäß dem Verfahren in Artikel 3.1.2 aktiviert wurde.

Autocharge-kompatible Ladestation: bezeichnet eine kompatible Ladestation, bei der der Zugang und die Bezahlung der Ladevorgänge über Autocharge erfolgen können.

Benutzerkonto: ist das persönliche Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird, nachdem er das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und bestätigt hat. Das Benutzerkonto unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Das Konto ist über die Website und die Mobile Anwendung zugänglich.

Bestellung: bedeutet den Kauf des Chargemap Passes. Der Nutzer kann eine Bestellung über die Website oder die Mobile App aufgeben. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte. Eventuelle Lieferkosten sind im Preis der Bestellung enthalten.

Chargemap Pass: bezeichnet die persönliche Ladekarte, die von CHARGEMAP bereitgestellt wird und mit dem Nutzerkonto verbunden ist. Der Nutzer ist Inhaber des Chargemap Passes, sobald dieser erfolgreich aktiviert wurde. Die Nutzung des Chargemap Passes unterliegt den vorliegenden Servicebedingungen. Diese Ladekarte ermöglicht die Authentifizierung an kompatiblen Ladestationen und die Bezahlung von Ladevorgängen, unabhängig vom genutzten Partnernetzwerk.

Chargemap Support: bezeichnet den Unterstützungsdienst für den Nutzer im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienst und den Authentifizierungsmitteln.

Dienstleistungen: bezeichnet alle von CHARGEMAP angebotenen Dienste, einschließlich des Zahlungsdienstes.

Fernauthentifizierung: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Dienst, bei dem sich der Nutzer an einer kompatiblen Ladestation, die das Fernladen unterstützt, über die Mobile Anwendung authentifiziert, um einen Ladevorgang zu starten und anschließend zu beenden. Für den Dienst der Fernauthentifizierung ist die vorherige Aktivierung eines Chargemap-Passes erforderlich.

Fernladung: bezeichnet den Vorgang des elektrischen Aufladens eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation, die die Fernladung über Fernauthentifizierung unterstützt. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass eine Fernladung für die Zwecke der Interpretation der vorliegenden Begriffe auch als Aufladung betrachtet wird. Kompatible Ladestationen, die das Fernladen unterstützen, können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Kompatible Ladestation: bezeichnet eine Ladestation, an der der Zugang und/oder die Bezahlung von Aufladungen mit dem Chargemap Pass möglich ist.

Kontaktformular: bezeichnet das Formular, über das der Nutzer CHARGEMAP für Anfragen nach Informationen, Hilfe oder Unterstützung kontaktieren kann. Dieses Formular ist auf der Website oder der Mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbar.

Ladehistorie: ist die über das Benutzerkonto zugängliche Übersicht, die die Rückverfolgung aller durchgeführten Stromaufladungen und der damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete kompatible Ladestation ermöglicht.

Ladekartennummer: ist die auf dem Chargemap Pass des Nutzers registrierte und mit seinem Konto verbundene eindeutige Nummer.

Ladestation: bezieht sich auf jede Einrichtung, die das Aufladen eines Elektrofahrzeugs ermöglicht.

Mobile Anwendung/App: bezeichnet die von CHARGEMAP entwickelte und betriebene Android- bzw. iOS-App.

Nutzer: bezeichnet jede Person, die den Allgemeinen Servicebedingungen zugestimmt hat und Inhaber eines oder mehrerer Authentifizierungsmittel ist. Der Nutzer kann entweder ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender sein. Unterschiede zwischen diesen beiden Status bestehen und werden unter den folgenden Bezeichnungen identifiziert: Nutzer-Verbraucher und Nutzer-Gewerbetreibender.Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die kompatible Ladestationen betreibt.

Personenbezogene Daten: sind die persönlichen Informationen (wie z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse), die der Nutzer bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste und/oder bei der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste angibt.

Plug & Charge: bezeichnet sowohl einen Ladedienst, der eine spezifische Technologie verwendet, als auch den Ladevorgang eines Plug & Charge-kompatiblen Fahrzeugs an einer Plug & Charge-kompatiblen Ladestation. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass ein Plug & Charge-Vorgang ebenfalls als Ladevorgang im Sinne der Allgemeinen Servicebedingungen gilt. Plug & Charge-kompatible Ladestationen können über die Mobile App und die Website identifiziert werden.

Plug & Charge-kompatible Ladestation: bezeichnet eine kompatible Ladestation, bei der Zugang und Bezahlung der Ladevorgänge über Plug & Charge erfolgen können.

Plug & Charge-kompatibles Fahrzeug: bezeichnet jedes Fahrzeug, das mit Plug & Charge kompatibel ist und für das dieser Dienst gemäß dem Verfahren in Artikel 3.1.3 aktiviert wurde.

Website: bezeichnet die im Internet öffentlich zugängliche Website CHARGEMAP.COM, auf der der Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mit seinen Zugangsdaten verbinden kann, insbesondere zur Verwaltung seiner persönlichen Daten und für den Zahlungsdienst.

Widerrufsformular: ist das Formular, mit dem der Nutzer sein Widerrufsrecht ausübt und das unter Punkt 2.6 dieser Allgemeinen Servicebedingungen verfügbar ist.

Zahlungsdienst: bezeichnet den kostenpflichtigen Dienst, durch den CHARGEMAP die Kosten für Ladevorgänge, die mit einem Authentifizierungsmittel des Nutzers an kompatiblen Ladestationen der Partner-Betreiber durchgeführt wurden, im Voraus bezahlt. Dieser Dienst unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Servicebedingungen. Der Zugang zum Zahlungsdienst erfordert die Erstellung eines Nutzerkontos.

1.2 Zweck und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Servicebedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen die Gesellschaft CHARGEMAP ihren Zahlungsdienst, den Chargemap Pass und die anderen Authentifizierungsmittel bereitstellt.

1.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes und den Erwerb des Chargemap Passes

Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungsdienstes sind dem Nutzer vorbehalten, der die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen in ihrer Gesamtheit unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen vorbehaltlos akzeptiert hat.

1.3.1 Anlegen des Benutzerkontos

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Im Falle von Fehlern und/oder Änderungen der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebenen Daten muss der Nutzer die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich über die Funktion „Persönliche Daten ändern“ vornehmen, die über die Startseite des Benutzerkontos zugänglich ist.

Bei der Anmeldung muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie kann zum Login verwendet werden und muss vom Nutzer mit einem Passwort verknüpft werden. Die registrierte und mit dem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse ist die einzige E-Mail-Adresse, die im Falle einer Passwortwiederherstellung (vergessenes Passwort, nach einem Hacking geändertes Passwort usw.) verwendet wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass die E-Mails, die ihm von CHARGEMAP zugesandt werden, nicht als Spams angesehen werden. Sollte dies der Fall sein, kann CHARGEMAP nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die so erstellten Zugangsdaten (E-Mail oder Benutzername) und das Passwort sind streng vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer ist allein für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen jeder Person, die sein Benutzerkonto - auch ohne sein Wissen - nutzt, haften.

1.3.2 Freischaltung des Zahlungsdienstes

Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist ausschließlich Nutzern vorbehalten, die zuvor ein persönliches Nutzerkonto erstellt und ihren Chargemap Pass aktiviert haben.Die Eröffnung des Benutzerkontos und die Aktivierung des Chargemap Passes zu Gunsten des Nutzers werden von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Bestellung gemachten Angaben vorgenommen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, bei der Erstellung des Benutzerkontos und der Bestellung des Chargemap Passes eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement der Chargemap-Dienste aus einem berechtigten Grund abzulehnen, wie z.B.:

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtzahlung;
  • Die Übermittlung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse;
  • Verdacht auf absichtlich ungenaue oder unvollständige Informationen;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung des Chargemap Passes.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder Bestellung storniert und der Betrag zurückerstattet.

Falls erforderlich, trägt der Nutzer-Gewerbetreibender alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP im Zusammenhang mit der Führung des Rechtsstreits entstehen, einschließlich der - angemessenen - Kosten für einen Rechtsbeistand.

2. Chargemap Pass

Der Nutzer verpflichtet sich, den Chargemap Pass und die anderen Authentifizierungsmittel ausschließlich im Rahmen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes zu verwenden. Jede Chargemap Pass bleibt Eigentum von Chargemap, die ihn dem Nutzer ausschließlich im Rahmen ihrer Dienstleistungen zur Verfügung stellt; der Nutzer wird ihn am Ende des Vertrags zurückgeben oder für seine Zerstörung sorgen.

2.1 Bestellung

Der Nutzer kann über die Website oder die Mobile App einen persönlichen Chargemap Pass bestellen.

Vor der Bestellung des Chargemap Passes muss sich der Nutzer vergewissern, dass er uneingeschränkt zu dessen Nutzung berechtigt ist (Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit usw.).

Die verschiedenen Bestellschritte werden auf der Website während des gesamten Bestellvorgangs ausführlich beschrieben. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, um den Chargemap Pass zu erhalten. Die vom Nutzer angegebenen Informationen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Chargemap Passes als richtig, aufrichtig, vollständig und nicht veraltet.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt nach den Regeln des “Doppelklickverfahrens”. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer seine Bestellung mit einem ersten Klick. Der Nutzer kann dann die Einzelheiten und den Gesamtpreis seiner Bestellung überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor er sie mit einem zweiten Klick bestätigt. Der Nutzer wird spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs eindeutig über die von CHARGEMAP akzeptierten Zahlungsarten informiert.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch Doppelklick und Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Servicebedingungen gelesen habe“ akzeptiert der Nutzer unwiderruflich und vorbehaltlos die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen. Jede vom Nutzer durch dieses Verfahren vorgenommene Einwilligung gilt als formaler Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CHARGEMAP.

Alle Bestellungen sind für den Nutzer kostenpflichtig.

Eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung mit den Einzelheiten der Bestellung, den vom Nutzer eingegebenen wesentlichen Daten und seiner Rechnungsnummer wird an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestellbestätigung, die dem Nutzer nach der endgültigen Zustimmung zugesandt wird, gilt als Zahlungsbeleg.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es dem Kunden, eine Auftragsbestätigung und den bestellten Chargemap Pass zu erhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind.

Der bestellte Chargemap Pass wird direkt an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Postanschrift geschickt.

2.2 Preise und Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten sind im Preis des Chargemap Passes, der auf der Website und in der Mobilen App angezeigt wird, enthalten.

Der Preis für den Chargemap Pass beträgt neunzehn Euro und neunzig Cent (19,90€) einschließlich aller Steuern.

Dieser Preis kann sich ändern; der Nutzer wird darüber informiert und muss sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis beziehen.

Die Kosten für den Zugang zum Internet mittels eines Telekommunikationsdienstes sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.

2.3 Bezahlung

Der Chargemap Pass ist online per Kreditkarte oder mit jedem anderen Zahlungsmittel zu bezahlen, das dem Nutzer zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website zur Verfügung steht.

Nur volljährige, geschäftsfähige Personen dürfen den Chargemap Pass-Zahlungsdienst nutzen.

Sobald der Zahlungsdienst abonniert wurde, wird die für die Chargemap Pass-Bestellung verwendete Zahlungsmethode als Standard-Zahlungsmethode des Nutzers für die Zahlung seiner Aufladungen an den kompatiblen Ladestationen gespeichert.

Die bei der Registrierung des Zahlungsmittels des Nutzers mitgeteilten Daten sind CHARGEMAP weder bekannt noch werden sie von CHARGEMAP gespeichert, sondern werden von dem auf die oben genannten gesicherten Zahlungen spezialisierten Dienstleister (STRIPE) gespeichert.

Nach der Registrierung der Zahlungsmethode und der Freigabe der Chargemap Pass-Bestellung wird eine Bankvorautorisierung durchgeführt.

Sobald der Nutzer den Gesamtbetrag der Bestellung akzeptiert und die Zahlung vornimmt, wird das mit der verwendeten Zahlungsmethode verknüpfte Bankkonto sofort belastet, und die Bestellung wird zur Ausführung registriert.

Der Kauf des Chargemap Passes wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei CHARGEMAP und dem Einzug des der Bestellung entsprechenden Betrags durch die Bank von CHARGEMAP endgültig.

2.4 Lieferung und Lieferverzug

Nach Abschluss der Bestellung und vollständiger Bezahlung des Chargemap Passes akzeptiert der Nutzer, dass die Bearbeitung seiner Bestellung bis zu dreißig (30) Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit erhält er seinen Chargemap Pass per Post direkt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Chargemap Pass wird inaktiv geliefert, mit einem Aufladeguthaben (siehe 3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben), das je nach dem Gegenstand der Bestellung des Nutzers verfügbar ist oder nicht.

Im Falle einer Lieferverzögerung kann CHARGEMAP den Nutzer per E-Mail benachrichtigen.

Die Aktivierung des Chargemap Passes gilt jedoch als Empfangsbestätigung und ausdrücklicher Verzicht des Nutzers auf das Recht, sich auf den Lieferverzug zu berufen, um die Bestellung zu stornieren.

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt des Chargemap Passes kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Post auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus hat der Nutzer-Verbraucher die Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 216-6 den französischen Code de la Consommation zu stornieren, wenn sich die Lieferung gegenüber der angegebenen Frist verzögert und nachdem er CHARGEMAP aufgefordert hat, den Chargemap Pass innerhalb einer angemessenen Frist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden, falls diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.

2.5 Aktivierung und Gültigkeit des Chargemap Passes

Der Chargemap Pass ist nummeriert. Diese Nummer ist einzigartig und für jeden Chargemap Pass spezifisch. Diese wird zur Aktivierung benötigt, die vor der Verwendung an den kompatiblen Ladestationen erfolgen muss.

Die Aktivierung des Chargemap Passes kann vom Nutzer nur online auf der Website vorgenommen werden. Dazu muss der Nutzer mit seiner Kartennummer den Bereich „Pass“ auswählen, der über die Startseite seines Benutzerkontos zugänglich ist, dann „Aktivieren Sie Ihren Chargemap Pass“ anklicken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Der Nutzer muss sich legitimieren, um die Ladekarte aktivieren zu können.

Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein Chargemap Pass aktiviert werden.

Die Gültigkeitsdauer des Chargemap Pass beträgt zwei (2) Jahre und wird automatisch verlängert, sofern er nicht aus irgendeinem Grund zuvor dauerhaft deaktiviert wurde.

Falls innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass oder einem anderen Authentifizierungsmittel des Nutzers durchgeführt wurde, gilt er als inaktiv. Das bedeutet, dass der Zahlungsdienst deaktiviert wird und der Nutzer ihn nicht mehr für seine Ladevorgänge nutzen kann.

2.6 Widerrufsrecht

Gemäß den Artikeln L. 221-18 bis L. 221-28 der französische Code de la Consommation hat jeder einzelne Nutzer-Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab der Aktivierung des Chargemap Passes durch den Nutzer-Verbraucher.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Nutzer-Verbraucher vierzehn (14) Tage Zeit, um CHARGEMAP von seiner Absicht, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck muss er das Formular ausfüllen und abschicken:

  • das Widerrufsformular, das ihm unter der Adresse zur Verfügung steht, oder;
  • das Musterformular für den Antrag auf Widerruf, das dem französischen Dekret Nr. 2014-1061 vom 17. September 2014 beigefügt ist. Es ist unter folgender Internetadresse abrufbar: .

Wenn das Widerrufsformular per E-Mail an CHARGEMAP übermittelt wird, bestätigt diese den Empfang. Der Antrag auf Widerruf wird sofort wirksam, sobald er bei CHARGEMAP eingeht.

Danach hat der Nutzer-Verbraucher den Chargemap Pass unversehrt und in einwandfreiem Zustand per Post so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung des Widerrufsformulars, zusammen mit einer Kopie der Rechnung an CHARGEMAP unter folgender Adresse zurückzusenden: 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG.

Die Kosten und Risiken der Rücksendung liegen allein in der Verantwortung des Nutzers-Verbrauchers.

CHARGEMAP verpflichtet sich, dem Nutzer-Verbraucher den Preis des Chargemap Passes, der Gegenstand des Widerrufs ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Chargemap Passes oder zumindest des Nachweises für den Versand des Chargemap Passes zu erstatten. Es ist wichtig, dass der Chargemap Pass nicht beschädigt ist und von CHARGEMAP wieder in Verkehr gebracht werden kann.

Im Falle einer Beschädigung des Chargemap-Passes durch den Nutzer-Verbraucher, einen seiner Bevollmächtigten oder einen sonstigen Dritten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Widerruf nicht akzeptiert.

In jedem Fall werden nach Ablauf der Widerrufsfrist keine Stornierungen, Änderungen und/oder Erstattungen mehr akzeptiert. Ein ungenutzter Chargemap Pass ist nicht umtauschbar, erstattungsfähig oder übertragbar.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung mit Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers-Verbrauchers begonnen wurde.

Bei nicht vollständig ausgeführten Dienstleistungen hat der Nutzer hingegen die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, indem er CHARGEMAP von seiner Widerrufsabsicht in Kenntnis setzt. Der Nutzer haftet dann für die festen und anteiligen Kosten der Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Die vom Nutzer-Verbraucher vor dem Wirksamwerden des Rücktrittsantrags getätigten Stromabrechnungen werden gemäß den vorliegenden Bestimmungen in Rechnung gestellt und bleiben CHARGEMAP von Rechts wegen geschuldet.

2.7 Verlust / Diebstahl / Beschädigung des Chargemap Passes

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den ihm zugewiesenen Chargemap Pass und muss ihn sorgfältig schützen.

Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort jederzeit geheim zu halten, um sein Benutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen.

Er verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind. Er muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Kontrolle über seinen Chargemap Pass und seine anderen Authentifizierungsmittel zu behalten, und trägt die Verantwortung für deren Nutzung sowie die damit verbundenen Zahlungen, solange er sie nicht gesperrt hat.

2.7.1 Sperrung auf Initiative des Nutzers (Verlust/Diebstahl)

Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, einer Beschädigung oder einer anderweitig unbefugten Nutzung des Chargemap Pass oder eines anderen Authentifizierungsmittels kann der Nutzer deren Nutzung über die Mobile App sperren:

  • Um die Nutzung seines Chargemap Pass zu sperren, muss sich der Nutzer in den Bereich „Ich habe meinen Chargemap Pass verloren / er wurde mir gestohlen!“ in der Benutzeroberfläche seines Nutzerkontos auf der Website begeben.
  • Die Sperrung eines anderen Authentifizierungsmittels kann über die Mobile App durch Deaktivierung des betreffenden Dienstes erfolgen.

Ein Sperrantrag kann auch direkt bei CHARGEMAP eingereicht werden, allerdings kann sich die Umsetzung in diesem Fall verzögern, bis die Anfrage bearbeitet wurde.

Nach der Sperrung des Chargemap Pass kann der Nutzer ihn über den Bereich „Erneuern Sie Ihren Chargemap Pass“ ersetzen. Die Bestellung eines neuen Chargemap Pass wird mit sieben Euro (7 €) inkl. MwSt. und Versandkosten in Rechnung gestellt.

2.7.2 Fällige Zahlung vor Sperrung

Der Nutzer ist verpflichtet, alle Ladevorgänge zu bezahlen, die im Rahmen des Zahlungsdienstes durchgeführt wurden, solange er das für den Ladevorgang verwendete Authentifizierungsmittel nicht gesperrt hat. Die Sperrung wird erst wirksam, sofern die Redlichkeit des Nutzers gegeben ist und nur für zukünftige Ladevorgänge.

Bis zur Sperrung haftet der Nutzer daher nicht nur für die Ladevorgänge, denen er ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, sondern auch für alle Ladevorgänge, die von Dritten mit einem seiner Authentifizierungsmittel ohne oder gegen seinen Willen durchgeführt wurden.

CHARGEMAP ist in keinem Fall verpflichtet, Beträge zurückzuerstatten, die aufgrund eines vom Nutzer nicht autorisierten Ladevorgangs abgebucht wurden.

2.7.3 Möglichkeit der Entsperrung

Je nach Fall kann die Sperrung entweder zu einer vorübergehenden Aussetzung des Zahlungsdienstes und/oder des betroffenen Authentifizierungsmittels oder zu deren endgültiger Deaktivierung führen.Im Falle einer Sperrung des Chargemap Passes kann dieser direkt online über die Rubrik „Chargemap-Pass entsperren“, die über die Benutzeroberfläche des Benutzerkontos zugänglich ist, entsperrt werden. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, CHARGEMAP zu diesem Zweck per E-Mail oder über das auf der Website und der Mobilen App verfügbare Kontaktformular zu kontaktieren.

Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes infolge von Diebstahl oder dauerhaftem Verlust ist eine Reaktivierung nicht möglich und der Nutzer muss einen neuen Chargemap Pass bestellen, sofern er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert.

2.7.4 Ersatz im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes durch unsachgemäßen Gebrauch ab.

Der Nutzer muss insbesondere darauf achten, dass der Chargemap Pass nicht geknickt oder durchstochen wird, um ihn z. B. an einem Schlüsselring zu befestigen, da dies den Chip beschädigen kann.

Der Ersatz eines vom Nutzer aufgrund von falscher Nutzung beschädigten oder eines verlorenen Chargemap Passes wird mit sieben Euro (7€) einschließlich aller Steuern berechnet.

3. Nutzung des Chargemap Pass-Zahlungsdienstes

Der Chargemap Pass und jedes andere Authentifizierungsmittel ermöglichen dem Nutzer:

  • Zugang zum Ladedienst an kompatiblen Stationen der Partner-Betreiber;
  • Authentifizierung an einer kompatiblen Station, um seine Zustimmung zur Initiierung eines Ladevorgangs zu geben und sich zur Zahlung an CHARGEMAP zu verpflichten;
  • Nutzung des Zahlungsdienstes.

3.1 Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste durch den Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste nach Treu und Glauben und ohne Missbrauch zu nutzen. Er verpflichtet sich außerdem, die kompatiblen Stationen sorgfältig zu verwenden, gemäß den Nutzungs- und Sicherheitsanweisungen, und jede unbefugte Nutzung dieser Stationen zu unterlassen.

3.1.1 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen erklärt der Nutzer, dass er alle in Artikel 1.3 genannten Voraussetzungen erfüllt und beachtet hat.

Die Nutzung der Ladestationen unterliegt den Nutzungsbedingungen des Partner-Betreibers, der sie betreibt.

Vor jeder Nutzung eines Authentifizierungsmittels verpflichtet sich der Nutzer, sicherzustellen, dass er finanziell in der Lage ist, den geplanten Ladevorgang zu decken.

Der Nutzer verpflichtet sich, im Voraus die von CHARGEMAP für die betreffende Kompatible Station angewandten Tarife zu prüfen.

Falls der Zugriff auf die Tarife nicht möglich ist, muss der Nutzer von jeglichem Ladevorgang absehen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass er die betreffenden Tarife akzeptiert hat, ohne dass CHARGEMAP dafür haftet.

In dem außergewöhnlichen Fall, dass eine Ladestation noch nicht auf der Website und in der Mobilen Anwendung als Kompatible Station aufgeführt ist, der Nutzer sie jedoch dennoch mit seinem Authentifizierungsmittel für einen Ladevorgang nutzen kann, gilt ausnahmsweise der Standardtarif von 0,7 € brutto / kWh für die Bereitstellung von Gleichstrom (DC) und 0,4 € brutto / kWh für die Bereitstellung von Wechselstrom (AC). Diese Konfiguration kann vorübergehend während der Erweiterungsphasen des Chargemap-Netzwerks auftreten. Der Standardtarif wird automatisch und von Rechts wegen durch den angezeigten Tarif ersetzt, sobald dieser auf der Website und in der Mobilen Anwendung aktualisiert wurde.

Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitshinweise und alle anderen geltenden Vorschriften für die verwendete Ladestation und das betreffende Fahrzeug zu beachten.

Vor jedem Aufladevorgang muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der betreffenden kompatiblen Ladestation kompatibel sind. Er muss außerdem die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten.

  • Um eine Kompatible Station zu nutzen, kann der Nutzer den Ladevorgang vor Ort mit einem Authentifizierungsmittel starten, das seine physische Anwesenheit erfordert, oder sich für eine Fernladung entscheiden, wenn die betreffende Ladestation mit dieser Funktion kompatibel ist:Um die Aufladung vor Ort mit dem Chargemap Pass zu starten, muss der Nutzer diesen vor das RFID-Lesegerät an der kompatiblen Ladestation halten. In diesem Fall muss der Nutzer den Chargemap Pass erneut vor das RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation halten, um die Aufladung zu beenden. Dieses Verfahren kann je nach Modell der kompatiblen Ladestation und der vom Partner-Betreiber implementierten Funktionsweise variieren. Der Nutzer ist daher verpflichtet, sich an die auf der kompatiblen Ladestation angegebenen Anweisungen zu halten. Es ist nicht möglich, eine vor Ort gestartete Aufladung per Fern-Authentifizierung zu beenden: Der Chargemap Pass muss direkt am RFID-Lesegerät der Ladestation vorgehalten werden.
  • Autocharge kann an kompatiblen Autocharge-Ladestationen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug des Nutzers mit dieser Art von Aufladung kompatibel ist und der Nutzer bereits das in Artikel 3.1.2 beschriebene Aktivierungsverfahren durchlaufen hat. Nach dieser Aktivierung startet jede Autocharge-Aufladung automatisch, sobald das Autocharge-kompatible Fahrzeug mit einer kompatiblen Autocharge-Ladestation verbunden wird. Der Nutzer ist verpflichtet, eine Autocharge-Aufladung entweder über die Mobile App, direkt über sein Autocharge-kompatibles Fahrzeug oder durch erneutes Vorhalten seines Chargemap Passes vor das RFID-Lesegerät der Ladestation zu beenden.
  • Um eine Fern-Aufladung zu starten, muss der Nutzer:
  • sein Fahrzeug zuvor an die kompatible Ladestation angeschlossen haben;
  • die Identifikationsnummer der genutzten Ladestation ermitteln, die am Ladepunkt angezeigt wird;
  • über die Mobile App verfügen;
  • sicherstellen, dass eine funktionierende Internetverbindung besteht;
  • die Fern-Aufladung über die Mobile App starten, nachdem der Ladepunkt angegeben wurde.

Um eine Fern-Aufladung zu beenden, muss der Nutzer das oben beschriebene Verfahren in umgekehrter Reihenfolge befolgen.

  • Um die Aufladung vor Ort mit einem anderen Authentifizierungsmittel zu starten, wird der Nutzer gebeten, die folgenden Artikel zu konsultieren.

3.1.2 Autocharge

Verfahren zur Aktivierung von Autocharge:

Bevor der Nutzer Autocharge durchführen kann, muss er diesen Dienst aktivieren:

- er muss die Mobile App installiert und ein Nutzerkonto erstellt haben

Er muss ein mit dieser Art des Aufladens kompatibles Fahrzeug an eine Autocharge-kompatible Ladestation angeschlossen haben;- dann muss er seinen Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät der Autocharge-kompatiblen Ladestation halten;

- er erhält dann eine Benachrichtigung über die Mobile App oder per E-Mail, die ihn durch die Schritte zur Freischaltung des Dienstes führt.

Nach der Aktivierung des Dienstes und der Trennung des Fahrzeugs von der Ladestation ist das Autoladen für das betreffende Fahrzeug (das nun als Autocharge-fähiges Fahrzeug** gilt) in allen Netzen der Partner-Betreiber möglich;

Alle nachfolgenden Autocharge werden durch einfaches Verbinden des Autocharge-fähiges Fahrzeug** mit einer Autocharge-kompatible Ladestation gestartet.

Der Nutzer wird darüber informiert, dass das Autocharge mit dem Autocharge-fähiges Fahrzeug** verbunden ist und dass es nicht notwendig ist, seinen Chargemap Pass zu haben, um Autocharge durchzuführen und zu unterbrechen; Der Nutzer wird daher dringend aufgefordert, die Autocharge nur für ein Fahrzeug zu aktivieren, das er nutzt und über das er die ausschließliche und dauerhafte Kontrolle hat, da er für die mit diesem Fahrzeug durchgeführten Autocharges unabhängig von seiner persönlichen Nutzung allein verantwortlich bleibt, auch wenn das Autocharge-fähiges Fahrzeug** verliehen/verliehen/zurückgegeben, abgetreten, verloren oder gestohlen wird, und zwar bis zum Zeitpunkt, an dem CHARGEMAP schriftlich über die Deaktivierung des Autocharge benachrichtigt wird.

3.1.3 Plug & Charge

Aktivierungsverfahren für Plug & Charge:

Bevor der Nutzer Plug & Charge-Ladevorgänge durchführen kann, muss er diesen Dienst aktivieren:

  • Er muss die Mobile Anwendung installiert und ein Nutzerkonto erstellt haben;
  • Er muss über ein Plug & Charge-kompatibles Fahrzeug verfügen. Dieses Fahrzeug muss entweder OTA-fähig (Over The Air) sein oder mit einer OTA-fähigen Ladestation verbunden werden können;
  • Er muss das Plug & Charge-Zertifikat von CHARGEMAP auf dem betreffenden Fahrzeug installieren. Dieser Vorgang wird über die Mobile Anwendung initiiert, indem die Plug & Charge-ID (PCID) des Fahrzeugs eingegeben wird (diese Kennung wird in der Regel vom Hersteller bereitgestellt). Der Vorgang dauert normalerweise nur wenige Minuten, kann aber in manchen Fällen einige Tage in Anspruch nehmen;
  • Er muss die Plug & Charge-Funktion über das Bordcomputer-System des betreffenden Fahrzeugs aktivieren.

Nach Abschluss dieses Vorgangs sendet CHARGEMAP dem Nutzer eine Bestätigung über die erfolgreiche Installation.

Falls der Nutzer mehrere Zertifikate auf dem betreffenden Fahrzeug installiert hat oder das Fahrzeug diese zusätzliche Bestätigung erfordert, muss der Nutzer das CHARGEMAP-Zertifikat über das Bordcomputer-System aktivieren.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, kann das Fahrzeug für Plug & Charge-kompatible Ladestationen auf allen Netzwerken der Partner-Betreiber genutzt werden.

Alle zukünftigen Plug & Charge-Ladevorgänge beginnen automatisch, sobald das Plug & Charge-kompatible Fahrzeug mit einer Plug & Charge-kompatiblen Ladestation verbunden wird.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Plug & Charge an das Plug & Charge-kompatible Fahrzeug gebunden ist und kein Chargemap Pass erforderlich ist, um Plug & Charge-Ladevorgänge durchzuführen oder zu beenden.

Der Nutzer wird daher ausdrücklich dazu angehalten, Plug & Charge nur für ein Fahrzeug zu aktivieren, das sich in seinem ausschließlichen und dauerhaften Besitz und unter seiner Kontrolle befindet, da er allein für alle Plug & Charge-Ladevorgänge mit diesem Fahrzeug haftet – unabhängig von seiner persönlichen Nutzung. Dies gilt auch dann, wenn das Plug & Charge-kompatible Fahrzeug verliehen, zurückgegeben, übertragen, verloren oder gestohlen wurde, bis zur Deaktivierung des Plug & Charge-Dienstes über die Mobile Anwendung.

3.1.4 Betrügerische Verwendung

Jeder Chargemap Pass ist persönlich und mit einem einzigen Benutzerkonto verknüpft, das einem einzigen Nutzer gehört. Der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebene Name ist maßgeblich und hat Vorrang vor allen anderen eingegebenen Daten zur Bestimmung des Kontoinhabers.

Ein Chargemap Pass, ein anderes Authentifizierungsmittel oder ein Benutzerkonto darf nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Die Nutzung durch eine andere Person als den Nutzer ist untersagt, es sei denn, es handelt sich gegebenenfalls um eine seiner Angestellten, falls er ein Nutzer-Gewerbetreibender ist, oder im Rahmen des Chargemap Business-Angebots.

Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Chargemap Pass, seine anderen Authentifizierungsmittel, seine Anmeldeinformationen und Passwörter für den Zugriff auf sein Benutzerkonto jederzeit zu schützen. Er muss sicherstellen, dass er seinen Chargemap Pass stets in seinem Besitz hat, ihn niemals unbeaufsichtigt oder unter der Kontrolle Dritter lässt, insbesondere nach einer Aufladung. Der Nutzer muss sich außerdem nach jeder Nutzung von seinem Benutzerkonto abmelden.

CHARGEMAP kann in keinem Fall für die Fahrlässigkeit des Nutzers haftbar gemacht werden. Der Nutzer ist für jede mit seinen Authentifizierungsmitteln und/oder über sein Benutzerkonto durchgeführte Transaktion verantwortlich und haftbar.

Im Allgemeinen gelten alle Anmeldungen, Bestellungen, Fernauthentifizierungen, Nutzungen oder Datenübertragungen, die von seinem Benutzerkonto aus durchgeführt werden, sowie jede Nutzung seiner Authentifizierungsmittel als vom Nutzer oder gegebenenfalls von seinen Angestellten vorgenommen und liegen in seiner alleinigen Verantwortung.

Falls CHARGEMAP Informationen erhält, die auf eine betrügerische Nutzung eines Chargemap Passes und/oder eine betrügerische Aufladung hindeuten, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, dessen Nutzung ohne vorherige Ankündigung für Ermittlungen und Überprüfungen auszusetzen, bis der Verdacht auf Betrug ausgeräumt ist.

Der Nutzer ist verpflichtet, CHARGEMAP, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, uneingeschränkt zu unterstützen, falls eine Untersuchung zu einem Aufladevorgang oder einer sonstigen Nutzung der Authentifizierungsmittel, des Benutzerkontos oder des Zahlungsdienstes durchgeführt wird.

3.2 Preise für Aufladungen

Die Preise für die elektrischen Aufladungen werden von CHARGEMAP festgelegt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, um insbesondere Tarifänderungen der Partnerbetreiber zu berücksichtigen. Infolgedessen werden die Tarife auf der Website und der Mobilen App ständig aktualisiert.

Die an den kompatiblen Ladestationen angezeigten Informationen (Dauer und Leistung) sind nur ein Anhaltspunkt und nur der vom Partnerbetreiber an CHARGEMAP gesendete Ladebericht ist verbindlich.

Der Nutzer muss daher vor jedem Aufladevorgang seines Fahrzeugs über den Zahlungsdienst die auf der Website und der Mobilen App verfügbare Preisliste einsehen, um sich über den genauen Preis zu informieren, der berechnet wird.

Für jede kompatible Ladestation gibt es eine spezifische Preisliste, die auf der Website oder der Mobilen App verfügbar ist.

Die vom Partnerbetreiber auf der kompatiblen Ladestation angezeigten Preise bestimmen unter keinen Umständen den Preis der Aufladungen für den Nutzer. Die zum Zeitpunkt des Aufladens auf der Website und in der Mobilen App angezeigten Preise sind die einzig gültigen Preise.

Diese Preise sind klar und deutlich angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und nur in Euro.

Diese Preise beinhalten:

  • Den Preis, der CHARGEMAP vom Partnerbetreiber in Rechnung gestellt wird;
  • CHARGEMAP-Servicegebühren (Umtauschgebühren, Telefon- und E-Mail-Support, technische Verbindung zu den Betreibern, Abrechnungs-, Zahlungs- und Inkassogebühren, usw.).

Um den Betrag der Aufladung zu berechnen, werden die Werte für die Energie und die Verbindungsdauer gemäß den von jedem unserer Partner-Betreiber angewandten Tarifregeln gerundet.

CHARGEMAP kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife verantwortlich gemacht werden.

Wenn der Nutzer offline ist und/oder nicht auf die Mobile App oder die Website zugreifen kann, wird ihm dringend empfohlen, nicht mit einer Aufladung fortzufahren.

Tätigt der Nutzer jedoch eine Aufladung, obwohl er offline ist und/oder keinen Zugriff auf die Mobile App oder die Website hat, kann CHARGEMAP nicht für die mangelnde Information oder Lesbarkeit der Preisangaben sowie des berechneten Tarifs verantwortlich gemacht werden. Folglich wird davon ausgegangen, dass der Nutzer, der sein Fahrzeug auflädt, ohne Zugang zu den Tarifen zu haben, die geltenden Tarife von CHARGEMAP ohne Vorbehalt akzeptiert.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Zahlung oder ein Volumenlimit für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor größeren Abrechnungsvorfällen zu schützen.

3.3 Bezahlung von Aufladungen

Der Nutzer wird ausdrücklich darüber informiert, dass jede:

  • Vorlage seines Chargemap Passes an der dafür vorgesehenen Stelle an einer kompatiblen Ladestation und die Auswahl der gewünschten Aufladung;
  • Verbindung eines Autocharge-kompatiblen Fahrzeugs mit einer Autocharge-kompatiblen Ladestation;
  • Verbindung eines Plug & Charge-kompatiblen Fahrzeugs mit einer Plug & Charge-kompatiblen Ladestation;

als Zustimmung zur Aufladung und zur entsprechenden Zahlung gilt; dies gilt ebenso für jede Fernauthentifizierung, die über sein Benutzerkonto durchgeführt wird.

Sobald die Zustimmung erteilt wurde, gilt die Zahlung als vom Nutzer autorisiert und der Zahlungsauftrag als unwiderruflich und unanfechtbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.6 Widerrufsrecht.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro und ist am Datum der Übermittlung jeder Rechnung fällig.Alle Transaktionen werden über einen sicheren SSL-Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Nutzer seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden. Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

In jedem Fall verpflichtet sich der Nutzer, ein ausreichendes Guthaben auf dem Bankkonto zu halten, das mit der dem Benutzerkonto zugeordneten Kreditkarte verbunden ist, um jede Aufladung zu decken.

3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben

Der Nutzer kann über einen Partnercode verfügen, der ihn zu einem Aufladeguthaben berechtigt. Er kann über Werbeangebote von CHARGEMAP oder CHARGEMAPs Partnerunternehmen bezogen werden.

Je nach Aktionsangebot kann das Aufladeguthaben direkt integriert werden, ohne dass der Nutzer bei der Bestellung seines Chargemap Passes besondere Eingriffe vornehmen muss.

Andernfalls muss der Nutzer den Partnercode angeben, der ihm bei der Bestellung seines Chargemap Passes in dem dafür vorgesehenen Feld mitgeteilt wurde.

Falls der Nutzer über einen Partnercode verfügt, der es ihm ermöglicht, ein Aufladeguthaben zu erhalten, gilt Folgendes:

  • Der Partnercode kann nur einmal verwendet werden;
  • das Aufladeguthaben kann gültig sein:
  • entweder in allen Partnernetzen von CHARGEMAP oder;
  • entweder für einen oder mehrere benannte Partner-Betreiber,

nach Ermessen von CHARGEMAP in allen Partnernetzen oder bei einem einzigen Partnerbetreiber gültig sein. Es muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten nach seiner effektiven Registrierung auf dem Benutzerkonto verwendet werden.

Die Partnercodes und Aufladeguthaben können unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung, einem Umtausch oder einer Zahlung in Euro auf das Bankkonto des Nutzers führen.

Nach der effektiven Registrierung des Aufladeguthabens auf dem Benutzerkonto behält sich die CHARGEMAP das Recht vor, zukünftige Aufladungen des Nutzers vorrangig über dieses Aufladeguthaben zu bezahlen.

Jede Sperrung oder Aussetzung des Chargemap Passes, eines anderen Authentifizierungsmittels oder des Benutzerkontos setzt unmittelbar jede Möglichkeit zur Nutzung von Aufladungsguthaben aus, bis die Situation bereinigt ist.

3.3.2 Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsausfalls wird CHARGEMAP nach vorheriger Information des Nutzers erneut versuchen, den in Rechnung gestellten Betrag zu belasten, und dies bei Bedarf mehrmals innerhalb eines Zeitraums von vierzehn (14) Tagen. Ab dem Datum des ersten Zahlungsausfalls werden alle Authentifizierungsmittel gesperrt und für den Nutzer unbrauchbar sein, bis die geschuldeten Beträge vollständig beglichen sind.

Darüber hinaus wird der Zahlungsdienst unter den in den vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen festgelegten Bedingungen ausgesetzt.

Wenn der Nutzer seine Situation nicht innerhalb von 14 Tagen bereinigt, wird CHARGEMAP ein Inkassoverfahren einleiten.

Die Zusendung des Mahnschreibens wird dem Nutzer-Gewerbetreibender von CHARGEMAP als pauschale Mahngebühr in Höhe von zehn Euro inklusive aller Steuern (10€) in Rechnung gestellt.

Kann die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe geleistet werden, ist der Nutzer-Gewerbetreibende von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung verpflichtet,

  • eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen des am Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Säumniszuschläge werden ohne Mahnung fällig, wenn sie begründet sind. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Freistellungen berufen, wenn die Eröffnung eines Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm zustehenden Forderung zum Fälligkeitstermin verhindert.
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro (40 €) pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-16 des französischen Code de commerce) zu zahlen. Übersteigen die anfallenden Inkassokosten die Höhe dieser Pauschalvergütung, kann CHARGEMAP eine zusätzliche Vergütung verlangen.

3.4 Rechnungsstellung

Wenn der Nutzer eine Aufladung über den Zahlungsdienst mittels eines Authentifizierungsmittels durchführt, wird ihm eine Übersicht über die Aufladung per E-Mail zugesandt.. Die übermittelte Verbrauchsübersicht und die zugehörigen Tarife stellen Bestandteile der Rechnungsstellung dar. Der Nutzer kann die Ladehistorie über sein Benutzerkonto frei einsehen. Der Nutzer kann alle Informationen über die durchgeführte Aufladung finden: Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag der Transaktion.

Wenn der Gesamtbetrag der im laufenden Kalendermonat mit den Authentifizierungsmitteln eines Nutzers durchgeführten Aufladungen unter 70 € inkl. MwSt. liegt, stellt CHARGEMAP dem Nutzer am 2. des Folgemonats eine detaillierte Rechnung über den Gesamtbetrag der betreffenden Aufladungen aus (mit Ausnahme eventueller Aufladungen, für die CHARGEMAP noch auf Informationen wartet und die dem Nutzer später in Rechnung gestellt werden).Zum Zweck der Betrugsbekämpfung gilt: Sobald der kumulierte Betrag der mit den Authentifizierungsmitteln des Nutzers im laufenden Kalendermonat durchgeführten Aufladungen 70 € inkl. MwSt. erreicht oder überschreitet::

  • kann CHARGEMAP dem Nutzer eine entsprechende Zwischenrechnung übermitteln;
  • für den restlichen Kalendermonat kann CHARGEMAP dem Nutzer eine neue Zwischenrechnung übermitteln, sobald der kumulierte Betrag seiner Aufladungen erneut eine Schwelle von 70 € inkl. MwSt. erreicht oder übersteigt;

Am Ende wird dem Nutzer am 2. des Folgemonats eine Rechnung für die restlichen Aufladungen des Kalendermonats übermittelt.Beispiel zur Anwendung:

  • Ein Nutzer führt im Januar mehrere Aufladungen durch:5. Januar: 25 €
  • 10 Januar: 30 €
  • 15 Januar: 20 €
  • 20 Januar: 40 €
  • 28 Januar: 15 €

1. Kumulative Aufladungen im Laufe des Monats:

  • Am 5. Januar beträgt der kumulierte Betrag 25 €: Es wird keine Zwischenrechnung ausgestellt.
  • Am 10. Januar beträgt der kumulierte Betrag 55 € (25 € + 30 €): Es wird weiterhin keine Zwischenrechnung ausgestellt, da der Schwellenwert von 70 € noch nicht erreicht ist.
  • Am 15. Januar erreicht der kumulierte Betrag 75 € (25 € + 30 € + 20 €): Zwischenrechnung Nr. 1 wird über 75 € ausgestellt.

2. Neue Berechnung nach einer Zwischenrechnung:

Nach dieser Zwischenrechnung wird der Zähler für die nächsten Aufladungen wieder auf null gesetzt.

  • Am 20. Januar beträgt der kumulierte Betrag seit der letzten Rechnung 40 €: Es wird keine neue Zwischenrechnung ausgestellt.
  • Am 28. Januar beträgt der kumulierte Betrag seit der letzten Rechnung 55 € (40 € + 15 €): Es wird weiterhin keine neue Zwischenrechnung ausgestellt, da der Schwellenwert von 70 € nicht erreicht wird.

3. Monatsabschlussrechnung:

Am 2. Februar wird eine Rechnung über den ausstehenden Betrag der noch nicht in Rechnung gestellten Aufladungen in Höhe von 55 € ausgestellt.

Zusammenfassung der Rechnungen:

  • Zwischenrechnung Nr. 1 (15. Januar): 75 €
  • Monatsabschlussrechnung (31. Januar): 55 €

Jede Rechnung wird per E-Mail übermittelt und kann im Benutzerkonto unter dem Abschnitt „Rechnungen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der für die Aufladungen des vergangenen Monats oder der vergangenen Zwischenperiode in Rechnung gestellte Betrag wird am Datum der Ausstellung der entsprechenden Rechnung abgebucht. Der Nutzer ist verpflichtet, die von CHARGEMAP in Rechnung gestellten Beträge zu begleichen.

Aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von CHARGEMAP liegen, kann es vorkommen, dass die Meldung einer Aufladung oder die Informationen, die für deren Rechnungsstellung erforderlich sind, verspätet bei CHARGEMAP eingehen. Es ist daher möglich, dass die Rechnung für eine getätigte Aufladung auf eine spätere Rechnung übertragen wird, nachdem die fehlenden Informationen eingegangen sind :

  • spätestens innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den Verbraucher-Nutzer (Art. L218-2 des französischen Code de la Consommation);
  • spätestens innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den professionellen Nutzer (Art. L110-4 des französischen Code de Commerce).

Der Nutzer sollte regelmäßig das Aufladungshistorie einsehen, um sich über seinen Status zu informieren.

3.5 Aussetzung - Einschränkung - Stornierung von Chargemap Diensten

Die Aussetzung der Dienstleistungen aufgrund ausbleibender Zahlung ist in Artikel 3.3.2 oben detailliert beschrieben.

Falls der Chargemap Pass gemäß Artikel 2.5 der vorliegenden Bedingungen als inaktiv betrachtet wird (wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass oder einem anderen Authentifizierungsmittel des Nutzers durchgeführt wurde), behält sich CHARGEMAP das Recht vor, alle Authentifizierungsmittel des Nutzers zu sperren.

Falls verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Benutzerkonto festgestellt werden, eine verdächtige Nutzung der Authentifizierungsmittel oder ein Verdacht auf betrügerische Verwendung besteht, im Falle eines Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen oder wenn dies aufgrund der geltenden Gesetzgebung erforderlich ist, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, eine Überprüfungsmaßnahme durchzuführen und gegebenenfalls den Zahlungsdienst auszusetzen sowie eine Überprüfung einzuleiten. Ebenso kann der oben genannte Dienst im Falle verdächtiger Bankaktivitäten oder eines Zahlungszwischenfalls ausgesetzt werden. Dies ist ein einseitiges Recht von CHARGEMAP und führt zu keinerlei Entschädigungsansprüchen jeglicher Art.

Im Falle der Sperrung sämtlicher oder einzelner Authentifizierungsmittel kann eine Entsperrung unter den in Artikel 2.7.3 genannten Bedingungen erfolgen.

CHARGEMAP behält sich zudem das Recht vor, die Nutzung der Authentifizierungsmittel in bestimmten Gebieten oder vollständig zu beschränken, falls sich herausstellt oder der Verdacht besteht, dass deren Nutzung gegen die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen oder lokale Vorschriften verstößt.

Ebenso behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Nutzungserlaubnis der Authentifizierungsmittel zu beschränken, wenn der Nutzer, einer seiner Beauftragten oder ein Dritter verdächtigt wird, eine Straftat zu begehen oder eine missbräuchliche oder betrügerische Nutzung dieser Mittel vorzunehmen.

4. Support und Haftung

4.1 Hilfe und Support

Für jede Anfrage nach Hilfe oder Support kann der Nutzer CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

  • Per E-Mail: [email protected];
  • Über das auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbare Kontaktformular;
  • Nur für sofortige Hilfeanfragen im Zusammenhang mit einer Aufladung, die mit dem Chargemap Pass vorgenommen wurde, kann die Hotline telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen gebührenfreien Nummer kontaktiert werden.

4.1.1 Anwendungsbereich und Einschränkungen

CHARGEMAP wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um das vom Nutzer gemeldete Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen, garantiert jedoch nicht, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Lösung gefunden werden kann. CHARGEMAP garantiert in keinem Fall, dass die gemeldeten Probleme, auch nur teilweise, gelöst werden können. In diesem Zusammenhang besteht lediglich eine Verpflichtung zum Tätigwerden (Obliegenheit) und keine Erfolgsgarantie.

Die Reaktionszeit wird anhand der Einsatzzeiten des telefonischen Supportdienstes gemessen: 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag (vorbehaltlich von Änderungen durch CHARGEMAP, über die der Nutzer mindestens 15 Tage im Voraus per E-Mail informiert wird).

Der telefonische Supportdienst von CHARGEMAP ist ausschließlich für Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines Chargemap Passes während einer Aufladung erreichbar.

Wenn der Nutzer während einer Aufladung auf eine Schwierigkeit stößt, die eindeutig auf die verwendete kompatible Ladestation zurückzuführen ist (defekte Station, Ausfall usw.), kann er den Support unseres betroffenen Partner-Betreibers kontaktieren, dessen Kontaktdaten auf oder in der Nähe der Station angegeben sind.

Für alle anderen Fälle muss der Nutzer CHARGEMAP per E-Mail ([email protected]) oder über das auf der Website bereitgestellte Formular kontaktieren.

4.1.2 Mögliche Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtungsstelle und der Plattform zur Streitbelegung

Im Falle eines Scheiterns der gütlichen Einigung mit dem CHARGEMAP-Support kann sich der Nutzer-Verbraucher kostenlos an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, wie in Artikel L. 612-1 des französischen Code de la Consommation vorgesehen.

Der zuständige Ombudsmann ist das CM2C, das auf folgende Weise kontaktiert werden kann:

  • Über die Website: ;
  • Auf dem Postweg, an folgende Adresse: CM2C, 14 rue Saint Jean F-75017 Paris
  • Per E-Mail: [email protected].

Ebenso kann sich der Nutzer kostenlos an die Plattform der Europäischen Kommission für alternative Streitbeilegung wenden, indem er folgenden Link aufruft: .

4.1.3 Vertragliche Garantie

Falls der Rückruf eines Chargemap Passes oder eines anderen Authentifizierungsmittels erforderlich sein sollte, beispielsweise aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen, wird CHARGEMAP:

  • den Nutzer schriftlich informieren und sich bemühen, eine Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor der Deaktivierung der betroffenen Chargemap Pässe oder anderen Authentifizierungsmittel, die ersetzt werden müssen, einzuhalten;
  • die Kosten für den Ersatz und den Versand der Chargemap Pässe oder der anderen Authentifizierungsmittel vollständig übernehmen;
  • den Nutzer rechtzeitig über alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung informieren.

4.1.4 Reklamationen

Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Problem, das auf der Website oder bei der Nutzung der kompatiblen Ladestationen auftritt, so schnell wie möglich nach Erhalt des Ladeberichts, zu melden.

Im Falle eines vom Nutzer festgestellten Fehlers, insbesondere bei einem Aufladevorgang, kann der Nutzer CHARGEMAP kontaktieren. Nach Prüfung des Antrags, des Benutzerkontos und der Umstände des betreffenden Vorgangs schickt CHARGEMAP dem Nutzer einen Bericht mit den dem Unternehmen vorliegenden Informationen. Ist dies der Fall, wird der Nutzer darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben. Der Nutzer wird darüber informiert, dass, wenn seine Reklamation Überprüfungen durch Dritte, beispielsweise durch einen Partnerbetreiber, erfordert, sich die Antwortzeit von CHARGEMAP und die Bearbeitung seiner Reklamation entsprechend verzögern können.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, vom Nutzer die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen, um seine Reklamation zu belegen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Bis zum Beweis des Gegenteils werden nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch angesehen.

Wurde das Konto des Nutzers mit einer fehlerhaften Zahlung belastet, wird der Betrag vorbehaltlich des Ergebnisses der Reklamation von CHARGEMAP auf die Bankkarte des Benutzers zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Nutzer hat.

4.2 Haftung

4.2.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die durch die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, der Nutzungsbedingungen und Anweisungen der betreffenden Ladestation, des Elektrofahrzeugs und/oder des Ladekabels entstehen.

Der Nutzer ist allein für die Nutzung seines Benutzerkontos, jedes Autocharge-fähiges Fahrzeug und seines Chargemap Passes verantwortlich. Er ist für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen und Taten jeder Person einstehen, die sein Benutzerkonto, ein Autocharge-fähiges Fahrzeug und seinen Chargemap Pass benutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein verantwortlich für die Informationen, die er an CHARGEMAP weitergegeben hat oder von denen man annimmt, dass er sie weitergegeben hat.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Gerät und die Mobile App regelmäßig zu aktualisieren, um von den neuesten Funktionen zu profitieren. Werden keine regelmäßigen Aktualisierungen vorgenommen, wird CHARGEMAP das Benutzerkonto nicht löschen. Der Zugriff auf das Benutzerkonto und dessen Betrieb kann jedoch eingeschränkt sein. Außerdem lehnt CHARGEMAP im Falle einer Nichtaktualisierung durch den Nutzer jede Verantwortung für die durch die Weigerung des Nutzers, die besagte Aktualisierung vorzunehmen, verursachten Störungen ab. CHARGEMAP behält sich das Recht vor, Aktualisierungen der Mobilen App zu verlangen, um auf die mobile Schnittstelle und Funktionen zugreifen zu können.

4.2.2 Haftungsbeschränkung von CHARGEMAP

Generell kann CHARGEMAP nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitshinweise oder sonstiger Regeln im Zusammenhang mit den Ladestationen oder dem betreffenden Elektrofahrzeug ergeben.

4.2.2.1 Im Zusammenhang mit Informatikproblemen

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die durch Störungen, Ausfälle, fehlende Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstanden sind, insbesondere durch eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung des Datenflusses, ein Eindringen von außen, eine eventuelle Verlangsamung usw.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden jeglicher Art, vorhersehbar oder unvorhersehbar, haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung der Authentifizierungsmittel entstehen.

4.2.2.2 Im Zusammenhang mit den Informationen, die auf den kompatiblen Ladestationen angezeigt werden

CHARGEMAP prüft, soweit möglich und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die vom Nutzer mitgeteilten Informationen. CHARGEMAP kann in keiner Weise für die bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen verantwortlich gemacht werden, wenn sich diese als ungenau, veraltet oder unvollständig erweisen. CHARGEMAP ist nur verpflichtet, in dieser Hinsicht alle Anstrengungen zu unternehmen.

Im Falle eines Irrtums kann sich der betroffene Nutzer an CHARGEMAP wenden und, soweit möglich, die fehlerhaften oder fehlenden Informationen auf der Website präzise mitteilen.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer oder einer seiner Bevollmächtigten erleidet, wenn der Nutzer durch eine auf der kompatiblen Ladestation, der Website, der Mobilen App, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel angezeigte Nachricht vor einem Risiko, auch einem möglichen, gewarnt wurde.

4.2.2.3 Im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Mängeln am Elektrofahrzeug oder am Stromladekabel entstanden sind.

4.2.2.4 Im Zusammenhang mit Infrastrukturen

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

- Ausfall(en) einer kompatiblen Ladestation,

- Ausfall(en) der Infrastruktur des Lade- oder Stromnetzes ;

  • einer Ladestation, die ohne Zertifizierung installiert oder modifiziert wurde, wenn eine solche erforderlich ist, z. B. die französische IRVE-Zertifizierung.

4.2.2.5 Im Zusammenhang mit den Aufladungen

CHARGEMAP haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die aufgrund einer mangelnden Überwachung durch den Nutzer während einer Ladesession entstehen. Insbesondere wird der Nutzer darüber informiert, dass es möglich ist, das Ladekabel eines Fahrzeugs vor der Initialisierung eines Aufladung, einschließlich eines Fernladung, zu trennen; er wird daher ermutigt, seinen Fernladevorgang so früh wie möglich zu initialisieren und, falls dies nicht möglich ist, sicherzustellen, dass sein Fahrzeug vor der Fernauthentifizierung angeschlossen ist.

5. Datenschutz, personenbezogene Daten und Cookies

Die Elemente in Bezug auf Vertraulichkeit und personenbezogene Daten sind in der Datenschutzpolitik von CHARGEMAP zu finden.

6. Geistiges Eigentum

Viele der über die Website zugänglichen Inhalte sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Nutzer darf diese Inhalte in keiner Weise, auch nicht teilweise, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP vervielfältigen, darstellen, extrahieren, nutzen oder verwerten.

Im Allgemeinen verpflichtet sich der Nutzer, keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte, die CHARGEMAP oder Dritten gehören, zu verletzen.

7. Besondere Bestimmungen für den Nutzer-Gewerbetreibenden im Streitfall

7.1 Anwendbares Recht

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden ist das auf die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen anwendbare Recht das französische Recht.

7.2 Zuständige Gerichtsbarkeit

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden unterliegen alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden allgemeinen Servicebedingungen führen könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Konsequenzen der Zuständigkeit der Handelskammer des Gerichts von Straßburg (Frankreich).,

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Höhere Gewalt

CHARGEMAP ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Code civil und in allen Fällen, in denen es durch ein Element außerhalb seiner Dienstleistungen daran gehindert wird, zu erfüllen.

8.2 Kein Anspruch auf Rechtsverzicht

Sofern nichts anderes vorgesehen ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen nicht verlangt hat, keinesfalls als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der betreffenden Klausel angesehen werden.

8.3 Vollständigkeit

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen im Hinblick auf eine Rechtsnorm, ein geltendes Gesetz oder ein Gerichtsurteil einer zuständigen Gerichtsbarkeit als nichtig erachtet wird, gilt sie als ungeschrieben. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen bleiben jedoch in Kraft und wirksam. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Ungültigkeit einer Klausel, die von einem zuständigen Gericht beurteilt wird, die ungültige Klausel durch die gültige Klausel ersetzt wird, die dem Geist und der Wirtschaftlichkeit des hier vorgesehenen Vertrags am nächsten kommt.

8.4 Veräußerung

Jegliche Übertragung der Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen durch den Nutzer ohne vorherige Zustimmung von CHARGEMAP ist strengstens untersagt.

8.5 Änderung der Allgemeinen Servicebedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen können jederzeit geändert werden, weshalb der Nutzer die Allgemeinen Servicebedingungen bei seiner Bestellung unbedingt konsultieren und akzeptieren muss, insbesondere um sicherzustellen, dass die für diese Bestellung geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Nutzer wird innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail und durch eine gleichzeitige Veröffentlichung auf der Website über alle Änderungen informiert. Die geänderten Allgemeinen Servicebedingungen werden daher dem Nutzer zur Kenntnis gebracht und seine Zustimmung eingeholt, damit die neuen Allgemeinen Servicebedingungen ihm gegenüber durchgesetzt werden können.

Der Nutzer hat dann das Recht, die Sperrung oder Löschung seines Benutzerkontos zu verlangen, wenn er die besagten Änderungen nicht akzeptiert, und zwar gemäß den folgenden Modalitäten: Der Nutzer kann jederzeit und auf einfachen Antrag per Post oder E-Mail die Löschung seines auf der Website gespeicherten Benutzerkontos verlangen. Die Anfrage kann an CHARGEMAP über das Kontaktformular gesendet werden, das über den Teil „Kontakt“ der Website, Rubrik „Über uns“, zugänglich ist, oder an die folgende Adresse: CHARGEMAP - 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG

Die endgültige Löschung kann ein paar Tage dauern.

ACHTUNG: Die Löschung des Benutzerkontos hebt in keinem Fall offene Rechnungen auf, die vollständig beglichen werden müssen, damit CHARGEMAP die endgültige Löschung der Daten abschließen kann. Die Sperrung oder Deaktivierung eines Authentifizierungsmittels hebt in keinem Fall die Verpflichtung zur Zahlung bereits durchgeführter oder bereits begonnener Aufladungen mit diesem Mittel auf.

8.6 Widerspruch mit der französischen Version

Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen sind eine deutschsprachige Übersetzung der französischen Originalversion, die hier verfügbar ist: .

Die deutsche Fassung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungskonflikten zwischen der deutschen Fassung dieser Allgemeinen Servicebedingungen und der französischen Originalfassung ist die französische Fassung maßgebend und das einzige verbindliche Dokument.

Obwohl wir uns um ihre Genauigkeit bemüht haben, können Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten. Für rechtliche oder amtliche Zwecke sollte daher auf das französische Originaldokument Bezug genommen werden.

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Die Website chargemap.com sowie die mobile App Chargemap werden von CHARGEMAP herausgegeben, société par actions simplifiée unter französischem Recht ("vereinfachte Aktiengesellschaft") mit einem Grundkapital von 52 850,00 Euro und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Strasbourg unter der Nummer 809 844 731.

Herausgeber : CHARGEMAP SASAnschrift: 7 allée Cérès, 67200 Strasbourg (Frankreich)Vertretungsberechtigter : Yoann NUSSBAUMERUSt-IdNr: FR37809844731Kontakt: [email protected]

Sie können uns auch über unser Formular kontaktieren, das in der Rubrik "Kontakt" auf der Website verfügbar ist.

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist verboten.

1. Präambel

Bei der Bestellung des Chargemap-Passes wird der Nutzer systematisch über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird außerdem vor jeder Bestellung, die in ihren Geltungsbereich fällt, systematisch hingewiesen, indem sie zugesandt oder ausgehändigt werden.

CHARGEMAP ist ein Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. CHARGEMAP bietet seinen Nutzern zahlreiche Dienste an, darunter den Zugang zum Laden über eine Mobile App und eine Website.

Die Mobile App Chargemap wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf ein Smartphone heruntergeladen werden. Es listet Ladestationen - nicht nur Stationen, die mit dem Chargemap Pass kompatibel sind - in ganz Europa und weltweit auf und enthält Informationen wie Anschlusstyp, Zugangszeiten, Zugangsmöglichkeiten usw. Die ebenfalls kostenlose Website Chargemap bietet den Nutzern ähnliche Dienste.

Für alle diese kostenlosen Dienste gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Chargemap. Das vorliegende Dokument umfasst nur die mit dem Zahlungsdienst erbrachten Leistungen.

Jeder Nutzer kann zur Bereicherung der CHARGEMAP-Datenbank beitragen, indem er Informationen, Fotos und Kommentare weitergibt oder neue Ladestationen meldet.

Und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, die von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienste zu nutzen, indem er einen Chargemap Pass bestellt.

1.1 Begriffsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Bedingungen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes regeln, sowie die Bedingungen für die Bereitstellung und die Nutzung des Chargemap Passes, die diesen beigefügt sind.

Allgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Website und der Mobilen App regeln und unter https://de.chargemap.com/about/cgu verfügbar sind.

Anmeldeformular: bezeichnet das Anmeldeformular, das der Nutzer ausfüllen muss, um die CHARGEMAP-Dienste nutzen zu können, nachdem er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Aufladung: bezeichnet den Vorgang der elektrischen Aufladung eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation.

Autocharge: bezeichnet den Vorgang des elektrischen Aufladens eines Selbstladenden Fahrzeugs an einer Autocharge-kompatiblen Ladestation. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird klargestellt, dass ein Autocharge für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als Aufladen gilt. Autocharge-kompatible Ladestation können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Autocharge-kompatible Ladestation: bezeichnet eine kompatible Ladestation, bei der der Zugang und die Bezahlung der Ladevorgänge per Autocharge erfolgen kann.

Benutzerkonto: ist das persönliche Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird, nachdem er das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und bestätigt hat. Das Benutzerkonto unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Das Konto ist über die Website und die Mobile Anwendung zugänglich.

Bestellung: bedeutet den Kauf des Chargemap Passes. Der Nutzer kann eine Bestellung über die Website oder die Mobile App aufgeben. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte. Eventuelle Lieferkosten sind im Preis der Bestellung enthalten.

Chargemap Pass: bezeichnet die persönliche Ladekarte, die von CHARGEMAP bereitgestellt wird und mit dem Nutzerkonto verbunden ist. Der Nutzer ist Inhaber des Chargemap Passes, sobald dieser erfolgreich aktiviert wurde. Die Nutzung des Chargemap Passes unterliegt den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Mit dieser Ladekarte können Sie sich an den kompatiblen Ladestationen ausweisen und unabhängig vom genutzten Partnernetz für das Aufladen von Strom bezahlen.

Chargemap Support: ist die mit dem Zahlungsdienst und dem Chargemap Pass verbundene Support-Plattform für die Nutzer.

Dienstleistungen: bezeichnet alle von CHARGEMAP angebotenen Dienste, einschließlich des Zahlungsdienstes.

Einspruchsverfahren: bezeichnet das Verfahren, mit dem der Nutzer bei CHARGEMAP einen Einspruch gegen seinen Chargemap Pass einlegt.

Fernauthentifizierung: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Dienst, bei dem sich der Nutzer an einer kompatiblen Ladestation, die das Fernladen unterstützt, über die Mobile Anwendung authentifiziert, um einen Ladevorgang zu starten und anschließend zu beenden. Für den Dienst der Fernauthentifizierung ist die vorherige Aktivierung eines Chargemap-Passes erforderlich.

Fernladung: bezeichnet den Vorgang des elektrischen Aufladens eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation, die die Fernladung über Fernauthentifizierung unterstützt. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass eine Fernladung für die Zwecke der Interpretation der vorliegenden Begriffe auch als Aufladung betrachtet wird. Kompatible Ladestationen, die das Fernladen unterstützen, können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Kompatible Ladestation: bezeichnet eine Ladestation, an der der Zugang und/oder die Bezahlung von Aufladungen mit dem Chargemap Pass möglich ist.

Kontaktformular: bezeichnet das Formular, über das der Nutzer CHARGEMAP für Anfragen nach Informationen, Hilfe oder Unterstützung kontaktieren kann. Dieses Formular ist auf der Website oder der Mobilen App unter der Rubrik „Kontakt" verfügbar.

Ladehistorie: ist die über das Benutzerkonto zugängliche Übersicht, die die Rückverfolgung aller durchgeführten Stromaufladungen und der damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete kompatible Ladestation ermöglicht.

Ladekartennummer: ist die auf dem Chargemap Pass des Nutzers registrierte und mit seinem Konto verbundene eindeutige Nummer.

Ladestation: bezieht sich auf jede Einrichtung, die das Aufladen eines Elektrofahrzeugs ermöglicht.

Mobile Anwendung/App: bezeichnet die von CHARGEMAP entwickelte und betriebene Android- bzw. iOS-App.

Nutzer: ist die natürliche Person, die rechtlich und finanziell für den mit dem Zahlungsdienst verbundenen Chargemap Pass verantwortlich ist. Der Nutzer kann ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender sein. Es gibt Unterschiede in der Regelung zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden, die anhand der folgenden Bezeichnungen kenntlich gemacht werden: Nutzer-Verbraucher und Nutzer-Gewerbetreibender.

Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Ladestationen betreibt, welche mit dem Chargemap Pass und dem zugehörigen Zahlungsdienst kompatibel sind.

Personenbezogene Daten: sind die persönlichen Informationen (wie z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse), die der Nutzer bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste und/oder bei der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste angibt.

Selbstladendes Fahrzeug: bezeichnet jedes Fahrzeug, das mit Autocharge kompatibel ist und für das dieser Dienst unter Verwendung des Chargemap Pass des Nutzers aktiviert wurde.

Website: bezeichnet die im Internet öffentlich zugängliche Website CHARGEMAP.COM, auf der der Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mit seinen Zugangsdaten verbinden kann, insbesondere zur Verwaltung seiner persönlichen Daten und für den Zahlungsdienst.

Widerrufsformular: ist das Formular, mit dem der Nutzer sein Widerrufsrecht ausübt und das unter Punkt 2.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfügbar ist.

Zahlungsdienst: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienst, der mit der Nutzung des Chargemap Passes oder eines Selbstladenden Fahrzeugs oder einer Fernladung verbunden ist und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.

1.2 Zweck und Anwendungsbereich

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Begriffe und Bedingungen festzulegen, unter denen CHARGEMAP seinen Zahlungsdienst anbietet und die Bedingungen, unter denen das Unternehmen den Chargemap Pass vermarktet.

1.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes und den Erwerb des Chargemap Passes

Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungsdienstes sind dem Nutzer vorbehalten, der die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen vorbehaltlos akzeptiert hat.

1.3.1 Anlegen des Benutzerkontos

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Im Falle von Fehlern und/oder Änderungen der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebenen Daten muss der Nutzer die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich über die Funktion „Persönliche Daten ändern" vornehmen, die über die Startseite des Benutzerkontos zugänglich ist.

Bei der Anmeldung muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie kann zum Login verwendet werden und muss vom Nutzer mit einem Passwort verknüpft werden. Die registrierte und mit dem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse ist die einzige E-Mail-Adresse, die im Falle einer Passwortwiederherstellung (vergessenes Passwort, nach einem Hacking geändertes Passwort usw.) verwendet wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass die E-Mails, die ihm von CHARGEMAP zugesandt werden, nicht als Spams angesehen werden. Sollte dies der Fall sein, kann CHARGEMAP nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die so erstellten Zugangsdaten (E-Mail oder Benutzername) und das Passwort sind streng vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer ist allein für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen jeder Person, die sein Benutzerkonto - auch ohne sein Wissen - nutzt, haften.

1.3.2 Freischaltung des Zahlungsdienstes

Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist dem Nutzer vorbehalten, der zuvor ein persönliches Benutzerkonto erstellt hat.

Die Eröffnung des Benutzerkontos und die Aktivierung des Chargemap Passes zu Gunsten des Nutzers werden von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Bestellung gemachten Angaben vorgenommen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, bei der Erstellung des Benutzerkontos und der Bestellung des Chargemap Passes eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement der Chargemap-Dienste aus einem berechtigten Grund abzulehnen, wie z.B.:

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtzahlung;
  • Die Übermittlung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse;
  • Verdacht auf absichtlich ungenaue oder unvollständige Informationen;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung des Chargemap Passes.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder Bestellung storniert und der Betrag zurückerstattet.

Falls erforderlich, trägt der Nutzer-Gewerbetreibender alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP im Zusammenhang mit der Führung des Rechtsstreits entstehen, einschließlich der - angemessenen - Kosten für einen Rechtsbeistand.

2. Chargemap Pass

Der Nutzer verpflichtet sich, den Chargemap Pass nur im Rahmen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes zu verwenden. Jede Chargemap Pass bleibt Eigentum von Chargemap, die ihn dem Nutzer ausschließlich im Rahmen ihrer Dienstleistungen zur Verfügung stellt; der Nutzer wird ihn am Ende des Vertrags zurückgeben oder für seine Zerstörung sorgen.

2.1 Bestellung

Der Nutzer kann über die Website oder die Mobile App einen persönlichen Chargemap Pass bestellen.

Vor der Bestellung des Chargemap Passes muss sich der Nutzer vergewissern, dass er uneingeschränkt zu dessen Nutzung berechtigt ist (Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit usw.).

Die verschiedenen Bestellschritte werden auf der Website während des gesamten Bestellvorgangs ausführlich beschrieben. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, um den Chargemap Pass zu erhalten. Die vom Nutzer angegebenen Informationen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Chargemap Passes als richtig, aufrichtig, vollständig und nicht veraltet.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt nach den Regeln des "Doppelklickverfahrens". Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer seine Bestellung mit einem ersten Klick. Der Nutzer kann dann die Einzelheiten und den Gesamtpreis seiner Bestellung überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor er sie mit einem zweiten Klick bestätigt. Der Nutzer wird spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs eindeutig über die von CHARGEMAP akzeptierten Zahlungsarten informiert.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch Doppelklick und Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen habe" akzeptiert der Nutzer unwiderruflich und vorbehaltlos die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede vom Nutzer durch dieses Verfahren vorgenommene Einwilligung gilt als formaler Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CHARGEMAP.

Alle Bestellungen sind für den Nutzer kostenpflichtig.

Eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung mit den Einzelheiten der Bestellung, den vom Nutzer eingegebenen wesentlichen Daten und seiner Rechnungsnummer wird an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestellbestätigung, die dem Nutzer nach der endgültigen Zustimmung zugesandt wird, gilt als Zahlungsbeleg.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es dem Kunden, eine Auftragsbestätigung und den bestellten Chargemap Pass zu erhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind.

Der bestellte Chargemap Pass wird direkt an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Postanschrift geschickt.

2.2 Preise und Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten sind im Preis des Chargemap Passes, der auf der Website und in der Mobilen App angezeigt wird, enthalten.

Der Preis für den Chargemap Pass beträgt neunzehn Euro und neunzig Cent (19,90€) einschließlich aller Steuern.

Dieser Preis kann sich ändern; der Nutzer wird darüber informiert und muss sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis beziehen.

Die Kosten für den Zugang zum Internet mittels eines Telekommunikationsdienstes sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.

2.3 Bezahlung

Der Chargemap Pass ist online per Kreditkarte oder mit einem anderen Zahlungsmittel zu bezahlen, das dem Nutzer zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website zur Verfügung gestellt wird.

Nur volljährige, geschäftsfähige Personen dürfen den Chargemap Pass-Zahlungsdienst nutzen.

Sobald der Zahlungsdienst abonniert wurde, wird die für die Chargemap Pass-Bestellung verwendete Zahlungsmethode als Standard-Zahlungsmethode des Nutzers für die Zahlung seiner Aufladungen an den kompatiblen Ladestationen gespeichert.

Die bei der Registrierung des Zahlungsmittels des Nutzers mitgeteilten Daten sind CHARGEMAP weder bekannt noch werden sie von CHARGEMAP gespeichert, sondern werden von dem auf die oben genannten gesicherten Zahlungen spezialisierten Dienstleister (STRIPE) gespeichert.

Nach der Registrierung der Zahlungsmethode und der Freigabe der Chargemap Pass-Bestellung wird eine Bankvorautorisierung durchgeführt.

Sobald der Nutzer den Gesamtbetrag der Bestellung akzeptiert und die Zahlung vornimmt, wird das mit der verwendeten Zahlungsmethode verknüpfte Bankkonto sofort belastet, und die Bestellung wird zur Ausführung registriert.

Der Kauf des Chargemap Passes wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei CHARGEMAP und dem Einzug des der Bestellung entsprechenden Betrags durch die Bank von CHARGEMAP endgültig.

2.4 Lieferung und Lieferverzug

Nach Abschluss der Bestellung und vollständiger Bezahlung des Chargemap Passes akzeptiert der Nutzer, dass die Bearbeitung seiner Bestellung bis zu dreißig (30) Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit erhält er seinen Chargemap Pass per Post direkt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Chargemap Pass wird inaktiv geliefert, mit einem Aufladeguthaben (siehe 3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben), das je nach dem Gegenstand der Bestellung des Nutzers verfügbar ist oder nicht.

Im Falle einer Lieferverzögerung kann CHARGEMAP den Nutzer per E-Mail benachrichtigen.

Die Aktivierung des Chargemap Passes gilt jedoch als Empfangsbestätigung und ausdrücklicher Verzicht des Nutzers auf das Recht, sich auf den Lieferverzug zu berufen, um die Bestellung zu stornieren.

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt des Chargemap Passes kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Post auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus hat der Nutzer-Verbraucher die Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 216-6 den französischen Code de la Consommation zu stornieren, wenn sich die Lieferung gegenüber der angegebenen Frist verzögert und nachdem er CHARGEMAP aufgefordert hat, den Chargemap Pass innerhalb einer angemessenen Frist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden, falls diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.

2.5 Aktivierung und Gültigkeit des Chargemap Passes

Der Chargemap Pass ist nummeriert. Diese Nummer ist einzigartig und für jeden Chargemap Pass spezifisch. Diese wird zur Aktivierung benötigt, die vor der Verwendung an den kompatiblen Ladestationen erfolgen muss.

Die Aktivierung des Chargemap Passes kann vom Nutzer nur online auf der Website vorgenommen werden. Dazu muss der Nutzer mit seiner Kartennummer den Bereich „Pass" auswählen, der über die Startseite seines Benutzerkontos zugänglich ist, dann „Aktivieren Sie Ihren Chargemap Pass" anklicken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Der Nutzer muss sich legitimieren, um die Ladekarte aktivieren zu können.

Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein Chargemap Pass aktiviert werden.

Der Chargemap Pass ist zwei (2) Jahre lang gültig und wird automatisch verlängert, sofern er nicht vorher aus irgendeinem Grund dauerhaft deaktiviert wurde. Wenn über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist, wird dieser als inaktiv betrachtet, d.h. der Zahlungsdienst wird deaktiviert und der Nutzer kann ihn nicht mehr für Stromaufladungen verwenden.

2.6 Widerrufsrecht

Gemäß den Artikeln L. 221-18 bis L. 221-28 der französische Code de la Consommation hat jeder einzelne Nutzer-Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab der Aktivierung des Chargemap Passes durch den Nutzer-Verbraucher.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Nutzer-Verbraucher vierzehn (14) Tage Zeit, um CHARGEMAP von seiner Absicht, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck muss er das Formular ausfüllen und abschicken:

  • das Widerrufsformular, das ihm unter der Adresse https://fr.chargemap.com/medias/retractation_fr.pdf zur Verfügung steht, oder;
  • das Musterformular für den Antrag auf Widerruf, das dem französischen Dekret Nr. 2014-1061 vom 17. September 2014 beigefügt ist. Es ist unter folgender Internetadresse abrufbar: https://bit.ly/2GGD8Ea.

Wenn das Widerrufsformular per E-Mail an CHARGEMAP übermittelt wird, bestätigt diese den Empfang. Der Antrag auf Widerruf wird sofort wirksam, sobald er bei CHARGEMAP eingeht.

Danach hat der Nutzer-Verbraucher den Chargemap Pass unversehrt und in einwandfreiem Zustand per Post so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung des Widerrufsformulars, zusammen mit einer Kopie der Rechnung an CHARGEMAP unter folgender Adresse zurückzusenden: 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG.

Die Kosten und Risiken der Rücksendung liegen allein in der Verantwortung des Nutzers-Verbrauchers.

CHARGEMAP verpflichtet sich, dem Nutzer-Verbraucher den Preis des Chargemap Passes, der Gegenstand des Widerrufs ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Chargemap Passes oder zumindest des Nachweises für den Versand des Chargemap Passes zu erstatten. Es ist wichtig, dass der Chargemap Pass nicht beschädigt ist und von CHARGEMAP wieder in Verkehr gebracht werden kann.

Im Falle einer Beschädigung des Chargemap-Passes durch den Nutzer-Verbraucher, einen seiner Bevollmächtigten oder einen sonstigen Dritten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Widerruf nicht akzeptiert.

In jedem Fall werden nach Ablauf der Widerrufsfrist keine Stornierungen, Änderungen und/oder Erstattungen mehr akzeptiert. Ein ungenutzter Chargemap Pass ist nicht umtauschbar, erstattungsfähig oder übertragbar.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung mit Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers-Verbrauchers begonnen wurde.

Bei nicht vollständig ausgeführten Dienstleistungen hat der Nutzer hingegen die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, indem er CHARGEMAP von seiner Widerrufsabsicht in Kenntnis setzt. Der Nutzer haftet dann für die festen und anteiligen Kosten der Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Die vom Nutzer-Verbraucher vor dem Wirksamwerden des Rücktrittsantrags getätigten Stromabrechnungen werden gemäß den vorliegenden Bestimmungen in Rechnung gestellt und bleiben CHARGEMAP von Rechts wegen geschuldet.

2.7 Verlust / Diebstahl / Beschädigung des Chargemap Passes

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den ihm zugewiesenen Chargemap Pass und muss ihn sorgfältig schützen.

Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort jederzeit geheim zu halten, um sein Benutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen.

Er verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind.

Er muss alle Maßnahmen ergreifen, um seinen Chargemap Pass sicher aufzubewahren, und er muss die Folgen seiner Nutzung und der damit verbundenen Zahlungen tragen, solange er nicht widersprochen hat.

2.7.1 Einspruch oder Antrag auf Aussetzung

Bei Verlust, Diebstahl, Betrug oder sonstiger unbefugter Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos, ein Selbstladendes Fahrzeug oder der damit verbundenen Daten kann der Nutzer den Chargemap Pass sperren oder CHARGEMAP auffordern, den Chargemap Pass-Zahlungsdienst auszusetzen.

Um einen Einspruch zu erheben, muss der Nutzer die Rubrik „Ich habe meine Chargemap-Ladekarte verloren/man hat sie mir gestohlen!" aufrufen, die über die Schnittstelle seines Benutzerkontos auf der Website zugänglich ist.

Der Widerspruch wird sofort nach Eingang des Widerspruchsantrags bei CHARGEMAP wirksam.

Nach der Deaktivierung des Chargemap Passes hat der Nutzer die Möglichkeit, diesen zu ersetzen. Die Bestellung eines neuen Chargemap Passes wird mit sieben Euros (7,00€) einschließlich Steuern und Versandkosten berechnet.

2.7.2 Fälligkeit der Zahlung vor Einspruch

Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Zahlungsdienstes vorgenommenen Stromaufladungen zu bezahlen, solange er ihnen nicht widersprochen hat.

CHARGEMAP kann nicht für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen verantwortlich gemacht werden, außer für solche, die nach einem Widerspruch vorbehaltlich der Aufrichtigkeit des Nutzers durchgeführt wurden. CHARGEMAP ist in keiner Weise verpflichtet, die so belasteten Beträge zu erstatten.

Die Beweislast für eine unbefugte Nutzung des Zahlungsdienstes durch den Nutzer liegt in keinem Fall bei CHARGEMAP.

2.7.3 Möglichkeit zum Entsperren

Je nach Fall kann der Widerspruch zu einer einfachen Aussetzung des Zahlungsdienstes und/oder des Chargemap Passes oder zu einer dauerhaften Deaktivierung des letzteren führen.

Im Falle einer Sperrung des Chargemap Passes kann dieser direkt online über die Rubrik „Chargemap-Pass entsperren", die über die Benutzeroberfläche des Benutzerkontos zugänglich ist, entsperrt werden. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, CHARGEMAP zu diesem Zweck per E-Mail oder über das auf der Website und der Mobilen App verfügbare Kontaktformular zu kontaktieren.

Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes infolge von Diebstahl oder dauerhaftem Verlust ist eine Reaktivierung nicht möglich und der Nutzer muss einen neuen Chargemap Pass bestellen, sofern er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert.

2.7.4 Ersatz im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes durch unsachgemäßen Gebrauch ab.

Der Nutzer muss insbesondere darauf achten, dass der Chargemap Pass nicht geknickt oder durchstochen wird, um ihn z. B. an einem Schlüsselring zu befestigen, da dies den Chip beschädigen kann.

Der Ersatz eines vom Nutzer aufgrund von falscher Nutzung beschädigten oder eines verlorenen Chargemap Passes wird mit sieben Euro (7€) einschließlich aller Steuern berechnet.

3. Nutzung des Chargemap Pass-Zahlungsdienstes

Der Chargemap Pass ist ein Zahlungsinstrument, das es dem Nutzer ermöglicht:

  • den Aufladeservice an den kompatiblen Ladestationen der Partnernetze zu nutzen;
  • sich an einer kompatiblen Ladestation zu identifizieren, um sein Einverständnis zu geben, eine Aufladung zu starten und sich zu verpflichten, für den Dienst zu bezahlen;
  • für seine Aufladung zu bezahlen.

3.1 Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste durch den Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, den Zahlungsdienst in angemessener Weise zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, die kompatiblen Ladestationen mit Sorgfalt und unter Beachtung der Sicherheitshinweise zu benutzen und jede unbefugte Benutzung zu unterlassen.

3.1.1 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer, dass er alle in Artikel 1.3 genannten Voraussetzungen erfüllt und beachtet hat.

Die Nutzung der Ladestationen unterliegt ausschließlich den Nutzungsbedingungen des Partnerbetreibers, der Eigentümer der Ladestation ist.

Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung des Chargemap Passes zu prüfen, ob er finanziell in der Lage ist, den geplanten Aufladevorgang zu bezahlen. Der Nutzer verpflichtet sich, sich vorher über die von CHARGEMAP auf der besagten kompatiblen Ladestation angewandten Tarife zu informieren. Sollte der Zugang zu den Tarifen nicht möglich sein, muss der Nutzer von einer Aufladung mit dem Chargemap Pass absehen, da ansonsten davon ausgegangen wird, dass er die besagten Tarife ohne Haftung seitens CHARGEMAP akzeptiert.

In dem Ausnahmefall, dass eine Ladestation noch nicht als kompatible Ladestation auf der Website und in der Mobile App registriert ist, der Nutzer die Ladestation aber dennoch mit seinem Chargemap Pass zum Aufladen nutzen kann, wird ausnahmsweise der Standardtarif von 0,7 € inkl. MwSt./kWh für die Lieferung von Gleichstrom (DC) und 0,4 € inkl. MwSt./kWh für die Lieferung von Wechselstrom (AC); diese Konfiguration kann tatsächlich vorübergehend während der Ausbauphasen des Chargemap-Netzwerks auftreten. Der Standardtarif wird automatisch und von Rechts wegen durch den Tarif ersetzt, der auf der Webseite und der Mobile Anwendung angezeigt wird, sobald es aktualisiert wird.

Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitshinweise und alle anderen geltenden Vorschriften für die verwendete Ladestation und das betreffende Fahrzeug zu beachten.

Vor jedem Aufladevorgang muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der betreffenden kompatiblen Ladestation kompatibel sind. Er muss außerdem die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten.

Um eine kompatible Ladestation zu nutzen, kann der Nutzer den Ladevorgang vor Ort mit seinem Chargemap Pass initiieren, sich mit Autocharge verbinden oder sich für die Fernladung entscheiden, wenn die Ladestation mit dieser Funktion kompatibel ist:

  • um den Ladevorgang vor Ort mit seinem Chargemap Pass zu starten, muss der Nutzer diesen vor das RFID-Lesegerät an der kompatiblen Ladestation halten. In diesem Fall muss er sich auch erneut am RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation anmelden, um den Ladevorgang zu beenden. Diese Prozedur kann je nach Modell des Kompatible Ladestation und der Funktionsweise des Partnerbetreibers variieren, sodass der Benutzer die Anweisungen am Kompatible Ladestation beachten muss.

Es ist nicht möglich, einen vor Ort initiierten Ladevorgang durch eine Fernauthentifizierung zu beenden: Sie müssen Ihren Chargemap Pass direkt am Ladestation vor das RFID-Lesegerät halten.

  • um den Autocharge zu initiieren, muss der Benutzer ein Fahrzeug haben, das mit dieser Art des Aufladens kompatibel ist und es mit einer Autocharge-kompatiblen Ladestation verbinden:
    • wenn es sich um sein erstes Autocharge handelt, muss der Nutzer dann seinen Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät der Autocharge-kompatiblen Ladestation halten. Er erhält dann eine Benachrichtigung auf der Mobilen Anwendung oder per E-Mail, die ihn durch die Schritte zur Validierung des Dienstes führt;
    • alle weiteren Autocharge beginnen, sobald sein Selbstladendes Fahrzeug an eine Autocharge-kompatible Ladestation angeschlossen wird, und zwar in allen Netzen der Partner-Betreiber.

Es ist nicht möglich, ein vor Ort initiiertes Aufladen durch eine Fernauthentifizierung zu beenden: Sie müssen Ihren Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät direkt an der Ladestation halten.

  • um die Fernladung zu initiieren, muss der Nutzer:
    • sein Fahrzeug zuvor an die kompatible Ladestation angeschlossen haben;
    • über die Identifikationsnummer verfügen, die an der betreffenden Ladestation angezeigt wird;
    • über die Mobile App verfügen;
    • sicherstellen, dass er über einen funktionierenden Internetzugang verfügt;
    • die Initialisierung des Fernladens über die Mobile App auslösen, nachdem Sie zuvor den verwendeten Ladepunkt in die Mobile App eingegeben haben.

Um eine Fernladung zu beenden, muss der Nutzer ebenfalls das oben beschriebene Verfahren befolgen, dieses Mal um den Ladevorgang zu beenden.

3.1.2 Autocharge

Verfahren zur Aktivierung von Autocharge:

Bevor der Nutzer Autocharge durchführen kann, muss er diesen Dienst aktivieren:

  • er muss die Mobile App installiert und ein mit dieser Art des Aufladens kompatibles Fahrzeug an eine Autocharge-kompatible Ladestation angeschlossen haben;
  • dann muss er seinen Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät der Autocharge-kompatiblen Ladestation halten;
  • er erhält dann eine Benachrichtigung über die Mobile App oder per E-Mail, die ihn durch die Schritte zur Freischaltung des Dienstes führt.

Nach der Aktivierung des Dienstes und der Trennung des Fahrzeugs von der Ladestation ist das Autoladen für das betreffende Fahrzeug (das nun als Selbstladendes Fahrzeug gilt) in allen Netzen der Partner-Betreiber möglich;

Alle nachfolgenden Autocharge werden durch einfaches Verbinden des Selbstladendes Fahrzeug mit einer Autocharge-kompatible Ladestation gestartet.

Der Nutzer wird darüber informiert, dass das Autocharge mit dem Selbstladendes Fahrzeug verbunden ist und dass es nicht notwendig ist, seinen Chargemap Pass zu haben, um Autocharge durchzuführen und zu unterbrechen; Der Nutzer wird daher dringend aufgefordert, die Autocharge nur für ein Fahrzeug zu aktivieren, das er nutzt und über das er die ausschließliche und dauerhafte Kontrolle hat, da er für die mit diesem Fahrzeug durchgeführten Autocharges unabhängig von seiner persönlichen Nutzung allein verantwortlich bleibt, auch wenn das Selbstladendes Fahrzeug verliehen/verliehen/zurückgegeben, abgetreten, verloren oder gestohlen wird, und zwar bis zum Zeitpunkt, an dem CHARGEMAP schriftlich über die Deaktivierung des Autocharge benachrichtigt wird.

3.1.3 Betrügerische Verwendung

Jeder Chargemap Pass ist persönlich und mit einem einzigen Benutzerkonto verbunden, das ein und demselben Nutzer gehört. Der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebene Name ist maßgeblich und hat Vorrang vor allen anderen angegebenen Daten, um den Kontoinhaber zu bestimmen.

Ein Chargemap Pass oder ein Benutzerkonto darf nicht an Dritte übertragen oder abgetreten werden, und die Nutzung durch eine andere Person als den Benutzer ist strengstens untersagt, es sei denn, es handelt sich gegebenenfalls um einen seiner Beauftragten im Rahmen des Chargemap Business-Angebots.

Der Nutzer muss stets darauf achten, seinen Chargemap Pass, sein Login und sein Passwort für den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu schützen. Er muss sich stets vergewissern, dass er seinen Chargemap Pass in seinem Besitz oder im Besitz seiner Bevollmächtigten hat, dass er ihn niemals Dritten überlässt und dass er ihn nach jeder Aufladung wieder an sich nimmt.

Der Nutzer muss außerdem sicherstellen, dass er sich nach der Nutzung von seinem Nutzerkonto abmeldet.

CHARGEMAP haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Nutzers. Der Nutzer ist für jede betrügerische Verwendung seines Chargemap Passes, eines Selbstladenden Fahrzeug, seiner Zugangsdaten und seines Passworts für den Zugang zu seinem Benutzerkonto sowie seines Benutzerkontos verantwortlich. Er ist für jeden durchgeführten Auflade-, Zahlungs- und Liefervorgang verantwortlich.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass jede Verbindung, Bestellung, Fernauthentifizierung, Nutzung oder Übertragung von Daten, die über das Konto und den Chargemap Pass des Nutzers erfolgen, vom Nutzer oder gegebenenfalls von seinen Bevollmächtigten und unter seiner vollen Verantwortung vorgenommen werden.

Wenn Informationen, die CHARGEMAP zur Kenntnis gebracht werden, auf eine betrügerische Nutzung eines Chargemap Pass und/oder eine betrügerische Aufladeaktivität hindeuten, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den Betrieb des Chargemap Pass für Untersuchungen und Überprüfungen auszusetzen, bis die Betrugshypothese ausgeschlossen ist.

Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Untersuchung einer Aufladetransaktion oder einer anderen Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder des Zahlungsdienstes in vollem Umfang mit CHARGEMAP und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

3.2 Preise für Aufladungen

Die Preise für die elektrischen Aufladungen werden von CHARGEMAP festgelegt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, um insbesondere Tarifänderungen der Partnerbetreiber zu berücksichtigen. Infolgedessen werden die Tarife auf der Website und der Mobilen App ständig aktualisiert.

Die an den kompatiblen Ladestationen angezeigten Informationen (Dauer und Leistung) sind nur ein Anhaltspunkt und nur der vom Partnerbetreiber an CHARGEMAP gesendete Ladebericht ist verbindlich.

Der Nutzer muss daher vor jedem Aufladevorgang seines Fahrzeugs über den Zahlungsdienst die auf der Website und der Mobilen App verfügbare Preisliste einsehen, um sich über den genauen Preis zu informieren, der berechnet wird.

Für jede kompatible Ladestation gibt es eine spezifische Preisliste, die auf der Website oder der Mobilen App verfügbar ist.

Die vom Partnerbetreiber auf der kompatiblen Ladestation angezeigten Preise bestimmen unter keinen Umständen den Preis der Aufladungen für den Nutzer. Die zum Zeitpunkt des Aufladens auf der Website und in der Mobilen App angezeigten Preise sind die einzig gültigen Preise.

Diese Preise sind klar und deutlich angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und nur in Euro.

Diese Preise beinhalten:

  • Den Preis, der CHARGEMAP vom Partnerbetreiber in Rechnung gestellt wird;
  • CHARGEMAP-Servicegebühren (Umtauschgebühren, Telefon- und E-Mail-Support, technische Verbindung zu den Betreibern, Abrechnungs-, Zahlungs- und Inkassogebühren, usw.).

Um den Betrag der Aufladung zu berechnen, werden die Werte für die Energie und die Verbindungsdauer gemäß den von jedem unserer Partner-Betreiber angewandten Tarifregeln gerundet.

CHARGEMAP kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife verantwortlich gemacht werden.

Wenn der Nutzer offline ist und/oder nicht auf die Mobile App oder die Website zugreifen kann, wird ihm dringend empfohlen, nicht mit einer Aufladung fortzufahren.

Tätigt der Nutzer jedoch eine Aufladung, obwohl er offline ist und/oder keinen Zugriff auf die Mobile App oder die Website hat, kann CHARGEMAP nicht für die mangelnde Information oder Lesbarkeit der Preisangaben sowie des berechneten Tarifs verantwortlich gemacht werden. Folglich wird davon ausgegangen, dass der Nutzer, der sein Fahrzeug auflädt, ohne Zugang zu den Tarifen zu haben, die geltenden Tarife von CHARGEMAP ohne Vorbehalt akzeptiert.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Zahlung oder ein Volumenlimit für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor größeren Abrechnungsvorfällen zu schützen.

3.3 Bezahlung von Aufladungen

Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er jedes Mal, wenn:

  • er seinen Chargemap Pass an der dafür vorgesehenen Stelle einer kompatiblen Ladestation vorzeigt und den von ihm gewünschten Aufladedienst auswählt;
  • er ein Selbstladendes Fahrzeug an eine Autocharge-kompatible Ladestation anschließt,

dies gilt als Zustimmung zum Aufladung und der damit verbundenen Zahlung; dasselbe gilt für jede Fernauthentifizierung, die über ihr Nutzerkonto erfolgt.

Sobald die Zustimmung erteilt wurde, gilt die Zahlung als vom Nutzer autorisiert und der Zahlungsauftrag als unwiderruflich und unanfechtbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.6 Widerrufsrecht.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro und ist am Datum der Übermittlung jeder Rechnung fällig. Alle Transaktionen werden über einen sicheren SSL-Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Nutzer seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden. Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

In jedem Fall verpflichtet sich der Nutzer, ein ausreichendes Guthaben auf dem Bankkonto zu halten, das mit der dem Benutzerkonto zugeordneten Kreditkarte verbunden ist, um jede Aufladung zu decken.

3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben

Der Nutzer kann über einen Partnercode verfügen, der ihn zu einem Aufladeguthaben berechtigt. Er kann über Werbeangebote von CHARGEMAP oder CHARGEMAPs Partnerunternehmen bezogen werden.

Je nach Aktionsangebot kann das Aufladeguthaben direkt integriert werden, ohne dass der Nutzer bei der Bestellung seines Chargemap Passes besondere Eingriffe vornehmen muss.

Andernfalls muss der Nutzer den Partnercode angeben, der ihm bei der Bestellung seines Chargemap Passes in dem dafür vorgesehenen Feld mitgeteilt wurde.

Falls der Nutzer über einen Partnercode verfügt, der es ihm ermöglicht, ein Aufladeguthaben zu erhalten, gilt Folgendes:

  • Der Partnercode kann nur einmal verwendet werden;
  • das Aufladeguthaben kann gültig sein:
    • entweder in allen Partnernetzen von CHARGEMAP oder;
    • entweder für einen oder mehrere benannte Partner-Betreiber,

nach Ermessen von CHARGEMAP in allen Partnernetzen oder bei einem einzigen Partnerbetreiber gültig sein. Es muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten nach seiner effektiven Registrierung auf dem Benutzerkonto verwendet werden.

Die Partnercodes und Aufladeguthaben können unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung, einem Umtausch oder einer Zahlung in Euro auf das Bankkonto des Nutzers führen.

Nach der effektiven Registrierung des Aufladeguthabens auf dem Benutzerkonto behält sich die CHARGEMAP das Recht vor, zukünftige Aufladungen des Nutzers vorrangig über dieses Aufladeguthaben zu bezahlen.

Jede Sperrung oder Aussetzung des Chargemap Pass, des Autocharge-Dienstes oder des Nutzerkontos setzt jede Möglichkeit der Nutzung von Aufladeguthaben aus, bis die Situation bereinigt ist.

3.3.2 Zahlungsverzug

Im Falle der Nichtbezahlung wird CHARGEMAP, nachdem der Nutzer per E-Mail informiert wurde, alle achtundvierzig Stunden (48h) erneut versuchen, den Rechnungsbetrag abzubuchen, und zwar für die Dauer eines Monats (1 Monat).

In der Zeit zwischen diesen Zahlungsversuchen wird der Chargemap Pass, das Fernladung und das Autocharge ausgesetzt und ist für den Nutzer bis zur tatsächlichen Zahlung der fälligen Beträge nicht nutzbar. Darüber hinaus wird die Zahlungsdienstleistung unter den in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen gekündigt.

Der Nutzer wird nach dem ersten Versuch per E-Mail informiert, dann innerhalb von vier (4) Tagen, dann innerhalb von sechs (6) Tagen, zwölf (12) Tagen und schließlich innerhalb von sechsundzwanzig (26) Tagen.

Sollten diese Versuche fehlschlagen, wird CHARGEMAP ein Inkassoverfahren gegen den Nutzer einleiten.

Die Zusendung des Mahnschreibens wird dem Nutzer-Gewerbetreibender von CHARGEMAP als pauschale Mahngebühr in Höhe von zehn Euro inklusive aller Steuern (10€) in Rechnung gestellt.

Kann die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe geleistet werden, ist der Nutzer-Gewerbetreibende von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung verpflichtet,

  • eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen des am Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Säumniszuschläge werden ohne Mahnung fällig, wenn sie begründet sind. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Freistellungen berufen, wenn die Eröffnung eines Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm zustehenden Forderung zum Fälligkeitstermin verhindert.
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro (40 €) pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-16 des französischen Code de commerce) zu zahlen. Übersteigen die anfallenden Inkassokosten die Höhe dieser Pauschalvergütung, kann CHARGEMAP eine zusätzliche Vergütung verlangen.

3.4 Rechnungsstellung

Tätigt der Nutzer eine Aufladung über den Chargemap Pass und/oder Fernladung und/oder Autocharge, erhält er per E-Mail eine Übersicht mit Informationen über den Aufladevorgang. Die übermittelte Verbrauchsübersicht und die zugehörigen Tarife stellen Bestandteile der Rechnungsstellung dar. Der Nutzer kann die Ladehistorie über sein Benutzerkonto frei einsehen. Der Nutzer kann alle Informationen über die durchgeführte Aufladung finden: Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag der Transaktion.

Wenn der Betrag für die im laufenden Kalendermonat mit dem Chargemap Pass eines Nutzers durchgeführten Aufladungen weniger als 70 € inkl. MwSt. beträgt, stellt CHARGEMAP dem Nutzer am 5. des Folgemonats eine detaillierte Rechnung, die die Gesamtsumme der betreffenden Beträge umfasst (mit Ausnahme von Aufladungen, bei denen CHARGEMAP noch auf Informationen wartet, und die dem Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden).

Zur Bekämpfung von Betrugsfällen gilt, wenn der kumulierte Betrag der mit dem Chargemap Pass des Nutzers im laufenden Kalendermonat durchgeführten Aufladungen 70 € inkl. MwSt. erreicht oder übersteigt:

  • kann CHARGEMAP dem Nutzer eine entsprechende Zwischenrechnung übermitteln;
  • für den restlichen Kalendermonat kann CHARGEMAP dem Nutzer eine neue Zwischenrechnung übermitteln, sobald der kumulierte Betrag seiner Aufladungen erneut eine Schwelle von 70 € inkl. MwSt. erreicht oder übersteigt;

Am Ende wird dem Nutzer am 5. des Folgemonats eine Rechnung für die restlichen Aufladungen des Kalendermonats übermittelt.

Beispiel zur Anwendung:

Ein Nutzer führt im Januar mehrere Aufladungen mit seinem Chargemap Pass durch. Hier sind die Details seiner Aufladungen:

    1. Januar: 25 €
  • 10 Januar: 30 €
  • 15 Januar: 20 €
  • 20 Januar: 40 €
  • 28 Januar: 15 €
  1. Kumulative Aufladungen im Laufe des Monats:
  • Am 5. Januar beträgt der kumulierte Betrag 25 €: Es wird keine Zwischenrechnung ausgestellt.
  • Am 10. Januar beträgt der kumulierte Betrag 55 € (25 € + 30 €): Es wird weiterhin keine Zwischenrechnung ausgestellt, da der Schwellenwert von 70 € noch nicht erreicht ist.
  • Am 15. Januar erreicht der kumulierte Betrag 75 € (25 € + 30 € + 20 €): Zwischenrechnung Nr. 1 wird über 75 € ausgestellt.
  1. Neue Berechnung nach einer Zwischenrechnung:

Nach dieser Zwischenrechnung wird der Zähler für die nächsten Aufladungen wieder auf null gesetzt.

  • Am 20. Januar beträgt der kumulierte Betrag seit der letzten Rechnung 40 €: Es wird keine neue Zwischenrechnung ausgestellt.
  • Am 28. Januar beträgt der kumulierte Betrag seit der letzten Rechnung 55 € (40 € + 15 €): Es wird weiterhin keine neue Zwischenrechnung ausgestellt, da der Schwellenwert von 70 € nicht erreicht wird.
  1. Monatsabschlussrechnung:

Am 31. Januar wird eine Monatsabschlussrechnung über den Restbetrag der noch nicht abgerechneten Aufladungen ausgestellt, die 55 € beträgt.

Zusammenfassung der Rechnungen:

  • Zwischenrechnung Nr. 1 (15. Januar): 75 €
  • Monatsabschlussrechnung (31. Januar): 55 €

Jede Rechnung wird per E-Mail übermittelt und kann im Benutzerkonto unter dem Abschnitt „Rechnungen" eingesehen und heruntergeladen werden.

Der für die Aufladungen des vergangenen Monats oder der vergangenen Zwischenperiode in Rechnung gestellte Betrag wird am Datum der Ausstellung der entsprechenden Rechnung abgebucht. Der Nutzer ist verpflichtet, die von CHARGEMAP in Rechnung gestellten Beträge zu begleichen.

Aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von CHARGEMAP liegen, kann es vorkommen, dass die Meldung einer Aufladung oder die Informationen, die für deren Rechnungsstellung erforderlich sind, verspätet bei CHARGEMAP eingehen. Es ist daher möglich, dass die Rechnung für eine getätigte Aufladung auf eine spätere Rechnung übertragen wird, nachdem die fehlenden Informationen eingegangen sind:

  • spätestens innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den Verbraucher-Nutzer (Art. L218-2 des französischen Code de la Consommation);
  • spätestens innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den professionellen Nutzer (Art. L110-4 des französischen Code de Commerce).

Der Nutzer sollte regelmäßig das Aufladungshistorie einsehen, um sich über seinen Status zu informieren.

3.5 Aussetzung - Einschränkung - Stornierung von Chargemap Diensten

Wird der Chargemap Pass gemäß Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Bedingungen als inaktiv betrachtet (wenn innerhalb von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist), behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den Chargemap Pass, das Fernladung und das Autocharge zu sperren.

Im Falle einer verdächtigen Aktivität auf dem Benutzerkonto oder einer verdächtigen Nutzung des Chargemap Passes, bei Verdacht auf betrügerische Nutzung, im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Bedingungen oder wenn die geltende Gesetzgebung dies vorschreibt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, ein Überprüfungsverfahren durchzuführen und gegebenenfalls den Zahlungsdienst auszusetzen und ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Ebenso kann der oben genannte Dienst bei verdächtigen Bankgeschäften oder im Falle eines Zahlungsvorfalls ausgesetzt werden. Dies ist eine Option, die CHARGEMAP einseitig gewährt wird und zu keiner Entschädigungszahlung führt.

Im Falle einer Aussetzung des Chargemap Passes kann dessen Entsperrung unter den in Artikel 2.7.3 genannten Bedingungen erfolgen.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes in einem bestimmten Gebiet ganz oder teilweise einzuschränken, wenn die Nutzung des Chargemap Passes gegen diese Bedingungen oder die örtlichen Gesetze verstößt oder verstoßen könnte.

CHARGEMAP behält sich auch das Recht vor, die Nutzung des Chargemap Pass und/oder die Möglichkeiten, Fernladungen und/oder Autocharge durchzuführen, in einem bestimmten Gebiet oder einem Teil davon zu beschränken, wenn diese gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die lokalen Vorschriften verstoßen oder verstoßen könnten.

Ebenso behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Pass und/oder die Möglichkeiten der Fernauthentifizierung und/oder Autocharge zu beschränken, wenn der Nutzer, einer seiner Angestellten oder ein Dritter verdächtigt wird, eine Straftat oder eine missbräuchliche oder betrügerische Nutzung des Chargemap Pass und/oder der Fernauthentifizierung und/oder Autocharge begangen zu haben oder begehen zu wollen.

4. Support und Haftung

4.1 Hilfe und Support

Für jede Anfrage nach Hilfe oder Support kann der Nutzer CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

  • Per E-Mail: [email protected];
  • Über das auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt" verfügbare Kontaktformular;
  • Nur für sofortige Hilfeanfragen im Zusammenhang mit einer Aufladung, die mit dem Chargemap Pass vorgenommen wurde, kann die Hotline telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen gebührenfreien Nummer kontaktiert werden.

4.1.1 Anwendungsbereich und Einschränkungen

CHARGEMAP bemüht sich in angemessener Weise, das vom Nutzer festgestellte und ihm zur Kenntnis gebrachte Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen, ohne zu garantieren, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Antwort gegeben werden kann. CHARGEMAP garantiert in keinem Fall, dass die vorgelegten Probleme auch nur teilweise gelöst werden können. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen nur zu Mitteln und nicht zu Ergebnissen verpflichtet.

Die Reaktionszeit wird anhand der Einsatzzeiten der telefonischen Hotline gemessen: 7/7 Tage und 24h/24 (vorbehaltlich einer Änderung durch CHARGEMAP, über die der Nutzer mindestens 15 Tage vorher per E-Mail informiert wird).

Die CHARGEMAP-Hotline kann in keinem Fall von einem Nutzer telefonisch mit der Klärung von Fragen zur Nutzung der Website und des Zahlungsdienstes beauftragt werden, insbesondere in Bezug auf: Erstellung des Benutzerkontos, Bestellung des Chargemap Passes, Aktivierung des Chargemap Passes, usw. Gegebenenfalls wird CHARGEMAP den Nutzer an den Kundendienst weiterleiten, der per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar ist.

Die CHARGEMAP-Hotline kann NUR von dem Nutzer angefordert werden, der eine Aufladung mit dem Chargemap Pass vornimmt oder versucht, eine Aufladung vorzunehmen. Die CHARGEMAP-Hotline kann von einem identifizierten Nutzer nicht beauftragt werden, einen Ladevorgang an einer kompatiblen Ladestation eines CHARGEMAP Partners zu initiieren oder zu beenden.

  • Sollte sich herausstellen, dass eine kompatible Ladestation defekt ist, kann CHARGEMAP den Nutzer an die nächstgelegene Ladestation weiterleiten. Der CHARGEMAP Support kann in diesem Fall anstelle des Nutzers Informationen über den Status der betreffenden kompatiblen Ladestation an den Partnerbetreiber senden.

4.1.2 Vertragliche Garantie

Im Falle einer Änderung des Chargemap Passes, die durch technische Zwänge oder andere Aktualisierungen notwendig wird, um die Kontinuität des Zahlungsdienstes des Chargemap Passes zu gewährleisten, informiert CHARGEMAP den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage vorher per E-Mail und online auf der Website über sein Benutzerkonto. Unter diesen Bedingungen wird der Austausch so schnell wie möglich kostenlos von CHARGEMAP vorgenommen.

Ein neuer Chargemap Pass wird dem Nutzer per Post zugesandt. Er muss seinen alten Chargemap Pass deaktivieren und den neuen Pass gemäß den Anweisungen auf dem Pass aktivieren.

4.1.3 Reklamationen

Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Problem, das auf der Website oder bei der Nutzung der kompatiblen Ladestationen auftritt, so schnell wie möglich nach Erhalt des Ladeberichts, zu melden.

Im Falle eines vom Nutzer festgestellten Fehlers, insbesondere bei einem Aufladevorgang, kann der Nutzer CHARGEMAP kontaktieren. Nach Prüfung des Antrags, des Benutzerkontos und der Umstände des betreffenden Vorgangs schickt CHARGEMAP dem Nutzer einen Bericht mit den dem Unternehmen vorliegenden Informationen. Ist dies der Fall, wird der Nutzer darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben. Der Nutzer wird darüber informiert, dass, wenn seine Reklamation Überprüfungen durch Dritte, beispielsweise durch einen Partnerbetreiber, erfordert, sich die Antwortzeit von CHARGEMAP und die Bearbeitung seiner Reklamation entsprechend verzögern können.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, vom Nutzer die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen, um seine Reklamation zu belegen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Bis zum Beweis des Gegenteils werden nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch angesehen.

Wurde das Konto des Nutzers mit einer fehlerhaften Zahlung belastet, wird der Betrag vorbehaltlich des Ergebnisses der Reklamation von CHARGEMAP auf die Bankkarte des Benutzers zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Nutzer hat.

4.2 Haftung

4.2.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, der Bedingungen und der Gebrauchsanweisungen für die jeweilige Ladestation, das Elektrofahrzeug und/oder das Ladekabel ergeben.

Der Nutzer ist allein für die Nutzung seines Benutzerkontos, jedes Selbstladenden Fahrzeugs und seines Chargemap Passes verantwortlich. Er ist für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen und Taten jeder Person einstehen, die sein Benutzerkonto, ein Selbstladenden Fahrzeug und seinen Chargemap Pass benutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein verantwortlich für die Informationen, die er an CHARGEMAP weitergegeben hat oder von denen man annimmt, dass er sie weitergegeben hat.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Gerät und die Mobile App regelmäßig zu aktualisieren, um von den neuesten Funktionen zu profitieren. Werden keine regelmäßigen Aktualisierungen vorgenommen, wird CHARGEMAP das Benutzerkonto nicht löschen. Der Zugriff auf das Benutzerkonto und dessen Betrieb kann jedoch eingeschränkt sein. Außerdem lehnt CHARGEMAP im Falle einer Nichtaktualisierung durch den Nutzer jede Verantwortung für die durch die Weigerung des Nutzers, die besagte Aktualisierung vorzunehmen, verursachten Störungen ab. CHARGEMAP behält sich das Recht vor, Aktualisierungen der Mobilen App zu verlangen, um auf die mobile Schnittstelle und Funktionen zugreifen zu können.

4.2.2 Haftungsbeschränkung von CHARGEMAP

Generell kann CHARGEMAP nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitshinweise oder sonstiger Regeln im Zusammenhang mit den Ladestationen oder dem betreffenden Elektrofahrzeug ergeben.

4.2.2.1 Im Zusammenhang mit Informatikproblemen

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die durch Störungen, Ausfälle, fehlende Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstanden sind, insbesondere durch eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung des Datenflusses, ein Eindringen von außen, eine eventuelle Verlangsamung usw.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden jeglicher Art, vorhersehbar oder unvorhersehbar, verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung des Benutzerkontos, ein Selbstladenden Fahrzeugs oder des Chargemap Passes ergeben.

4.2.2.2 Im Zusammenhang mit den Informationen, die auf den kompatiblen Ladestationen angezeigt werden

CHARGEMAP prüft, soweit möglich und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die vom Nutzer mitgeteilten Informationen. CHARGEMAP kann in keiner Weise für die bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen verantwortlich gemacht werden, wenn sich diese als ungenau, veraltet oder unvollständig erweisen. CHARGEMAP ist nur verpflichtet, in dieser Hinsicht alle Anstrengungen zu unternehmen.

Im Falle eines Irrtums kann sich der betroffene Nutzer an CHARGEMAP wenden und, soweit möglich, die fehlerhaften oder fehlenden Informationen auf der Website präzise mitteilen.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer oder einer seiner Bevollmächtigten erleidet, wenn der Nutzer durch eine auf der kompatiblen Ladestation, der Website, der Mobilen App, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel angezeigte Nachricht vor einem Risiko, auch einem möglichen, gewarnt wurde.

4.2.2.3 Im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Mängeln am Elektrofahrzeug oder am Stromladekabel entstanden sind.

4.2.2.4 Im Zusammenhang mit Infrastrukturen

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

  • Ausfall(en) einer kompatiblen Ladestation,
  • Ausfall(en) der Infrastruktur des Lade- oder Stromnetzes;
  • einer Ladestation, die ohne Zertifizierung installiert oder modifiziert wurde, wenn eine solche erforderlich ist, z. B. die französische IRVE-Zertifizierung.
4.2.2.5 Im Zusammenhang mit den Aufladungen

CHARGEMAP haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die aufgrund einer mangelnden Überwachung durch den Nutzer während einer Ladesession entstehen. Insbesondere wird der Nutzer darüber informiert, dass es möglich ist, das Ladekabel eines Fahrzeugs vor der Initialisierung eines Aufladung, einschließlich eines Fernladung, zu trennen; er wird daher ermutigt, seinen Fernladevorgang so früh wie möglich zu initialisieren und, falls dies nicht möglich ist, sicherzustellen, dass sein Fahrzeug vor der Fernauthentifizierung angeschlossen ist.

5. Datenschutz, personenbezogene Daten und Cookies

Die Elemente in Bezug auf Vertraulichkeit und personenbezogene Daten sind in der Datenschutzpolitik von CHARGEMAP zu finden: https://de.chargemap.com/medias/confidentiality_policy_de.pdf

6. Geistiges Eigentum

Alle über die Website zugänglichen Elemente sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Nutzer darf sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP weder ganz noch teilweise vervielfältigen, verändern, übertragen, veröffentlichen, auf irgendeinem Medium und mit irgendwelchen Mitteln anpassen oder auf irgendeine Weise verwerten.

Generell verpflichtet sich der Nutzer, die geistigen Eigentumsrechte und andere Rechte von CHARGEMAP nicht zu verletzen.

Das Einfügen von Hypertext-Links zu irgendeinem Teil der Website ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP verboten.

Der Nutzer hat ein Nutzungsrecht, das sich auf die ausschließliche Anzeige der von CHARGEMAP bereitgestellten Informationen und der von ihr übermittelten Dokumente auf dem Bildschirm sowie auf die Nutzung des Chargemap Passes unter den in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen beschränkt.

Die Vervielfältigung, Darstellung oder Weiterverbreitung zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHARGEMAP gemäß diesen Bedingungen nicht gestattet.

7. Besondere Bestimmungen für den Nutzer-Gewerbetreibenden im Falle eines Streitfall

7.1 Anwendbares Recht

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden ist das auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbare Recht das französische Recht.

7.2 Zuständige Gerichtsbarkeit

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden unterliegen alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen führen könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Konsequenzen der Zuständigkeit der Handelskammer des Gerichts von Straßburg (Frankreich).

7.3 Mögliche Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtungsstelle und der Plattform zur Streitbelegung

Im Falle eines Scheiterns der gütlichen Einigung mit dem CHARGEMAP-Support kann sich der Nutzer-Verbraucher kostenlos an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, wie in Artikel L. 612-1 des französischen Code de la Consommation vorgesehen.

Der zuständige Ombudsmann ist das CM2C, das auf folgende Weise kontaktiert werden kann:

  • Über die Website: https://cm2c.net/;
  • Auf dem Postweg, an folgende Adresse: CM2C, 14 rue Saint Jean F-75017 Paris
  • Per E-Mail: [email protected].

Ebenso kann sich der Nutzer kostenlos an die Plattform der Europäischen Kommission für alternative Streitbeilegung wenden, indem er folgenden Link aufruft: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Höhere Gewalt

CHARGEMAP ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Code civil und in allen Fällen, in denen es durch ein Element außerhalb seiner Dienstleistungen daran gehindert wird, zu erfüllen.

8.2 Kein Anspruch auf Rechtsverzicht

Sofern nichts anderes vorgesehen ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangt hat, keinesfalls als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der betreffenden Klausel angesehen werden.

8.3 Vollständigkeit

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf eine Rechtsnorm, ein geltendes Gesetz oder ein Gerichtsurteil einer zuständigen Gerichtsbarkeit als nichtig erachtet wird, gilt sie als ungeschrieben. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen bleiben jedoch in Kraft und wirksam. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Ungültigkeit einer Klausel, die von einem zuständigen Gericht beurteilt wird, die ungültige Klausel durch die gültige Klausel ersetzt wird, die dem Geist und der Wirtschaftlichkeit des hier vorgesehenen Vertrags am nächsten kommt.

8.4 Veräußerung

Jegliche Übertragung der Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Nutzer ohne vorherige Zustimmung von CHARGEMAP ist strengstens untersagt.

8.5 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, weshalb der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei seiner Bestellung unbedingt konsultieren und akzeptieren muss, insbesondere um sicherzustellen, dass die für diese Bestellung geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Nutzer wird innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail und durch eine gleichzeitige Veröffentlichung auf der Website über alle Änderungen informiert. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden daher dem Nutzer zur Kenntnis gebracht und seine Zustimmung eingeholt, damit die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihm gegenüber durchgesetzt werden können.

Der Nutzer hat dann das Recht, die Sperrung oder Löschung seines Benutzerkontos zu verlangen, wenn er die besagten Änderungen nicht akzeptiert, und zwar gemäß den folgenden Modalitäten: Der Nutzer kann jederzeit und auf einfachen Antrag per Post oder E-Mail die Löschung seines auf der Website gespeicherten Benutzerkontos verlangen. Die Anfrage kann an CHARGEMAP über das Kontaktformular gesendet werden, das über den Teil „Kontakt" der Website, Rubrik „Über uns", zugänglich ist, oder an die folgende Adresse: CHARGEMAP - 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG

Die endgültige Löschung kann ein paar Tage dauern.

ACHTUNG: Die Löschung des Benutzerkontos hebt in keinem Fall die unbezahlten Rechnungen auf, die zwingend beglichen werden müssen, damit CHARGEMAP die vollständige Löschung der Daten abschließen kann. Die Deaktivierung der Chargemap Pass und/oder Fernladung und/oder Autocharge storniert nicht die Rechnungsstellung für die bis zur Deaktivierung dieser Dienste erfolgten Aufladungen.

8.6 Widerspruch mit der französischen Version

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine deutschsprachige Übersetzung der französischen Originalversion, die hier verfügbar ist: https://fr.chargemap.com/about/cgv.

Die deutsche Fassung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungskonflikten zwischen der deutschen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der französischen Originalfassung ist die französische Fassung maßgebend und das einzige verbindliche Dokument.

Obwohl wir uns um ihre Genauigkeit bemüht haben, können Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten. Für rechtliche oder amtliche Zwecke sollte daher auf das französische Originaldokument Bezug genommen werden.

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Die Website chargemap.com sowie die mobile App Chargemap werden von CHARGEMAP herausgegeben, société par actions simplifiée unter französischem Recht (“vereinfachte Aktiengesellschaft”) mit einem Grundkapital von 52 850,00 Euro und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Strasbourg unter der Nummer 809 844 731.

Herausgeber : CHARGEMAP SAS

Anschrift: 7 allée Cérès, 67200 Strasbourg (Frankreich)

Vertretungsberechtigter : Yoann NUSSBAUMER

USt-IdNr: FR37809844731

Kontakt: [email protected]

Sie können uns auch über unser Formular kontaktieren, das in der Rubrik "Kontakt" auf der Website verfügbar ist.

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist verboten.

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1. Präambel

Bei der Bestellung des Chargemap-Passes wird der Nutzer systematisch über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird außerdem vor jeder Bestellung, die in ihren Geltungsbereich fällt, systematisch hingewiesen, indem sie zugesandt oder ausgehändigt werden.

CHARGEMAP ist ein Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. CHARGEMAP bietet seinen Nutzern zahlreiche Dienste an, darunter den Zugang zum Laden über eine Mobile App und eine Website.

Die Mobile App Chargemap wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf ein Smartphone heruntergeladen werden. Es listet Ladestationen - nicht nur Stationen, die mit dem Chargemap Pass kompatibel sind - in ganz Europa und weltweit auf und enthält Informationen wie Anschlusstyp, Zugangszeiten, Zugangsmöglichkeiten usw. Die ebenfalls kostenlose Website Chargemap bietet den Nutzern ähnliche Dienste.

Für alle diese kostenlosen Dienste gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Chargemap. Das vorliegende Dokument umfasst nur die mit dem Zahlungsdienst erbrachten Leistungen.

Jeder Nutzer kann zur Bereicherung der CHARGEMAP-Datenbank beitragen, indem er Informationen, Fotos und Kommentare weitergibt oder neue Ladestationen meldet.

Und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, die von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienste zu nutzen, indem er einen Chargemap Pass bestellt.

1.1 Begriffsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Bedingungen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes regeln, sowie die Bedingungen für die Bereitstellung und die Nutzung des Chargemap Passes, die diesen beigefügt sind.

Allgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Website und der Mobilen App regeln und unter https://de.chargemap.com/about/cgu verfügbar sind.

Anmeldeformular: bezeichnet das Anmeldeformular, das der Nutzer ausfüllen muss, um die CHARGEMAP-Dienste nutzen zu können, nachdem er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Aufladung: bezeichnet den Vorgang der elektrischen Aufladung eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation.

Benutzerkonto: ist das persönliche Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird, nachdem er das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und bestätigt hat. Das Benutzerkonto unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Das Konto ist über die Website und die Mobile Anwendung zugänglich.

Bestellung: bedeutet den Kauf des Chargemap Passes. Der Nutzer kann eine Bestellung über die Website oder die Mobile App aufgeben. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte. Eventuelle Lieferkosten sind im Preis der Bestellung enthalten.

Chargemap Pass: bezeichnet die persönliche Ladekarte, die von CHARGEMAP bereitgestellt wird und mit dem Nutzerkonto verbunden ist. Der Nutzer ist Inhaber des Chargemap Passes, sobald dieser erfolgreich aktiviert wurde. Die Nutzung des Chargemap Passes unterliegt den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Mit dieser Ladekarte können Sie sich an den kompatiblen Ladestationen ausweisen und unabhängig vom genutzten Partnernetz für das Aufladen von Strom bezahlen.

Chargemap Support: ist die mit dem Zahlungsdienst und dem Chargemap Pass verbundene Support-Plattform für die Nutzer.

Dienstleistungen: bezeichnet alle von CHARGEMAP angebotenen Dienste, einschließlich des Zahlungsdienstes.

Einspruchsverfahren: bezeichnet das Verfahren, mit dem der Nutzer bei CHARGEMAP einen Einspruch gegen seinen Chargemap Pass einlegt.

Fernauthentifizierung: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Dienst, bei dem sich der Nutzer an einer kompatiblen Ladestation, die das Fernladen unterstützt, über die Mobile Anwendung authentifiziert, um einen Ladevorgang zu starten und anschließend zu beenden. Für den Dienst der Fernauthentifizierung ist die vorherige Aktivierung eines Chargemap-Passes erforderlich.

Fernladung: bezeichnet den Vorgang des elektrischen Aufladens eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation, die die Fernladung über Fernauthentifizierung unterstützt. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass eine Fernladung für die Zwecke der Interpretation der vorliegenden Begriffe auch als Aufladung betrachtet wird. Kompatible Ladestationen, die das Fernladen unterstützen, können über die Mobile Anwendung und die Website identifiziert werden.

Kompatible Ladestation: ist eine Ladestation, an der der Zugang und/oder die Bezahlung von Aufladungen mit dem Chargemap Pass möglich ist.

Kontaktformular: bezeichnet das Formular, über das der Nutzer CHARGEMAP für Anfragen nach Informationen, Hilfe oder Unterstützung kontaktieren kann. Dieses Formular ist auf der Website oder der Mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbar.

Ladehistorie: ist die über das Benutzerkonto zugängliche Übersicht, die die Rückverfolgung aller durchgeführten Stromaufladungen und der damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete kompatible Ladestation ermöglicht.

Ladekartennummer: ist die auf dem Chargemap Pass des Nutzers registrierte und mit seinem Konto verbundene eindeutige Nummer.

Ladestation: bezieht sich auf jede Einrichtung, die das Aufladen eines Elektrofahrzeugs ermöglicht.

Mobile Anwendung/App: bezeichnet die von CHARGEMAP entwickelte und betriebene Android- bzw. iOS-App.

Nutzer: ist die natürliche Person, die rechtlich und finanziell für den mit dem Zahlungsdienst verbundenen Chargemap Pass verantwortlich ist. Der Nutzer kann ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender sein. Es gibt Unterschiede in der Regelung zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden, die anhand der folgenden Bezeichnungen kenntlich gemacht werden: Nutzer-Verbraucher und Nutzer-Gewerbetreibender.

Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Ladestationen betreibt, welche mit dem Chargemap Pass und dem zugehörigen Zahlungsdienst kompatibel sind.

Personenbezogene Daten: sind die persönlichen Informationen (wie z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse), die der Nutzer bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste und/oder bei der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste angibt.

Website: bezeichnet die im Internet öffentlich zugängliche Website CHARGEMAP.COM, auf der der Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mit seinen Zugangsdaten verbinden kann, insbesondere zur Verwaltung seiner persönlichen Daten und für den Zahlungsdienst.

Widerrufsformular: ist das Formular, mit dem der Nutzer sein Widerrufsrecht ausübt und das unter Punkt 2.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfügbar ist.

Zahlungsdienst: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienst, der mit der Nutzung des Chargemap Passes verbunden ist und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.

1.2 Zweck und Anwendungsbereich

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Begriffe und Bedingungen festzulegen, unter denen CHARGEMAP seinen Zahlungsdienst anbietet und die Bedingungen, unter denen das Unternehmen den Chargemap Pass vermarktet.

1.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes und den Erwerb des Chargemap Passes

Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungsdienstes sind dem Nutzer vorbehalten, der die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen vorbehaltlos akzeptiert hat.

1.3.1 Anlegen des Benutzerkontos

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Im Falle von Fehlern und/oder Änderungen der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebenen Daten muss der Nutzer die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich über die Funktion „Persönliche Daten ändern“ vornehmen, die über die Startseite des Benutzerkontos zugänglich ist.

Bei der Anmeldung muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie kann zum Login verwendet werden und muss vom Nutzer mit einem Passwort verknüpft werden. Die registrierte und mit dem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse ist die einzige E-Mail-Adresse, die im Falle einer Passwortwiederherstellung (vergessenes Passwort, nach einem Hacking geändertes Passwort usw.) verwendet wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass die E-Mails, die ihm von CHARGEMAP zugesandt werden, nicht als Spams angesehen werden. Sollte dies der Fall sein, kann CHARGEMAP nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die so erstellten Zugangsdaten (E-Mail oder Benutzername) und das Passwort sind streng vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer ist allein für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen jeder Person, die sein Benutzerkonto - auch ohne sein Wissen - nutzt, haften.

1.3.2 Freischaltung des Zahlungsdienstes

Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist dem Nutzer vorbehalten, der zuvor ein persönliches Benutzerkonto erstellt hat.

Die Eröffnung des Benutzerkontos und die Aktivierung des Chargemap Passes zu Gunsten des Nutzers werden von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Bestellung gemachten Angaben vorgenommen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, bei der Erstellung des Benutzerkontos und der Bestellung des Chargemap Passes eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement der Chargemap-Dienste aus einem berechtigten Grund abzulehnen, wie z.B.:

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtzahlung;
  • Die Übermittlung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse;
  • Verdacht auf absichtlich ungenaue oder unvollständige Informationen;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung des Chargemap Passes.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder Bestellung storniert und der Betrag zurückerstattet.

Falls erforderlich, trägt der Nutzer-Gewerbetreibender alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP im Zusammenhang mit der Führung des Rechtsstreits entstehen, einschließlich der - angemessenen - Kosten für einen Rechtsbeistand.

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2. Chargemap Pass

Der Nutzer verpflichtet sich, den Chargemap Pass nur im Rahmen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes zu verwenden. Jede Chargemap Pass bleibt Eigentum von Chargemap, die ihn dem Nutzer ausschließlich im Rahmen ihrer Dienstleistungen zur Verfügung stellt ; der Nutzer wird ihn am Ende des Vertrags zurückgeben oder für seine Zerstörung sorgen.

2.1 Bestellung

Der Nutzer kann über die Website oder die Mobile App einen persönlichen Chargemap Pass bestellen.

Vor der Bestellung des Chargemap Passes muss sich der Nutzer vergewissern, dass er uneingeschränkt zu dessen Nutzung berechtigt ist (Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit usw.).

Die verschiedenen Bestellschritte werden auf der Website während des gesamten Bestellvorgangs ausführlich beschrieben. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, um den Chargemap Pass zu erhalten. Die vom Nutzer angegebenen Informationen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Chargemap Passes als richtig, aufrichtig, vollständig und nicht veraltet.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt nach den Regeln des “Doppelklickverfahrens”. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer seine Bestellung mit einem ersten Klick. Der Nutzer kann dann die Einzelheiten und den Gesamtpreis seiner Bestellung überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor er sie mit einem zweiten Klick bestätigt. Der Nutzer wird spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs eindeutig über die von CHARGEMAP akzeptierten Zahlungsarten informiert.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch Doppelklick und Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen habe“ akzeptiert der Nutzer unwiderruflich und vorbehaltlos die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede vom Nutzer durch dieses Verfahren vorgenommene Einwilligung gilt als formaler Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CHARGEMAP.

Alle Bestellungen sind für den Nutzer kostenpflichtig.

Eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung mit den Einzelheiten der Bestellung, den vom Nutzer eingegebenen wesentlichen Daten und seiner Rechnungsnummer wird an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestellbestätigung, die dem Nutzer nach der endgültigen Zustimmung zugesandt wird, gilt als Zahlungsbeleg.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es dem Kunden, eine Auftragsbestätigung und den bestellten Chargemap Pass zu erhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind.

Der bestellte Chargemap Pass wird direkt an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Postanschrift geschickt.

2.2 Preise und Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten sind im Preis des Chargemap Passes, der auf der Website und in der Mobilen App angezeigt wird, enthalten.

Der Preis für den Chargemap Pass beträgt neunzehn Euro und neunzig Cent (19,90€) einschließlich aller Steuern.

Dieser Preis kann sich ändern; der Nutzer wird darüber informiert und muss sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis beziehen.

Die Kosten für den Zugang zum Internet mittels eines Telekommunikationsdienstes sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.

2.3 Bezahlung

Der Chargemap Pass ist online per Kreditkarte oder mit einem anderen Zahlungsmittel zu bezahlen, das dem Nutzer zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website zur Verfügung gestellt wird.

Nur volljährige, geschäftsfähige Personen dürfen den Chargemap Pass-Zahlungsdienst nutzen.

Sobald der Zahlungsdienst abonniert wurde, wird die für die Chargemap Pass-Bestellung verwendete Zahlungsmethode als Standard-Zahlungsmethode des Nutzers für die Zahlung seiner Aufladungen an den kompatiblen Ladestationen gespeichert.

Die bei der Registrierung des Zahlungsmittels des Nutzers mitgeteilten Daten sind CHARGEMAP weder bekannt noch werden sie von CHARGEMAP gespeichert, sondern werden von dem auf die oben genannten gesicherten Zahlungen spezialisierten Dienstleister (STRIPE) gespeichert.

Nach der Registrierung der Zahlungsmethode und der Freigabe der Chargemap Pass-Bestellung wird eine Bankvorautorisierung durchgeführt.

Sobald der Nutzer den Gesamtbetrag der Bestellung akzeptiert und die Zahlung vornimmt, wird das mit der verwendeten Zahlungsmethode verknüpfte Bankkonto sofort belastet, und die Bestellung wird zur Ausführung registriert.

Der Kauf des Chargemap Passes wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei CHARGEMAP und dem Einzug des der Bestellung entsprechenden Betrags durch die Bank von CHARGEMAP endgültig.

2.4 Lieferung und Lieferverzug

Nach Abschluss der Bestellung und vollständiger Bezahlung des Chargemap Passes akzeptiert der Nutzer, dass die Bearbeitung seiner Bestellung bis zu dreißig (30) Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit erhält er seinen Chargemap Pass per Post direkt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Chargemap Pass wird inaktiv geliefert, mit einem Aufladeguthaben (siehe 3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben), das je nach dem Gegenstand der Bestellung des Nutzers verfügbar ist oder nicht.

Im Falle einer Lieferverzögerung kann CHARGEMAP den Nutzer per E-Mail benachrichtigen.

Die Aktivierung des Chargemap Passes gilt jedoch als Empfangsbestätigung und ausdrücklicher Verzicht des Nutzers auf das Recht, sich auf den Lieferverzug zu berufen, um die Bestellung zu stornieren.

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt des Chargemap Passes kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Post auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus hat der Nutzer-Verbraucher die Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 216-6 des französischen Code de la Consommation zu stornieren, wenn sich die Lieferung gegenüber der angegebenen Frist verzögert und nachdem er CHARGEMAP aufgefordert hat, den Chargemap Pass innerhalb einer angemessenen Frist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden, falls diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.

2.5 Aktivierung und Gültigkeit des Chargemap Passes

Der Chargemap Pass ist nummeriert. Diese Nummer ist einzigartig und für jeden Chargemap Pass spezifisch. Diese wird zur Aktivierung benötigt, die vor der Verwendung an den kompatiblen Ladestationen erfolgen muss.

Die Aktivierung des Chargemap Passes kann vom Nutzer nur online auf der Website vorgenommen werden. Dazu muss der Nutzer mit seiner Kartennummer den Bereich „Pass“ auswählen, der über die Startseite seines Benutzerkontos zugänglich ist, dann „Aktivieren Sie Ihren Chargemap Pass“ anklicken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Der Nutzer muss sich legitimieren, um die Ladekarte aktivieren zu können.

Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein Chargemap Pass aktiviert werden.

Der Chargemap Pass ist zwei (2) Jahre lang gültig und wird automatisch verlängert, sofern er nicht vorher aus irgendeinem Grund dauerhaft deaktiviert wurde. Wenn über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist, wird dieser als inaktiv betrachtet, d.h. der Zahlungsdienst wird deaktiviert und der Nutzer kann ihn nicht mehr für Stromaufladungen verwenden.

2.6 Widerrufsrecht

Gemäß den Artikeln L. 221-18 bis L. 221-28 des französischen Code de la Consommation hat jeder einzelne Nutzer-Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab der Aktivierung des Chargemap Passes durch den Nutzer-Verbraucher.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Nutzer-Verbraucher vierzehn (14) Tage Zeit, um CHARGEMAP von seiner Absicht, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck muss er das Formular ausfüllen und abschicken:

  • das Widerrufsformular, das ihm unter der Adresse https://fr.chargemap.com/medias/retractation_de.pdf zur Verfügung steht, oder ;
  • das Musterformular für den Antrag auf Widerruf, das dem französischen Dekret Nr. 2014-1061 vom 17. September 2014 beigefügt ist. Es ist unter folgender Internetadresse abrufbar: https://bit.ly/2GGD8Ea .

Wenn das Widerrufsformular per E-Mail an CHARGEMAP übermittelt wird, bestätigt diese den Empfang. Der Antrag auf Widerruf wird sofort wirksam, sobald er bei CHARGEMAP eingeht.

Danach hat der Nutzer-Verbraucher den Chargemap Pass unversehrt und in einwandfreiem Zustand per Post so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung des Widerrufsformulars, zusammen mit einer Kopie der Rechnung an CHARGEMAP unter folgender Adresse zurückzusenden: 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG.

Die Kosten und Risiken der Rücksendung liegen allein in der Verantwortung des Nutzers-Verbrauchers.

CHARGEMAP verpflichtet sich, dem Nutzer-Verbraucher den Preis des Chargemap Passes, der Gegenstand des Widerrufs ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Chargemap Passes oder zumindest des Nachweises für den Versand des Chargemap Passes zu erstatten. Es ist wichtig, dass der Chargemap Pass nicht beschädigt ist und von CHARGEMAP wieder in Verkehr gebracht werden kann.

Im Falle einer Beschädigung des Chargemap-Passes durch den Nutzer-Verbraucher, einen seiner Bevollmächtigten oder einen sonstigen Dritten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Widerruf nicht akzeptiert.

In jedem Fall werden nach Ablauf der Widerrufsfrist keine Stornierungen, Änderungen und/oder Erstattungen mehr akzeptiert. Ein ungenutzter Chargemap Pass ist nicht umtauschbar, erstattungsfähig oder übertragbar.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung mit Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers-Verbrauchers begonnen wurde.

Bei nicht vollständig ausgeführten Dienstleistungen hat der Nutzer hingegen die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, indem er CHARGEMAP von seiner Widerrufsabsicht in Kenntnis setzt. Der Nutzer haftet dann für die festen und anteiligen Kosten der Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Die vom Nutzer-Verbraucher vor dem Wirksamwerden des Rücktrittsantrags getätigten Stromabrechnungen werden gemäß den vorliegenden Bestimmungen in Rechnung gestellt und bleiben CHARGEMAP von Rechts wegen geschuldet.

2.7 Verlust / Diebstahl / Beschädigung des Chargemap Passes

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den ihm zugewiesenen Chargemap Pass und muss ihn sorgfältig schützen.

Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort jederzeit geheim zu halten, um sein Benutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen.

Er verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind.

Er muss alle Maßnahmen ergreifen, um seinen Chargemap Pass sicher aufzubewahren, und er muss die Folgen seiner Nutzung und der damit verbundenen Zahlungen tragen, solange er nicht widersprochen hat.

2.7.1 Einspruch oder Antrag auf Aussetzung

Bei Verlust, Diebstahl, Betrug oder sonstiger unbefugter Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder der damit verbundenen Daten kann der Nutzer den Chargemap Pass sperren oder CHARGEMAP auffordern, den Chargemap Pass-Zahlungsdienst auszusetzen.

Um einen Einspruch zu erheben, muss der Nutzer die Rubrik „Ich habe meine Chargemap-Ladekarte verloren/man hat sie mir gestohlen!“ aufrufen, die über die Schnittstelle seines Benutzerkontos auf der Website zugänglich ist.

Der Widerspruch wird sofort nach Eingang des Widerspruchsantrags bei CHARGEMAP wirksam.

Nach der Deaktivierung des Chargemap Passes hat der Nutzer die Möglichkeit, diesen zu ersetzen. Die Bestellung eines neuen Chargemap Passes wird mit sieben Euros (7,00€) einschließlich Steuern und Versandkosten berechnet.

2.7.2 Fälligkeit der Zahlung vor Einspruch

Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Zahlungsdienstes vorgenommenen Stromaufladungen zu bezahlen, solange er ihnen nicht widersprochen hat.

CHARGEMAP kann nicht für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen verantwortlich gemacht werden, außer für solche, die nach einem Widerspruch vorbehaltlich der Aufrichtigkeit des Nutzers durchgeführt wurden. CHARGEMAP ist in keiner Weise verpflichtet, die so belasteten Beträge zu erstatten.

Die Beweislast für eine unbefugte Nutzung des Zahlungsdienstes durch den Nutzer liegt in keinem Fall bei CHARGEMAP.

2.7.3 Möglichkeit zum Entsperren

Je nach Fall kann der Widerspruch zu einer einfachen Aussetzung des Zahlungsdienstes und/oder des Chargemap Passes oder zu einer dauerhaften Deaktivierung des letzteren führen.

Im Falle einer Sperrung des Chargemap Passes kann dieser direkt online über die Rubrik „Chargemap-Pass entsperren“, die über die Benutzeroberfläche des Benutzerkontos zugänglich ist, entsperrt werden. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, CHARGEMAP zu diesem Zweck per E-Mail oder über das auf der Website und der Mobilen App verfügbare Kontaktformular zu kontaktieren.

Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes infolge von Diebstahl oder dauerhaftem Verlust ist eine Reaktivierung nicht möglich und der Nutzer muss einen neuen Chargemap Pass bestellen, sofern er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert.

2.7.4 Ersatz im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes durch unsachgemäßen Gebrauch ab.

Der Nutzer muss insbesondere darauf achten, dass der Chargemap Pass nicht geknickt oder durchstochen wird, um ihn z. B. an einem Schlüsselring zu befestigen, da dies den Chip beschädigen kann.

Der Ersatz eines vom Nutzer aufgrund von falscher Nutzung beschädigten oder eines verlorenen Chargemap Passes wird mit sieben Euro (7€) einschließlich aller Steuern berechnet.

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3. Nutzung des Chargemap Pass-Zahlungsdienstes

Der Chargemap Pass ist ein Zahlungsinstrument, das es dem Nutzer ermöglicht:

  • den Aufladeservice an den kompatiblen Ladestationen der Partnernetze zu nutzen;
  • sich an einer kompatiblen Ladestation zu identifizieren, um sein Einverständnis zu geben, eine Aufladung zu starten und sich zu verpflichten, für den Dienst zu bezahlen;
  • für seine Aufladung zu bezahlen.

3.1 Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste durch den Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, den Zahlungsdienst in angemessener Weise zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, die kompatiblen Ladestationen mit Sorgfalt und unter Beachtung der Sicherheitshinweise zu benutzen und jede unbefugte Benutzung zu unterlassen.

3.1.1 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer, dass er alle in Artikel 1.3 genannten Voraussetzungen erfüllt und beachtet hat.

Die Nutzung der Ladestationen unterliegt ausschließlich den Nutzungsbedingungen des Partnerbetreibers, der Eigentümer der Ladestation ist.

Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung des Chargemap Passes zu prüfen, ob er finanziell in der Lage ist, den geplanten Aufladevorgang zu bezahlen. Der Nutzer verpflichtet sich, sich vorher über die von CHARGEMAP auf der besagten kompatiblen Ladestation angewandten Tarife zu informieren. Sollte der Zugang zu den Tarifen nicht möglich sein, muss der Nutzer von einer Aufladung mit dem Chargemap Pass absehen, da ansonsten davon ausgegangen wird, dass er die besagten Tarife ohne Haftung seitens CHARGEMAP akzeptiert.

In dem Ausnahmefall, dass eine Ladestation noch nicht als kompatible Ladestation auf der Website und in der Mobile App registriert ist, der Nutzer die Ladestation aber dennoch mit seinem Chargemap Pass zum Aufladen nutzen kann, wird ausnahmsweise der Standardtarif von 0,7 € inkl. MwSt./kWh für die Lieferung von Gleichstrom (DC) und 0,4 € inkl. MwSt./kWh für die Lieferung von Wechselstrom (AC); diese Konfiguration kann tatsächlich vorübergehend während der Ausbauphasen des Chargemap-Netzwerks auftreten. Der Standardtarif wird automatisch und von Rechts wegen durch den Tarif ersetzt, der auf der Webseite und der Mobile Anwendung angezeigt wird, sobald es aktualisiert wird.

Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitshinweise und alle anderen geltenden Vorschriften für die verwendete Ladestation und das betreffende Fahrzeug zu beachten.

Vor jedem Aufladevorgang muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der betreffenden kompatiblen Ladestation kompatibel sind. Er muss außerdem die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten.

Um eine kompatible Ladestation zu nutzen, kann der Nutzer den Ladevorgang vor Ort initiieren oder sich für die Fernladung entscheiden, wenn die Ladestation mit dieser Funktion kompatibel ist:

  • um den Ladevorgang vor Ort zu starten, muss der Nutzer seinen Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät an der kompatiblen Ladestation halten. In diesem Fall muss er sich auch erneut am RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation anmelden, um den Ladevorgang zu beenden. Diese Prozedur kann je nach Modell des kompatiblen Terminals und der Funktionsweise des Partnerbetreibers variieren, sodass der Benutzer die Anweisungen am kompatiblen Terminal beachten muss.
    Es ist nicht möglich, einen vor Ort initiierten Ladevorgang durch eine Fernauthentifizierung zu beenden: Sie müssen Ihren Chargemap Pass direkt am Terminal vor das RFID-Lesegerät halten.
  • um die Fernladung zu initiieren, muss der Nutzer :
    • sein Fahrzeug zuvor an die kompatible Ladestation angeschlossen haben;
    • über die Identifikationsnummer verfügen, die an der betreffenden Ladestation angezeigt wird;
    • über die Mobile App verfügen;
    • sicherstellen, dass er über einen funktionierenden Internetzugang verfügt;
    • die Initialisierung des Fernladens über die Mobile App auslösen, nachdem Sie zuvor den verwendeten Ladepunkt in die Mobile App eingegeben haben.
    Um eine Fernladung zu beenden, muss der Nutzer ebenfalls das oben beschriebene Verfahren befolgen, dieses Mal um den Ladevorgang zu beenden.Es ist nicht möglich, eine Fernladung zu beenden, indem Sie Ihren Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät direkt an der Ladesäule halten: hierfür ist eine Fernauthentifizierung erforderlich.

3.1.2 Betrügerische Verwendung

Jeder Chargemap Pass ist persönlich und mit einem einzigen Benutzerkonto verbunden, das ein und demselben Nutzer gehört.

Die Verwendung eines Chargemap Passes oder des Benutzerkontos durch eine andere Person als den Nutzer ist strengstens untersagt, es sei denn, es handelt sich gegebenenfalls um einen seiner Beauftragten im Rahmen des Chargemap Business-Angebots.

Der Nutzer muss stets darauf achten, seinen Chargemap Pass, sein Login und sein Passwort für den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu schützen. Er muss sich stets vergewissern, dass er seinen Chargemap Pass in seinem Besitz oder im Besitz seiner Bevollmächtigten hat, dass er ihn niemals Dritten überlässt und dass er ihn nach jeder Aufladung wieder an sich nimmt.

Der Nutzer muss außerdem sicherstellen, dass er sich nach der Nutzung von seinem Nutzerkonto abmeldet.

CHARGEMAP haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Nutzers. Der Nutzer ist für jede betrügerische Verwendung seines Chargemap Passes, seiner Zugangsdaten und seines Passworts für den Zugang zu seinem Benutzerkonto sowie seines Benutzerkontos verantwortlich. Er ist für jeden durchgeführten Auflade-, Zahlungs- und Liefervorgang verantwortlich.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass jede Verbindung, Bestellung, Fernauthentifizierung, Nutzung oder Übertragung von Daten, die über das Konto und den Chargemap Pass des Nutzers erfolgen, vom Nutzer oder gegebenenfalls von seinen Bevollmächtigten und unter seiner vollen Verantwortung vorgenommen werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Untersuchung einer Aufladetransaktion oder einer anderen Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder des Zahlungsdienstes in vollem Umfang mit CHARGEMAP und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

3.2 Preise für Aufladungen

Die Preise für die elektrischen Aufladungen werden von CHARGEMAP festgelegt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, um insbesondere Tarifänderungen der Partnerbetreiber zu berücksichtigen. Infolgedessen werden die Tarife auf der Website und der Mobilen App ständig aktualisiert.

Die an den kompatiblen Ladestationen angezeigten Informationen (Dauer und Leistung) sind nur ein Anhaltspunkt und nur der vom Partnerbetreiber an CHARGEMAP gesendete Ladebericht ist verbindlich.

Der Nutzer muss daher vor jedem Aufladevorgang seines Fahrzeugs über den Zahlungsdienst die auf der Website und der Mobilen App verfügbare Preisliste einsehen, um sich über den genauen Preis zu informieren, der berechnet wird.

Für jede kompatible Ladestation gibt es eine spezifische Preisliste, die auf der Website oder der Mobilen App verfügbar ist.

Die vom Partnerbetreiber auf der kompatiblen Ladestation angezeigten Preise bestimmen unter keinen Umständen den Preis der Aufladungen für den Nutzer. Die zum Zeitpunkt des Aufladens auf der Website und in der Mobilen App angezeigten Preise sind die einzig gültigen Preise.

Diese Preise sind klar und deutlich angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und nur in Euro.

Diese Preise beinhalten:

  • Den Preis, der CHARGEMAP vom Partnerbetreiber in Rechnung gestellt wird;
  • CHARGEMAP-Servicegebühren (Umtauschgebühren, Telefon- und E-Mail-Support, technische Verbindung zu den Betreibern, Abrechnungs-, Zahlungs- und Inkassogebühren, usw.).

Um den Betrag der Aufladung zu berechnen, werden die Werte für Energie und Verbindungszeit auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

CHARGEMAP kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife verantwortlich gemacht werden.

Wenn der Nutzer offline ist und/oder nicht auf die Mobile App oder die Website zugreifen kann, wird ihm dringend empfohlen, nicht mit einer Aufladung fortzufahren.

Tätigt der Nutzer jedoch eine Aufladung, obwohl er offline ist und/oder keinen Zugriff auf die Mobile App oder die Website hat, kann CHARGEMAP nicht für die mangelnde Information oder Lesbarkeit der Preisangaben sowie des berechneten Tarifs verantwortlich gemacht werden. Folglich wird davon ausgegangen, dass der Nutzer, der sein Fahrzeug auflädt, ohne Zugang zu den Tarifen zu haben, die geltenden Tarife von CHARGEMAP ohne Vorbehalt akzeptiert.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Zahlung oder ein Volumenlimit für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor größeren Abrechnungsvorfällen zu schützen.

3.3 Bezahlung von Aufladungen

Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er jedes Mal, wenn er seinen Chargemap Pass an der dafür vorgesehenen Stelle einer kompatiblen Ladestation vorzeigt und den von ihm gewünschten Aufladedienst auswählt, dem Aufladevorgang und der damit verbundenen Zahlung vollständig zustimmt ; dasselbe gilt für jede Fernauthentifizierung, die über sein Nutzerkonto durchgeführt wird.

Sobald die Zustimmung erteilt wurde, gilt die Zahlung als vom Nutzer autorisiert und der Zahlungsauftrag als unwiderruflich und unanfechtbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.6 Widerrufsrecht.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro.

Alle Transaktionen werden über einen sicheren SSL-Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Nutzer seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden. Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

In jedem Fall verpflichtet sich der Nutzer, ein ausreichendes Guthaben auf dem Bankkonto zu halten, das mit der dem Benutzerkonto zugeordneten Kreditkarte verbunden ist, um jede Aufladung zu decken.

3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben

Der Nutzer kann über einen Partnercode verfügen, der ihn zu einem Aufladeguthaben berechtigt. Er kann über Werbeangebote von CHARGEMAP oder CHARGEMAPs Partnerunternehmen bezogen werden.

Je nach Aktionsangebot kann das Aufladeguthaben direkt integriert werden, ohne dass der Nutzer bei der Bestellung seines Chargemap Passes besondere Eingriffe vornehmen muss.

Andernfalls muss der Nutzer den Partnercode angeben, der ihm bei der Bestellung seines Chargemap Passes in dem dafür vorgesehenen Feld mitgeteilt wurde.

Falls der Nutzer über einen Partnercode verfügt, der es ihm ermöglicht, ein Aufladeguthaben zu erhalten, gilt Folgendes:

  • Der Partnercode kann nur einmal verwendet werden;
  • das Aufladeguthaben kann nach Ermessen von CHARGEMAP in allen Partnernetzen oder bei einem einzigen Partnerbetreiber gültig sein. Es muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten nach seiner effektiven Registrierung auf dem Benutzerkonto verwendet werden.

Die Partnercodes und Aufladeguthaben können unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung, einem Umtausch oder einer Zahlung in Euro auf das Bankkonto des Nutzers führen.

Nach der effektiven Registrierung des Aufladeguthabens auf dem Benutzerkonto behält sich die CHARGEMAP das Recht vor, zukünftige Aufladungen des Nutzers vorrangig über dieses Aufladeguthaben zu bezahlen.

3.3.2 Zahlungsverzug

Im Falle der Nichtbezahlung wird CHARGEMAP, nachdem der Nutzer per E-Mail informiert wurde, alle achtundvierzig Stunden (48h) erneut versuchen, den Rechnungsbetrag abzubuchen, und zwar für die Dauer eines Monats (1 Monat).

In der Zeit zwischen diesen Zahlungsversuchen wird der Chargemap Pass ausgesetzt und ist für den Nutzer bis zur tatsächlichen Zahlung der fälligen Beträge nicht nutzbar. Darüber hinaus wird die Zahlungsdienstleistung unter den in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen gekündigt.

Der Nutzer wird nach dem ersten Versuch per E-Mail informiert, dann innerhalb von vier (4) Tagen, dann innerhalb von sechs (6) Tagen, zwölf (12) Tagen und schließlich innerhalb von sechsundzwanzig (26) Tagen.

Sollten diese Versuche fehlschlagen, wird CHARGEMAP ein Inkassoverfahren gegen den Nutzer einleiten.

Die Zusendung des Mahnschreibens wird dem Nutzer-Gewerbetreibender von CHARGEMAP als pauschale Mahngebühr in Höhe von zehn Euro inklusive aller Steuern (10€) in Rechnung gestellt.

Kann die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe geleistet werden, ist der Nutzer-Gewerbetreibende von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung verpflichtet,

  • eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen des am Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Säumniszuschläge werden ohne Mahnung fällig, wenn sie begründet sind. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Freistellungen berufen, wenn die Eröffnung eines Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm zustehenden Forderung zum Fälligkeitstermin verhindert.
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro (40 €) pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-16 des französischen Code de commerce) zu zahlen. Übersteigen die anfallenden Inkassokosten die Höhe dieser Pauschalvergütung, kann CHARGEMAP eine zusätzliche Vergütung verlangen.

3.4 Rechnungsstellung

Tätigt der Nutzer eine Aufladung über den Chargemap Pass-Zahlungsdienst, erhält er per E-Mail eine Übersicht mit Informationen über den Aufladevorgang. Die übermittelte Verbrauchsübersicht und die zugehörigen Tarife stellen Bestandteile der Rechnungsstellung dar. Der Nutzer kann die Ladehistorie über sein Benutzerkonto frei einsehen. Der Nutzer kann alle Informationen über die durchgeführte Aufladung finden: Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag der Transaktion.

Jede Aufladung, die an einer kompatiblen Ladestation durchgeführt wird, wird auf einer detaillierten, globalen und monatlichen Rechnung ausgewiesen, die CHARGEMAP dem Nutzer zusendet.

Die monatliche Rechnung wird per E-Mail verschickt und kann im Benutzerkonto unter der Rubrik „Rechnungen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, jeden Monat seine elektronische Rechnung einzusehen, sobald sie von CHARGEMAP übermittelt worden ist.

Der so für die Aufladungen des vergangenen Monats N berechnete Betrag wird zu Beginn des Folgemonats (N+1) abgebucht. Der Nutzer ist verpflichtet, die so mitgeteilten Beträge an CHARGEMAP zu zahlen, es sei denn, CHARGEMAP wird das Gegenteil bewiesen (siehe 4.1.5 Reklamationen).

Aus Gründen, die nicht von CHARGEMAP zu vertreten sind, ist es möglich, dass nach Ablauf dieser Frist eine Rechnung für die getätigten Aufladungen ausgestellt wird:

  • spätestens innerhalb von zwei (2) Jahre nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den Nutzer-Verbraucher (Art. L218-2 des französischen Code de la Consommation);
  • spätestens innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Datum der Initialisierung der Aufladung für den Nutzer-Gewerbetreibenden (Art. L110-4 des französischen Code de commerce).

In diesem Fall muss sich der Nutzer auf seine Ladehistorie beziehen.

3.5 Aussetzung - Einschränkung - Stornierung von Chargemap Diensten

Wird der Chargemap Pass gemäß Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Bedingungen als inaktiv betrachtet (wenn innerhalb von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist), behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den Chargemap Pass zu sperren.

Im Falle einer verdächtigen Aktivität auf dem Benutzerkonto oder einer verdächtigen Nutzung des Chargemap Passes, bei Verdacht auf betrügerische Nutzung, im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Bedingungen oder wenn die geltende Gesetzgebung dies vorschreibt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, ein Überprüfungsverfahren durchzuführen und gegebenenfalls den Zahlungsdienst auszusetzen und ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Ebenso kann der oben genannte Dienst bei verdächtigen Bankgeschäften oder im Falle eines Zahlungsvorfalls ausgesetzt werden. Dies ist eine Option, die CHARGEMAP einseitig gewährt wird und zu keiner Entschädigungszahlung führt.

Im Falle einer Aussetzung des Chargemap Passes kann dessen Entsperrung unter den in Artikel 2.7.3 genannten Bedingungen erfolgen.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes in einem bestimmten Gebiet ganz oder teilweise einzuschränken, wenn die Nutzung des Chargemap Passes gegen diese Bedingungen oder die örtlichen Gesetze verstößt oder verstoßen könnte.

CHARGEMAP behält sich auch das Recht vor, die Nutzung des Chargemap Pass und/oder die Möglichkeiten, Fernladungen durchzuführen, in einem bestimmten Gebiet oder einem Teil davon zu beschränken, wenn diese gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die lokalen Vorschriften verstoßen oder verstoßen könnten.

Ebenso behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Pass oder die Möglichkeiten der Fernauthentifizierung zu beschränken, wenn der Nutzer, einer seiner Angestellten oder ein Dritter verdächtigt wird, eine Straftat oder eine missbräuchliche oder betrügerische Nutzung des Chargemap Pass oder der Fernauthentifizierung begangen zu haben oder begehen zu wollen.

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4. Support und Haftung

4.1 Hilfe und Support

Für jede Anfrage nach Hilfe oder Support kann der Nutzer CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

  • Per E-Mail: [email protected]
  • Über das auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbare Kontaktformular
  • Nur für sofortige Hilfeanfragen im Zusammenhang mit einer Aufladung, die mit dem Chargemap Pass vorgenommen wurde, kann die Hotline telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen gebührenfreien Nummer kontaktiert werden.

4.1.1 Anwendungsbereich und Einschränkungen

CHARGEMAP bemüht sich in angemessener Weise, das vom Nutzer festgestellte und ihm zur Kenntnis gebrachte Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen, ohne zu garantieren, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Antwort gegeben werden kann. Es ist nicht garantiert, dass die vorgelegten Probleme auch nur teilweise gelöst werden können. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen nur zu Mitteln und nicht zu Ergebnissen verpflichtet.

Die Reaktionszeit wird anhand der Einsatzzeiten der telefonischen Hotline gemessen: 7/7 Tage und 24h/24 (vorbehaltlich einer Änderung durch CHARGEMAP, über die der Nutzer mindestens 15 Tage vorher per E-Mail informiert wird).

Die CHARGEMAP-Hotline kann in keinem Fall von einem Nutzer telefonisch mit der Klärung von Fragen zur Nutzung der Website und des Zahlungsdienstes beauftragt werden, insbesondere in Bezug auf: Erstellung des Benutzerkontos, Bestellung des Chargemap Passes, Aktivierung des Chargemap Passes, usw. Gegebenenfalls wird CHARGEMAP den Nutzer an den Kundendienst weiterleiten, der per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar ist.

Die CHARGEMAP-Hotline kann NUR von dem Nutzer angefordert werden, der eine Aufladung mit dem Chargemap Pass vornimmt oder versucht, eine Aufladung vorzunehmen. Die CHARGEMAP-Hotline kann von einem identifizierten Nutzer nicht beauftragt werden, einen Ladevorgang an einer kompatiblen Ladestation eines CHARGEMAP Partners zu initiieren oder zu beenden.

Sollte sich herausstellen, dass eine kompatible Ladestation defekt ist, kann CHARGEMAP den Nutzer an die nächstgelegene Ladestation weiterleiten. Der CHARGEMAP Support kann in diesem Fall anstelle des Nutzers Informationen über den Status der betreffenden kompatiblen Ladestation an den Partnerbetreiber senden.

4.1.2 Vertragliche Garantie

Im Falle einer Änderung des Chargemap Passes, die durch technische Zwänge oder andere Aktualisierungen notwendig wird, um die Kontinuität des Zahlungsdienstes des Chargemap Passes zu gewährleisten, informiert CHARGEMAP den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage vorher per E-Mail und online auf der Website über sein Benutzerkonto. Unter diesen Bedingungen wird der Austausch so schnell wie möglich kostenlos von CHARGEMAP vorgenommen.

Ein neuer Chargemap Pass wird dem Nutzer per Post zugesandt. Er muss seinen alten Chargemap Pass deaktivieren und den neuen Pass gemäß den Anweisungen auf dem Pass aktivieren.

4.1.3 Reklamationen

Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Problem, das auf der Website oder bei der Nutzung der mit dem Chargemap Pass kompatiblen Ladestationen auftritt, so schnell wie möglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Erhalt des Ladeberichts, zu melden.

Im Falle eines vom Nutzer festgestellten Fehlers, insbesondere bei einem Aufladevorgang, kann der Nutzer CHARGEMAP kontaktieren. Nach Prüfung des Antrags, des Benutzerkontos und der Umstände des betreffenden Vorgangs schickt CHARGEMAP dem Nutzer einen Bericht mit den dem Unternehmen vorliegenden Informationen. Ist dies der Fall, wird der Nutzer darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben.

Soweit gesetzlich oder vertraglich nicht anders geregelt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, vom Nutzer die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen, um seine Reklamation zu belegen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Bis zum Beweis des Gegenteils werden nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch angesehen.

Alle Unterlagen, die sich auf die Reklamation beziehen, müssen spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Reklamation oder der Anforderung von Informationen und/oder Unterlagen durch CHARGEMAP bei CHARGEMAP eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Beschwerdeakte ohne weitere Maßnahmen zu schließen.

Wurde das Konto des Nutzers mit einer fehlerhaften Zahlung belastet, wird der Betrag vorbehaltlich des Ergebnisses der Reklamation von CHARGEMAP auf die Bankkarte des Benutzers zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Nutzer hat.

4.2 Haftung

4.2.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, der Bedingungen und der Gebrauchsanweisungen für die jeweilige Ladestation, das Elektrofahrzeug und/oder das Ladekabel ergeben.

Der Nutzer ist allein für die Nutzung seines Benutzerkontos und seines Chargemap Passes verantwortlich. Er ist für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen und Taten jeder Person einstehen, die sein Benutzerkonto und seinen Chargemap Pass benutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein verantwortlich für die Informationen, die er an CHARGEMAP weitergegeben hat oder von denen man annimmt, dass er sie weitergegeben hat.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Gerät und die Mobile App regelmäßig zu aktualisieren, um von den neuesten Funktionen zu profitieren. Werden keine regelmäßigen Aktualisierungen vorgenommen, wird Chargemap das Benutzerkonto nicht löschen. Der Zugriff auf das Benutzerkonto und dessen Betrieb kann jedoch eingeschränkt sein. Außerdem lehnt CHARGEMAP im Falle einer Nichtaktualisierung durch den Nutzer jede Verantwortung für die durch die Weigerung des Nutzers, die besagte Aktualisierung vorzunehmen, verursachten Störungen ab. Chargemap behält sich das Recht vor, Aktualisierungen der Mobilen App zu verlangen, um auf die mobile Schnittstelle und Funktionen zugreifen zu können.

4.2.2 Haftungsbeschränkung von CHARGEMAP

Generell kann CHARGEMAP nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitshinweise oder sonstiger Regeln im Zusammenhang mit den Ladestationen oder dem betreffenden Elektrofahrzeug ergeben.

4.2.2.1 Im Zusammenhang mit Informatikproblemen

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die durch Störungen, Ausfälle, fehlende Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstanden sind, insbesondere durch eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung des Datenflusses, ein Eindringen von außen, eine eventuelle Verlangsamung usw.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden jeglicher Art, vorhersehbar oder unvorhersehbar, verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung des Benutzerkontos oder des Chargemap Passes ergeben.

4.2.2.2 Im Zusammenhang mit den Informationen, die auf den kompatiblen Ladestationen angezeigt werden

CHARGEMAP prüft, soweit möglich und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die vom Nutzer mitgeteilten Informationen. CHARGEMAP kann in keiner Weise für die bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen verantwortlich gemacht werden, wenn sich diese als ungenau, veraltet oder unvollständig erweisen. CHARGEMAP ist nur verpflichtet, in dieser Hinsicht alle Anstrengungen zu unternehmen.

Im Falle eines Irrtums kann sich der betroffene Nutzer an CHARGEMAP wenden und, soweit möglich, die fehlerhaften oder fehlenden Informationen auf der Website präzise mitteilen.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer oder einer seiner Bevollmächtigten erleidet, wenn der Nutzer durch eine auf der kompatiblen Ladestation, der Website, der Mobilen App, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel angezeigte Nachricht vor einem Risiko, auch einem möglichen, gewarnt wurde.

4.2.2.3 Im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Mängeln am Elektrofahrzeug oder am Stromladekabel entstanden sind.

4.2.2.4 Im Zusammenhang mit Infrastrukturen

Die CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

  • Ausfall(en) einer kompatiblen Ladestation,
  • Ausfall(en) der Infrastruktur des Lade- oder Stromnetzes ;
  • einer Ladestation, die ohne Zertifizierung installiert oder modifiziert wurde, wenn eine solche erforderlich ist, z. B. die französische IRVE-Zertifizierung.

4.2.2.5 Im Zusammenhang mit den Aufladungen

CHARGEMAP haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die aufgrund einer mangelnden Überwachung durch den Nutzer während einer Ladesession entstehen. Insbesondere wird der Nutzer darüber informiert, dass es möglich ist, das Ladekabel eines Fahrzeugs vor der Initialisierung eines Ladevorgangs, einschließlich eines Fernladevorgangs, zu trennen; er wird daher ermutigt, seinen Fernladevorgang so früh wie möglich zu initialisieren und, falls dies nicht möglich ist, sicherzustellen, dass sein Fahrzeug vor der Fernauthentifizierung angeschlossen ist.

5. Datenschutz, personenbezogene Daten und Cookies

Die Elemente in Bezug auf Vertraulichkeit und personenbezogene Daten sind in der Datenschutzpolitik von Chargemap zu finden.

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6. Geistiges Eigentum

Alle über die Website zugänglichen Elemente sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Nutzer darf sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP weder ganz noch teilweise vervielfältigen, verändern, übertragen, veröffentlichen, auf irgendeinem Medium und mit irgendwelchen Mitteln anpassen oder auf irgendeine Weise verwerten.

Generell verpflichtet sich der Nutzer, die geistigen Eigentumsrechte und andere Rechte von CHARGEMAP nicht zu verletzen.

Das Einfügen von Hypertext-Links zu irgendeinem Teil der Website ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP verboten.

Der Nutzer hat ein Nutzungsrecht, das sich auf die ausschließliche Anzeige der von CHARGEMAP bereitgestellten Informationen und der von ihr übermittelten Dokumente auf dem Bildschirm sowie auf die Nutzung des Chargemap Passes unter den in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen beschränkt.

Die Vervielfältigung, Darstellung oder Weiterverbreitung zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHARGEMAP gemäß diesen Bedingungen nicht gestattet.

7. Besondere Bestimmungen für den Streitfall

7.1 Anwendbares Recht

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden ist das auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbare Recht das französische Recht.

7.2 Zuständige Gerichtsbarkeit

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer-Gewerbetreibenden unterliegen alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen führen könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Konsequenzen der Zuständigkeit der Handelskammer des Gerichts von Straßburg (Frankreich).,

7.3 Mögliche Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtungsstelle und der Plattform zur Streitbelegung

Im Falle eines Scheiterns der gütlichen Einigung mit dem CHARGEMAP-Support kann sich der Nutzer-Verbraucher kostenlos an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, wie in Artikel L. 612-1 des französischen Code de la Consommation vorgesehen.

Der zuständige Ombudsmann ist das CM2C, das auf folgende Weise kontaktiert werden kann:

  • Über die Website: https://cm2c.net/;
  • Auf dem Postweg, an folgende Adresse: CM2C, 14 rue Saint Jean F-75017 Paris
  • Per E-Mail: [email protected].

Ebenso kann sich der Nutzer kostenlos an die Plattform der Europäischen Kommission für alternative Streitbeilegung wenden, indem er folgenden Link aufruft: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

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8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Höhere Gewalt

CHARGEMAP ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Code civil und in allen Fällen, in denen es durch ein Element außerhalb seiner Dienstleistungen daran gehindert wird, zu erfüllen.

8.2 Kein Anspruch auf Rechtsverzicht

Sofern nichts anderes vorgesehen ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangt hat, keinesfalls als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der betreffenden Klausel angesehen werden.

8.3 Vollständigkeit

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf eine Rechtsnorm, ein geltendes Gesetz oder ein Gerichtsurteil einer zuständigen Gerichtsbarkeit als nichtig erachtet wird, gilt sie als ungeschrieben. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen bleiben jedoch in Kraft und wirksam. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Ungültigkeit einer Klausel, die von einem zuständigen Gericht beurteilt wird, die ungültige Klausel durch die gültige Klausel ersetzt wird, die dem Geist und der Wirtschaftlichkeit des hier vorgesehenen Vertrags am nächsten kommt.

8.4 Veräußerung

Jegliche Übertragung der Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Nutzer ohne vorherige Zustimmung von CHARGEMAP ist strengstens untersagt.

8.5 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, weshalb der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei seiner Bestellung unbedingt konsultieren und akzeptieren muss, insbesondere um sicherzustellen, dass die für diese Bestellung geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Nutzer wird innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail und durch eine gleichzeitige Veröffentlichung auf der Website über alle Änderungen informiert. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden daher dem Nutzer zur Kenntnis gebracht und seine Zustimmung eingeholt, damit die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihm gegenüber durchgesetzt werden können.

Der Nutzer hat dann das Recht, die Sperrung oder Löschung seines Benutzerkontos zu verlangen, wenn er die besagten Änderungen nicht akzeptiert, und zwar gemäß den folgenden Modalitäten: Der Nutzer kann jederzeit und auf einfachen Antrag per Post oder E-Mail die Löschung seines auf der Website gespeicherten Benutzerkontos verlangen. Die Anfrage kann an CHARGEMAP über das Kontaktformular gesendet werden, das über den Teil „Kontakt“ der Website, Rubrik „Über uns“, zugänglich ist, oder an die folgende Adresse: CHARGEMAP - 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG

Die endgültige Löschung kann ein paar Tage dauern.

ACHTUNG: Die Löschung des Benutzerkontos hebt in keinem Fall die unbezahlten Rechnungen auf, die zwingend beglichen werden müssen, damit CHARGEMAP die vollständige Löschung der Daten abschließen kann. Die Deaktivierung der Chargemap Ladekarte hebt die Abrechnung der Aufladungen, die bis zur Deaktivierung der vorgenommen wurden, nicht auf.

8.6 Widerspruch mit der französischen Version

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine deutschsprachige Übersetzung der französischen Originalversion, die hier verfügbar ist : https://fr.chargemap.com/about/cgv. Die deutsche Version aus Gründen der Zweckmäßigkeit zur Verfügung gestellt. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungskonflikten zwischen der deutschen Übersetzung und dem französischen Originaldokument ist das französische Originaldokument maßgebend und die einzig verbindliche Version. Obwohl wir uns um ihre Genauigkeit bemüht haben, können Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten. Für rechtliche oder amtliche Zwecke sollte daher auf das französische Originaldokument Bezug genommen werden.

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Die Website chargemap.com sowie die mobile App Chargemap werden von CHARGEMAP herausgegeben, société par actions simplifiée unter französischem Recht (“vereinfachte Aktiengesellschaft”) mit einem Grundkapital von 52 850,00 Euro und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Strasbourg unter der Nummer 809 844 731.

Herausgeber : CHARGEMAP SAS

Anschrift: 7 allée Cérès, 67200 Strasbourg (Frankreich)

Vertretungsberechtigter : Yoann NUSSBAUMER

USt-IdNr: FR37809844731

Kontakt: [email protected]

Sie können uns auch über unser Formular kontaktieren, das in der Rubrik "Kontakt" auf der Website verfügbar ist.

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist verboten.

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1. Präambel

Bei der Bestellung des Chargemap-Passes wird der Nutzer systematisch über die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird außerdem vor jeder Bestellung, die in ihren Geltungsbereich fällt, systematisch hingewiesen, indem sie zugesandt oder ausgehändigt werden.

CHARGEMAP ist ein Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. CHARGEMAP bietet seinen Nutzern zahlreiche Dienste an, darunter den Zugang zum Laden über eine Mobile App und eine Website.

Die Mobile App Chargemap wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf ein Smartphone heruntergeladen werden. Es listet Ladestationen - nicht nur Stationen, die mit dem Chargemap Pass kompatibel sind - in ganz Europa und weltweit auf und enthält Informationen wie Anschlusstyp, Zugangszeiten, Zugangsmöglichkeiten usw. Die ebenfalls kostenlose Website Chargemap bietet den Nutzern ähnliche Dienste.

Für alle diese kostenlosen Dienste gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Chargemap. Das vorliegende Dokument umfasst nur die mit dem Zahlungsdienst erbrachten Leistungen.

Jeder Nutzer kann zur Bereicherung der CHARGEMAP-Datenbank beitragen, indem er Informationen, Fotos und Kommentare weitergibt oder neue Ladestationen meldet.

Und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, die von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienste zu nutzen, indem er einen Chargemap Pass bestellt.

1.1 Begriffsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Bedingungen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes regeln, sowie die Bedingungen für die Bereitstellung und die Nutzung des Chargemap Passes, die diesen beigefügt sind.

Allgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Website und der Mobilen App regeln und unter https://de.chargemap.com/about/cgu verfügbar sind.

Anmeldeformular: bezeichnet das Anmeldeformular, das der Nutzer ausfüllen muss, um die CHARGEMAP-Dienste nutzen zu können, nachdem er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Aufladung: bezeichnet den Vorgang der elektrischen Aufladung eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation.

Benutzerkonto: ist das persönliche Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird, nachdem er das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und bestätigt hat. Das Benutzerkonto unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Bestellung: bedeutet den Kauf des Chargemap Passes. Der Nutzer kann eine Bestellung über die Website oder die Mobile App aufgeben. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte. Eventuelle Lieferkosten sind im Preis der Bestellung enthalten.

Chargemap Pass: bezeichnet die persönliche Ladekarte, die nach erfolgreicher Aktivierung mit dem CHARGEMAP-Konto des Nutzers verbunden ist und deren Nutzung den vorliegenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unterliegt. Mit dieser Ladekarte können Sie sich an den kompatiblen Ladestationen ausweisen und unabhängig vom genutzten Partnernetz für das Aufladen von Strom bezahlen.

Chargemap Support: ist die mit dem Zahlungsdienst und dem Chargemap Pass verbundene Support-Plattform für die Nutzer.

Dienstleistungen: bezeichnet alle von CHARGEMAP angebotenen Dienste, einschließlich des Zahlungsdienstes.

Einspruchsverfahren: bezeichnet das Verfahren, mit dem der Nutzer bei CHARGEMAP einen Einspruch gegen seinen Chargemap Pass einlegt.

Kompatible Ladestation: ist eine Ladestation, an der der Zugang und/oder die Bezahlung von Aufladungen mit dem Chargemap Pass möglich ist.

Kontaktformular: bezeichnet das Formular, über das der Nutzer CHARGEMAP für Anfragen nach Informationen, Hilfe oder Unterstützung kontaktieren kann. Dieses Formular ist auf der Website oder der Mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbar.

Ladehistorie: ist die über das Benutzerkonto zugängliche Übersicht, die die Rückverfolgung aller durchgeführten Stromaufladungen und der damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete kompatible Ladestation ermöglicht.

Ladekartennummer: ist die auf dem Chargemap Pass des Nutzers registrierte und mit seinem Konto verbundene eindeutige Nummer.

Ladestation: bezieht sich auf jede Einrichtung, die das Aufladen eines Elektrofahrzeugs ermöglicht.

Mobile Anwendung/App: bezeichnet die von CHARGEMAP entwickelte und betriebene Android- bzw. iOS-App.

Nutzer: ist die natürliche Person, die rechtlich und finanziell für den mit dem Zahlungsdienst verbundenen Chargemap Pass verantwortlich ist. Der Nutzer kann ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender sein. Es gibt Unterschiede in der Regelung zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden, die anhand der folgenden Bezeichnungen kenntlich gemacht werden: Nutzer/Verbraucher und Nutzer/Gewerbetreibender.

Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Ladestationen betreibt, welche mit dem Chargemap Pass und dem zugehörigen Zahlungsdienst kompatibel sind.

Personenbezogene Daten: sind die persönlichen Informationen (wie z. B. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse), die der Nutzer bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste und/oder bei der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste angibt.

Website: bezeichnet die im Internet öffentlich zugängliche Website CHARGEMAP.COM, auf der der Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mit seinen Zugangsdaten verbinden kann, insbesondere zur Verwaltung seiner persönlichen Daten und für den Zahlungsdienst.

Widerrufsformular: ist das Formular, mit dem der Nutzer sein Widerrufsrecht ausübt.

Zahlungsdienst: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienst, der mit der Nutzung des Chargemap Passes verbunden ist und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.

1.2 Zweck und Anwendungsbereich

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen besteht darin, die Begriffe und Bedingungen festzulegen, unter denen CHARGEMAP seinen Zahlungsdienst anbietet und die Bedingungen, unter denen das Unternehmen den Chargemap Pass vermarktet.

1.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes und den Erwerb des Chargemap Passes

Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungsdienstes sind dem Nutzer vorbehalten, der die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen vorbehaltlos akzeptiert hat.

1.3.1 Anlegen des Benutzerkontos

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Im Falle von Fehlern und/oder Änderungen der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebenen Daten muss der Nutzer die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich über die Funktion „Persönliche Daten ändern“ vornehmen, die über die Startseite des Benutzerkontos zugänglich ist.

Bei der Anmeldung muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie kann zum Login verwendet werden und muss vom Nutzer mit einem Passwort verknüpft werden. Die registrierte und mit dem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse ist die einzige E-Mail-Adresse, die im Falle einer Passwortwiederherstellung (vergessenes Passwort, nach einem Hacking geändertes Passwort usw.) verwendet wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass die E-Mails, die ihm von CHARGEMAP zugesandt werden, nicht als Spams angesehen werden. Sollte dies der Fall sein, kann CHARGEMAP nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die so erstellten Zugangsdaten (E-Mail oder Benutzername) und das Passwort sind streng vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer ist allein für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen jeder Person, die sein Benutzerkonto - auch ohne sein Wissen - nutzt, haften.

1.3.2 Freischaltung des Zahlungsdienstes

Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist dem Nutzer vorbehalten, der zuvor ein persönliches Benutzerkonto erstellt hat.

Die Eröffnung des Benutzerkontos und die Aktivierung des Chargemap Passes zu Gunsten des Nutzers werden von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Bestellung gemachten Angaben vorgenommen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, bei der Erstellung des Benutzerkontos und der Bestellung des Chargemap Passes eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement der Chargemap-Dienste aus einem berechtigten Grund abzulehnen, wie z.B.:

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtzahlung;
  • Die Übermittlung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse;
  • Verdacht auf absichtlich ungenaue oder unvollständige Informationen;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung des Chargemap Passes.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder Bestellung storniert und der Betrag zurückerstattet.

Falls erforderlich, trägt der Nutzer/Gewerbetreibender alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP im Zusammenhang mit der Führung des Rechtsstreits entstehen, einschließlich der - angemessenen - Kosten für einen Rechtsbeistand.

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2. Chargemap Pass

Der Nutzer verpflichtet sich, den Chargemap Pass nur im Rahmen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes zu verwenden.

Der Chargemap Pass kann nicht zum Nachweis der Identität des Nutzers verwendet werden. Anträge auf Teilnahme an den Chargemap-Diensten von Nutzern oder Dritten, die den Chargemap Pass zu Identifikationszwecken verwenden, werden nicht positiv beschieden.

2.1 Bestellung

Der Nutzer kann über die Website oder die Mobile App einen persönlichen Chargemap Pass bestellen.

Vor der Bestellung des Chargemap Passes muss sich der Nutzer vergewissern, dass er uneingeschränkt zu dessen Nutzung berechtigt ist (Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit usw.).

Die verschiedenen Bestellschritte werden auf der Website während des gesamten Bestellvorgangs ausführlich beschrieben. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, um den Chargemap Pass zu erhalten. Die vom Nutzer angegebenen Informationen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Chargemap Passes als richtig, aufrichtig, vollständig und nicht veraltet.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt nach den Regeln des “Doppelklickverfahrens”. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer seine Bestellung mit einem ersten Klick. Der Nutzer kann dann die Einzelheiten und den Gesamtpreis seiner Bestellung überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor er sie mit einem zweiten Klick bestätigt. Der Nutzer wird spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs eindeutig über die von CHARGEMAP akzeptierten Zahlungsarten informiert.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch Doppelklick und Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelesen habe“ akzeptiert der Nutzer unwiderruflich und vorbehaltlos die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Jede vom Nutzer durch dieses Verfahren vorgenommene Einwilligung gilt als formaler Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CHARGEMAP.

Alle Bestellungen sind für den Nutzer kostenpflichtig.

Eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung mit den Einzelheiten der Bestellung, den vom Nutzer eingegebenen wesentlichen Daten und seiner Rechnungsnummer wird an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestellbestätigung, die dem Nutzer nach der endgültigen Zustimmung zugesandt wird, gilt als Zahlungsbeleg.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es dem Kunden, eine Auftragsbestätigung und den bestellten Chargemap Pass zu erhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind.

Der bestellte Chargemap Pass wird direkt an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Postanschrift geschickt.

2.2 Preise und Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten sind im Preis des Chargemap Passes, der auf der Website und in der Mobilen App angezeigt wird, enthalten.

Der Preis für den Chargemap Pass beträgt neunzehn Euro und neunzig Cent (19,90€) einschließlich aller Steuern.

Dieser Preis kann sich ändern; der Nutzer wird darüber informiert und muss sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis beziehen.

Die Kosten für den Zugang zum Internet mittels eines Telekommunikationsdienstes sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.

2.3 Bezahlung

Der Chargemap Pass ist online per Kreditkarte oder mit einem anderen Zahlungsmittel zu bezahlen, das dem Nutzer zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website zur Verfügung gestellt wird.

Nur volljährige, geschäftsfähige Personen dürfen den Chargemap Pass-Zahlungsdienst nutzen.

Sobald der Zahlungsdienst abonniert wurde, wird die für die Chargemap Pass-Bestellung verwendete Zahlungsmethode als Standard-Zahlungsmethode des Nutzers für die Zahlung seiner Aufladungen an den kompatiblen Ladestationen gespeichert.

Die bei der Registrierung des Zahlungsmittels des Nutzers mitgeteilten Daten sind CHARGEMAP weder bekannt noch werden sie von CHARGEMAP gespeichert, sondern werden von dem auf die oben genannten gesicherten Zahlungen spezialisierten Dienstleister (STRIPE) gespeichert.

Nach der Registrierung der Zahlungsmethode und der Freigabe der Chargemap Pass-Bestellung wird eine Bankvorautorisierung durchgeführt.

Sobald der Nutzer den Gesamtbetrag der Bestellung akzeptiert und die Zahlung vornimmt, wird das mit der verwendeten Zahlungsmethode verknüpfte Bankkonto sofort belastet, und die Bestellung wird zur Ausführung registriert.

Der Kauf des Chargemap Passes wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei CHARGEMAP und dem Einzug des der Bestellung entsprechenden Betrags durch die Bank von CHARGEMAP endgültig.

2.4 Lieferung und Lieferverzug

Nach Abschluss der Bestellung und vollständiger Bezahlung des Chargemap Passes akzeptiert der Nutzer, dass die Bearbeitung seiner Bestellung bis zu dreißig (30) Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit erhält er seinen Chargemap Pass per Post direkt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Chargemap Pass wird inaktiv geliefert, mit einem Aufladeguthaben (siehe 3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben), das je nach dem Gegenstand der Bestellung des Nutzers verfügbar ist oder nicht.

Im Falle einer Lieferverzögerung kann CHARGEMAP den Nutzer per E-Mail benachrichtigen.

Die Aktivierung des Chargemap Passes gilt jedoch als Empfangsbestätigung und ausdrücklicher Verzicht des Nutzers auf das Recht, sich auf den Lieferverzug zu berufen, um die Bestellung zu stornieren.

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt des Chargemap Passes kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Post auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus hat der Nutzer/Verbraucher die Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 216-6 des französischen Code de la consommation zu stornieren, wenn sich die Lieferung gegenüber der angegebenen Frist verzögert und nachdem er CHARGEMAP aufgefordert hat, den Chargemap Pass innerhalb einer angemessenen Frist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden, falls diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.

2.5 Aktivierung und Gültigkeit des Chargemap Passes

Der Chargemap Pass ist nummeriert. Diese Nummer ist einzigartig und für jeden Chargemap Pass spezifisch. Diese wird zur Aktivierung benötigt, die vor der Verwendung an den kompatiblen Ladestationen erfolgen muss.

Die Aktivierung des Chargemap Passes kann vom Nutzer nur online auf der Website vorgenommen werden. Dazu muss der Nutzer mit seiner Kartennummer den Bereich „Pass“ auswählen, der über die Startseite seines Benutzerkontos zugänglich ist, dann „Aktivieren Sie Ihren Chargemap Pass“ anklicken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Der Nutzer muss sich legitimieren, um die Ladekarte aktivieren zu können.

Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein Chargemap Pass aktiviert werden.

Der Chargemap Pass ist zwei (2) Jahre lang gültig und wird automatisch verlängert, sofern er nicht vorher aus irgendeinem Grund dauerhaft deaktiviert wurde. Wenn über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist, wird dieser als inaktiv betrachtet, d.h. der Zahlungsdienst wird deaktiviert und der Nutzer kann ihn nicht mehr für Stromaufladungen verwenden.

2.6 Widerrufsrecht

Gemäß den Artikeln L. 221-18 bis L. 221-28 des französischen Code de la Consommation hat jeder einzelne Nutzer/Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab der Aktivierung des Chargemap Passes durch den Nutzer/Verbraucher.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Nutzer-Verbraucher vierzehn (14) Tage Zeit, um CHARGEMAP von seiner Absicht, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck muss er das Formular ausfüllen und abschicken:

  • das Widerrufsformular, das ihm unter der Adresse https://fr.chargemap.com/medias/retractation_de.pdf zur Verfügung steht, oder ;
  • das Musterformular für den Antrag auf Widerruf, das dem französischen Dekret Nr. 2014-1061 vom 17. September 2014 beigefügt ist. Es ist unter folgender Internetadresse abrufbar: https://bit.ly/2GGD8Ea .

Wenn das Widerrufsformular per E-Mail an CHARGEMAP übermittelt wird, bestätigt diese den Empfang. Der Antrag auf Widerruf wird sofort wirksam, sobald er bei CHARGEMAP eingeht.

Danach hat der Nutzer/Verbraucher den Chargemap Pass unversehrt und in einwandfreiem Zustand per Post so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung des Widerrufsformulars, zusammen mit einer Kopie der Rechnung an CHARGEMAP unter folgender Adresse zurückzusenden: 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG.

Die Kosten und Risiken der Rücksendung liegen allein in der Verantwortung des Nutzers/Verbrauchers.

CHARGEMAP verpflichtet sich, dem Nutzer/Verbraucher den Preis des Chargemap Passes, der Gegenstand des Widerrufs ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Chargemap Passes oder zumindest des Nachweises für den Versand des Chargemap Passes zu erstatten. Es ist wichtig, dass der Chargemap Pass nicht beschädigt ist und von CHARGEMAP wieder in Verkehr gebracht werden kann.

Im Falle einer Beschädigung des Chargemap-Passes durch den Nutzer/Verbraucher, einen seiner Bevollmächtigten oder einen sonstigen Dritten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Widerruf nicht akzeptiert.

In jedem Fall werden nach Ablauf der Widerrufsfrist keine Stornierungen, Änderungen und/oder Erstattungen mehr akzeptiert. Ein ungenutzter Chargemap Pass ist nicht umtauschbar, erstattungsfähig oder übertragbar.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung mit Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers/Verbrauchers begonnen wurde.

Bei nicht vollständig ausgeführten Dienstleistungen hat der Nutzer hingegen die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, indem er CHARGEMAP von seiner Widerrufsabsicht in Kenntnis setzt. Der Nutzer haftet dann für die festen und anteiligen Kosten der Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Die vom Nutzer/Verbraucher vor dem Wirksamwerden des Rücktrittsantrags getätigten Stromabrechnungen werden gemäß den vorliegenden Bestimmungen in Rechnung gestellt und bleiben CHARGEMAP von Rechts wegen geschuldet.

2.7 Verlust / Diebstahl / Beschädigung des Chargemap Passes

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den ihm zugewiesenen Chargemap Pass und muss ihn sorgfältig schützen.

Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort jederzeit geheim zu halten, um sein Benutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen.

Er verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind.

Er muss alle Maßnahmen ergreifen, um seinen Chargemap Pass sicher aufzubewahren, und er muss die Folgen seiner Nutzung und der damit verbundenen Zahlungen tragen, solange er nicht widersprochen hat.

2.7.1 Einspruch oder Antrag auf Aussetzung

Bei Verlust, Diebstahl, Betrug oder sonstiger unbefugter Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder der damit verbundenen Daten kann der Nutzer den Chargemap Pass sperren oder CHARGEMAP auffordern, den Chargemap Pass-Zahlungsdienst auszusetzen.

Um einen Einspruch zu erheben, muss der Nutzer die Rubrik „Ich habe meine Chargemap-Ladekarte verloren/man hat sie mir gestohlen!“ aufrufen, die über die Schnittstelle seines Benutzerkontos auf der Website zugänglich ist.

Der Widerspruch wird sofort nach Eingang des Widerspruchsantrags bei CHARGEMAP wirksam.

Nach der Deaktivierung des Chargemap Passes hat der Nutzer die Möglichkeit, diesen zu ersetzen. Die Bestellung eines neuen Chargemap Passes wird mit sieben Euros (7,00€) einschließlich Steuern und Versandkosten berechnet.

2.7.2 Fälligkeit der Zahlung vor Einspruch

Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Zahlungsdienstes vorgenommenen Stromaufladungen zu bezahlen, solange er ihnen nicht widersprochen hat.

CHARGEMAP kann nicht für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen verantwortlich gemacht werden, außer für solche, die nach einem Widerspruch vorbehaltlich der Aufrichtigkeit des Nutzers durchgeführt wurden. CHARGEMAP ist in keiner Weise verpflichtet, die so belasteten Beträge zu erstatten.

Die Beweislast für eine unbefugte Nutzung des Zahlungsdienstes durch den Nutzer liegt in keinem Fall bei CHARGEMAP.

2.7.3 Möglichkeit zum Entsperren

Je nach Fall kann der Widerspruch zu einer einfachen Aussetzung des Zahlungsdienstes und/oder des Chargemap Passes oder zu einer dauerhaften Deaktivierung des letzteren führen.

Im Falle einer Sperrung des Chargemap Passes kann dieser direkt online über die Rubrik „Chargemap-Pass entsperren“, die über die Benutzeroberfläche des Benutzerkontos zugänglich ist, entsperrt werden. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, CHARGEMAP zu diesem Zweck per E-Mail oder über das auf der Website und der Mobilen App verfügbare Kontaktformular zu kontaktieren.

Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes infolge von Diebstahl oder dauerhaftem Verlust ist eine Reaktivierung nicht möglich und der Nutzer muss einen neuen Chargemap Pass bestellen, sofern er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert.

2.7.4 Ersatz im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes durch unsachgemäßen Gebrauch ab.

Der Nutzer muss insbesondere darauf achten, dass der Chargemap Pass nicht geknickt oder durchstochen wird, um ihn z. B. an einem Schlüsselring zu befestigen, da dies den Chip beschädigen kann.

Der Ersatz eines vom Nutzer aufgrund von falscher Nutzung beschädigten oder eines verlorenen Chargemap Passes wird mit sieben Euro (7€) einschließlich aller Steuern berechnet.

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3. Nutzung des Chargemap Pass-Zahlungsdienstes

Der Chargemap Pass ist ein Zahlungsinstrument, das es dem Nutzer ermöglicht:

  • den Aufladeservice an den kompatiblen Ladestationen der Partnernetze zu nutzen;
  • sich an einer kompatiblen Ladestation zu identifizieren, um sein Einverständnis zu geben, eine Aufladung zu starten und sich zu verpflichten, für den Dienst zu bezahlen;
  • für seine Aufladung zu bezahlen.

3.1 Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste durch den Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, den Zahlungsdienst in angemessener Weise zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, die kompatiblen Ladestationen mit Sorgfalt und unter Beachtung der Sicherheitshinweise zu benutzen und jede unbefugte Benutzung zu unterlassen.

3.1.1 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen erklärt der Nutzer, dass er alle in Artikel 1.3 genannten Voraussetzungen erfüllt und beachtet hat.

Die Nutzung der Ladestationen unterliegt ausschließlich den Nutzungsbedingungen des Partnerbetreibers, der Eigentümer der Ladestation ist.

Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung des Chargemap Passes zu prüfen, ob er finanziell in der Lage ist, den geplanten Aufladevorgang zu bezahlen. Der Nutzer verpflichtet sich, sich vorher über die von CHARGEMAP auf der besagten kompatiblen Ladestation angewandten Tarife zu informieren. Sollte der Zugang zu den Tarifen nicht möglich sein, muss der Nutzer von einer Aufladung mit dem Chargemap Pass absehen, da ansonsten davon ausgegangen wird, dass er die besagten Tarife ohne Haftung seitens CHARGEMAP akzeptiert.

Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitshinweise und alle anderen geltenden Vorschriften für die verwendete Ladestation und das betreffende Fahrzeug zu beachten.

Vor jedem Aufladevorgang muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der betreffenden kompatiblen Ladestation kompatibel sind. Er muss außerdem die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten.

Der Nutzer muss seinen Chargemap Pass vor dem RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation halten, um den Ladevorgang zu starten, und er muss sich erneut an der kompatiblen Ladestation ausweisen, um den Ladevorgang zu beenden. Dieses Verfahren kann je nach Modell der kompatiblen Ladestation und der vom Partnerbetreiber eingerichteten Bedienung variieren, so dass der Nutzer alle Anweisungen auf der kompatiblen Ladestation beachten muss.

3.1.2 Betrügerische Verwendung

Jeder Chargemap Pass ist persönlich und mit einem einzigen Benutzerkonto verbunden, das ein und demselben Nutzer gehört.

Die Verwendung eines Chargemap Passes durch eine andere Person als den Nutzer ist strengstens untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen seiner Bevollmächtigten, wenn dieser Inhaber eines Geschäftskontos ist.

Der Nutzer muss stets darauf achten, seinen Chargemap Pass, sein Login und sein Passwort für den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu schützen. Er muss sich stets vergewissern, dass er seinen Chargemap Pass in seinem Besitz oder im Besitz seiner Bevollmächtigten hat, dass er ihn niemals Dritten überlässt und dass er ihn nach jeder Aufladung wieder an sich nimmt.

CHARGEMAP haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Nutzers. Der Nutzer ist für jede betrügerische Verwendung seines Chargemap Passes, seiner Zugangsdaten und seines Passworts für den Zugang zu seinem Benutzerkonto sowie seines Benutzerkontos verantwortlich. Er ist für jeden durchgeführten Auflade-, Zahlungs- und Liefervorgang verantwortlich.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass jede Verbindung, Bestellung, Nutzung oder Übertragung von Daten, die über das Konto und den Chargemap Pass des Nutzers erfolgen, vom Nutzer oder gegebenenfalls von seinen Bevollmächtigten und unter seiner vollen Verantwortung vorgenommen werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Untersuchung einer Aufladetransaktion oder einer anderen Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder des Zahlungsdienstes in vollem Umfang mit CHARGEMAP und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

3.2 Preise für Aufladungen

Die Preise für die elektrischen Aufladungen werden von CHARGEMAP festgelegt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, um insbesondere Tarifänderungen der Partnerbetreiber zu berücksichtigen. Infolgedessen werden die Tarife auf der Website und der Mobilen App ständig aktualisiert.

Die an den kompatiblen Ladestationen angezeigten Informationen (Dauer und Leistung) sind nur ein Anhaltspunkt und nur der vom Partnerbetreiber an CHARGEMAP gesendete Ladebericht ist verbindlich.

Der Nutzer muss daher vor jedem Aufladevorgang seines Fahrzeugs über den Zahlungsdienst die auf der Website und der Mobilen App verfügbare Preisliste einsehen, um sich über den genauen Preis zu informieren, der berechnet wird.

Für jede kompatible Ladestation gibt es eine spezifische Preisliste, die auf der Website oder der Mobilen App verfügbar ist.

Die vom Partnerbetreiber auf der kompatiblen Ladestation angezeigten Preise bestimmen unter keinen Umständen den Preis der Aufladungen für den Nutzer. Die zum Zeitpunkt des Aufladens auf der Website und in der Mobilen App angezeigten Preise sind die einzig gültigen Preise.

Diese Preise sind klar und deutlich angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und nur in Euro.

Diese Preise beinhalten:

  • Den Preis, der CHARGEMAP vom Partnerbetreiber in Rechnung gestellt wird;
  • CHARGEMAP-Servicegebühren (Umtauschgebühren, Telefon- und E-Mail-Support, technische Verbindung zu den Betreibern, Abrechnungs-, Zahlungs- und Inkassogebühren, usw.).

Um den Betrag der Aufladung zu berechnen, werden die Werte für Energie und Verbindungszeit aufgerundet.

CHARGEMAP kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife verantwortlich gemacht werden.

Wenn der Nutzer offline ist und/oder nicht auf die Mobile App oder die Website zugreifen kann, wird ihm dringend empfohlen, nicht mit einer Aufladung fortzufahren.

Tätigt der Nutzer jedoch eine Aufladung, obwohl er offline ist und/oder keinen Zugriff auf die Mobile App oder die Website hat, kann CHARGEMAP nicht für die mangelnde Information oder Lesbarkeit der Preisangaben sowie des berechneten Tarifs verantwortlich gemacht werden. Folglich wird davon ausgegangen, dass der Nutzer, der sein Fahrzeug auflädt, ohne Zugang zu den Tarifen zu haben, die geltenden Tarife von CHARGEMAP ohne Vorbehalt akzeptiert.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Zahlung oder ein Volumenlimit für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor größeren Abrechnungsvorfällen zu schützen.

3.3 Bezahlung von Aufladungen

Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er jedes Mal, wenn er seinen Chargemap Pass an der dafür vorgesehenen Stelle einer kompatiblen Ladestation vorzeigt und den von ihm gewünschten Aufladedienst auswählt, dem Aufladevorgang und der damit verbundenen Zahlung vollständig zustimmt.

Sobald die Zustimmung erteilt wurde, gilt die Zahlung als vom Nutzer autorisiert und der Zahlungsauftrag als unwiderruflich und unanfechtbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.6 Widerrufsrecht.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro.

Alle Transaktionen werden über einen sicheren SSL-Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Nutzer seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden. Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

In jedem Fall verpflichtet sich der Nutzer, ein ausreichendes Guthaben auf dem Bankkonto zu halten, das mit der dem Benutzerkonto zugeordneten Kreditkarte verbunden ist, um jede Aufladung zu decken.

3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben

Der Nutzer kann über einen Partnercode verfügen, der ihn zu einem Aufladeguthaben berechtigt. Er kann über Werbeangebote von CHARGEMAP oder CHARGEMAPs Partnerunternehmen bezogen werden.

Je nach Aktionsangebot kann das Aufladeguthaben direkt integriert werden, ohne dass der Nutzer bei der Bestellung seines Chargemap Passes besondere Eingriffe vornehmen muss.

Andernfalls muss der Nutzer den Partnercode angeben, der ihm bei der Bestellung seines Chargemap Passes in dem dafür vorgesehenen Feld mitgeteilt wurde.

Falls der Nutzer über einen Partnercode verfügt, der es ihm ermöglicht, ein Aufladeguthaben zu erhalten, gilt Folgendes:

  • Der Partnercode kann nur einmal verwendet werden;
  • das Aufladeguthaben kann nach Ermessen von CHARGEMAP in allen Partnernetzen oder bei einem einzigen Partnerbetreiber gültig sein. Es muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten nach seiner effektiven Registrierung auf dem Benutzerkonto verwendet werden.

Die Partnercodes und Aufladeguthaben können unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung, einem Umtausch oder einer Zahlung in Euro auf das Bankkonto des Nutzers führen.

Nach der effektiven Registrierung des Aufladeguthabens auf dem Benutzerkonto behält sich die CHARGEMAP das Recht vor, zukünftige Aufladungen des Nutzers vorrangig über dieses Aufladeguthaben zu bezahlen.

3.3.2 Zahlungsverzug

Im Falle der Nichtbezahlung wird CHARGEMAP, nachdem der Nutzer per E-Mail informiert wurde, alle achtundvierzig Stunden (48h) erneut versuchen, den Rechnungsbetrag abzubuchen, und zwar für die Dauer eines Monats (1 Monat).

In der Zeit zwischen diesen Zahlungsversuchen wird der Chargemap Pass ausgesetzt und ist für den Nutzer bis zur tatsächlichen Zahlung der fälligen Beträge nicht nutzbar. Darüber hinaus wird die Zahlungsdienstleistung unter den in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen gekündigt.

Der Nutzer wird nach dem ersten Versuch per E-Mail informiert, dann innerhalb von vier (4) Tagen, dann innerhalb von sechs (6) Tagen, zwölf (12) Tagen und schließlich innerhalb von sechsundzwanzig (26) Tagen.

Sollten diese Versuche fehlschlagen, wird CHARGEMAP ein Inkassoverfahren gegen den Nutzer einleiten.

Die Zusendung des Mahnschreibens wird dem Nutzer von CHARGEMAP als pauschale Mahngebühr in Höhe von zehn Euro inklusive aller Steuern (10€) in Rechnung gestellt.

Kann die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe geleistet werden, ist der Nutzer/Gewerbetreibende von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung verpflichtet,

  • eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen des am Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Säumniszuschläge werden ohne Mahnung fällig, wenn sie begründet sind. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Freistellungen berufen, wenn die Eröffnung eines Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm zustehenden Forderung zum Fälligkeitstermin verhindert.
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro (40 €) pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-16 des französischen Code de commerce) zu zahlen. Übersteigen die anfallenden Inkassokosten die Höhe dieser Pauschalvergütung, kann CHARGEMAP eine zusätzliche Vergütung verlangen.

3.4 Rechnungsstellung

Tätigt der Nutzer eine Aufladung über den Chargemap Pass-Zahlungsdienst, erhält er per E-Mail eine Übersicht mit Informationen über den Aufladevorgang. Die übermittelte Verbrauchsübersicht und die zugehörigen Tarife stellen Bestandteile der Rechnungsstellung dar. Der Nutzer kann die Ladehistorie über sein Benutzerkonto frei einsehen. Der Nutzer kann alle Informationen über die durchgeführte Aufladung finden: Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag der Transaktion.

Jede Aufladung, die an einer kompatiblen Ladestation durchgeführt wird, wird auf einer detaillierten, globalen und monatlichen Rechnung ausgewiesen, die CHARGEMAP dem Nutzer zusendet.

Die monatliche Rechnung wird per E-Mail verschickt und kann im Benutzerkonto unter der Rubrik „Rechnungen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, jeden Monat seine elektronische Rechnung einzusehen, sobald sie von CHARGEMAP übermittelt worden ist.

Der so für die Aufladungen des vergangenen Monats N berechnete Betrag wird zu Beginn des Folgemonats (N+1) abgebucht. Der Nutzer ist verpflichtet, die so mitgeteilten Beträge an CHARGEMAP zu zahlen, es sei denn, CHARGEMAP wird das Gegenteil bewiesen (siehe 4.1.5 Reklamationen).

Aus Gründen, die sich der Kontrolle von CHARGEMAP entziehen, ist es möglich, dass Aufladungen nach diesem Zeitraum in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall muss der Nutzer auf seine Ladehistorie zurückgreifen.

3.5 Aussetzung - Einschränkung - Stornierung von Chargemap Diensten

Wird der Chargemap Pass gemäß Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Bedingungen als inaktiv betrachtet (wenn innerhalb von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist), behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den Chargemap Pass zu sperren.

Im Falle einer verdächtigen Aktivität auf dem Benutzerkonto oder einer verdächtigen Nutzung des Chargemap Passes, bei Verdacht auf betrügerische Nutzung, im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Bedingungen oder wenn die geltende Gesetzgebung dies vorschreibt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, ein Überprüfungsverfahren durchzuführen und gegebenenfalls den Zahlungsdienst auszusetzen und ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Ebenso kann der oben genannte Dienst bei verdächtigen Bankgeschäften oder im Falle eines Zahlungsvorfalls ausgesetzt werden. Dies ist eine Option, die CHARGEMAP einseitig gewährt wird und zu keiner Entschädigungszahlung führt.

Im Falle einer Aussetzung des Chargemap Passes kann dessen Entsperrung unter den in Artikel 2.7.3 genannten Bedingungen erfolgen.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes in einem bestimmten Gebiet ganz oder teilweise einzuschränken, wenn die Nutzung des Chargemap Passes gegen diese Bedingungen oder die örtlichen Gesetze verstößt oder verstoßen könnte.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes einzuschränken, wenn der Nutzer, einer seiner Bevollmächtigten oder ein Dritter im Verdacht steht, Urheber einer Straftat oder einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung des Chargemap Passes zu sein oder im Begriff zu sein, Urheber einer solchen zu sein.

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4. Support und Haftung

4.1 Hilfe und Support

Für jede Anfrage nach Hilfe oder Support kann der Nutzer CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

  • Per E-Mail: [email protected]
  • Über das auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbare Kontaktformular
  • Nur für sofortige Hilfeanfragen im Zusammenhang mit einer Aufladung, die mit dem Chargemap Pass vorgenommen wurde, kann die Hotline telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen gebührenfreien Nummer kontaktiert werden.

4.1.1 Anwendungsbereich und Einschränkungen

CHARGEMAP bemüht sich in angemessener Weise, das vom Nutzer festgestellte und ihm zur Kenntnis gebrachte Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen, ohne zu garantieren, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Antwort gegeben werden kann. Es ist nicht garantiert, dass die vorgelegten Probleme auch nur teilweise gelöst werden können. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen nur zu Mitteln und nicht zu Ergebnissen verpflichtet.

Die Reaktionszeit wird anhand der Einsatzzeiten der telefonischen Hotline gemessen: 7/7 Tage und 24h/24 (vorbehaltlich einer Änderung durch CHARGEMAP, über die der Nutzer mindestens 15 Tage vorher per E-Mail informiert wird).

Die CHARGEMAP-Hotline kann in keinem Fall von einem Nutzer telefonisch mit der Klärung von Fragen zur Nutzung der Website und des Zahlungsdienstes beauftragt werden, insbesondere in Bezug auf: Erstellung des Benutzerkontos, Bestellung des Chargemap Passes, Aktivierung des Chargemap Passes, usw. Gegebenenfalls wird CHARGEMAP den Nutzer an den Kundendienst weiterleiten, der per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar ist.

Die CHARGEMAP-Hotline kann NUR von dem Nutzer angefordert werden, der eine Aufladung mit dem Chargemap Pass vornimmt oder versucht, eine Aufladung vorzunehmen. Die CHARGEMAP-Hotline kann von einem identifizierten Nutzer nicht beauftragt werden, eine Aufladung auf einer kompatiblen Ladestation eines Partnerbetreibers innerhalb der vertraglichen Grenzen, die dieser CHARGEMAP auferlegt, zu starten und zu stoppen.

Sollte sich herausstellen, dass eine kompatible Ladestation defekt ist, kann CHARGEMAP den Nutzer an die nächstgelegene Ladestation weiterleiten. Der CHARGEMAP Support kann in diesem Fall anstelle des Nutzers Informationen über den Status der betreffenden kompatiblen Ladestation an den Partnerbetreiber senden.

Die telefonische Hotline kann auf Wunsch des identifizierten Nutzers einen Pannendienst suchen und rufen, wenn:

  • ein Fahrzeug während eines Aufladevorgangs beschädigt oder zerstört wurde;
  • das Fahrzeug eine vollständig entladene Batterie hat;
  • sich das Fahrzeug vor einer ausgefallenen Ladestation befindet mit der Unmöglichkeit, das Fahrzeug zur nächsten verfügbaren Ladestation zu bewegen.

Jeder Antrag auf eine Pannenhilfe für ein in Betrieb befindliches Fahrzeug wird abgelehnt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit solchen Pannenhilfen entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers. Die Zahlung dieser Kosten muss an das Unternehmen erfolgen, das den Pannendienst durchführt. CHARGEMAP erhebt dafür keine Gebühren und tritt auch nicht als Vermittler zwischen dem Nutzer und dem genannten Pannenhelfer auf. CHARGEMAP bietet keinen Support für Produkte von Drittanbietern an.

4.1.2 Rechtliche Garantie der Konformität für die Nutzer/Verbraucher

Für den Chargemap Pass gilt die gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß den Bestimmungen der Artikel L.217-7 bis L.217-14 des französischen Code de la consommation.

CHARGEMAP ist daher verpflichtet, einen vertragsgemäßen Chargemap Pass zu liefern und haftet für etwaige zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Konformitätsmängel. CHARGEMAP haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese durch den Vertrag in dessen Verantwortung gelegt wurde oder unter dessen Verantwortung durchgeführt wurde.

Eine Ware ist konform, wenn sie entweder:

  • für den Gebrauch geeignet ist, der üblicherweise von einer ähnlichen Ware erwartet wird;
  • der CHARGEMAP-Beschreibung entspricht und die im Muster oder Modell dargestellten Eigenschaften aufweist;
  • die Eigenschaften aufweist, die ein Nutzer/Verbraucher aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, Herstellers oder Vertreters (Werbung, Kennzeichnung usw.) berechtigterweise erwarten kann. Die Erklärungen der beiden letztgenannten Fachleute sind jedoch für CHARGEMAP nicht bindend, da sie diese nicht kennt und nicht in der Lage ist, sie zu kennen; die von den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist oder für den vom Käufer gewünschten besonderen Verwendungszweck geeignet ist, der CHARGEMAP bekannt und allgemein anerkannt ist.

Eine Klage auf Konformitätsgarantie verjährt nach zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung der Ware.

Im Falle einer Konformitätsverletzung schlägt CHARGEMAP dem Nutzer/Verbraucher den Ersatz der Ware oder deren Reparatur vor. Die Wahl liegt beim Nutzer/Verbraucher, es sei denn, dies würde unter Berücksichtigung des Warenwertes oder der Bedeutung des Mangels zu einem offensichtlich unverhältnismäßigen Aufwand für CHARGEMAP führen. Der Nutzer/Verbraucher kann die Auflösung des Vertrages oder seine Minderung (Herabsetzung des Warenpreises) erwirken, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt und die Verzögerung der gewählten Lösung einen (1) Monat ab Zeitpunkt der Anfrage überschreitet oder keine Option zur Einhaltung der Konformität verfügbar ist. Dem Nutzer/Verbraucher können keine Kosten für den Ersatz, die Reparatur, die Annullierung oder die Reduzierung des Vertrags auferlegt werden.

4.1.3 Gewährleistung für versteckte Mängel

Der Chargemap Pass profitiert außerdem von der gesetzlichen Garantie für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil. So ist CHARGEMAP zur Gewährleistung angehalten bei versteckten Mängeln der verkauften Sache, die sie für den Gebrauch, für den sie bestimmt ist, untauglich machen, oder die diesen Gebrauch so sehr mindern, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem geringeren Preis erworben hätte, wenn er sie gekannt hätte. CHARGEMAP haftet nicht für offensichtliche Mängel, von denen sich der Käufer selbst überzeugen konnte. Der Mangel muss vor dem Verkauf aufgetreten sein und die Ware für den vorgesehenen Gebrauch untauglich machen. Der Käufer hat die Wahl zwischen der Rückgabe der Sache und der Rückerstattung des Preises oder der Beibehaltung der Sache und der Rückerstattung eines Teils des Preises. Die Verjährungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Entdeckung des Mangels.

4.1.4 Vertragliche Garantie der Konformität

Im Falle einer Änderung des Chargemap Passes, die durch technische Zwänge oder andere Aktualisierungen notwendig wird, um die Kontinuität des Zahlungsdienstes des Chargemap Passes zu gewährleisten, informiert CHARGEMAP den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage vorher per E-Mail und online auf der Website über sein Benutzerkonto. Unter diesen Bedingungen wird der Austausch so schnell wie möglich kostenlos von CHARGEMAP vorgenommen.

Ein neuer Chargemap Pass wird dem Nutzer per Post zugesandt. Er muss seinen alten Chargemap Pass deaktivieren und den neuen Pass gemäß den Anweisungen auf dem Pass aktivieren.

4.1.5 Reklamationen

Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Problem, das auf der Website oder bei der Nutzung der mit dem Chargemap Pass kompatiblen Ladestationen auftritt, so schnell wie möglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Erhalt des Ladeberichts, zu melden.

Im Falle eines vom Nutzer festgestellten Fehlers, insbesondere bei einem Aufladevorgang, kann der Nutzer CHARGEMAP kontaktieren. Nach Prüfung des Antrags, des Benutzerkontos und der Umstände des betreffenden Vorgangs schickt CHARGEMAP dem Nutzer einen Bericht mit den dem Unternehmen vorliegenden Informationen. Ist dies der Fall, wird der Nutzer darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben.

Soweit gesetzlich oder vertraglich nicht anders geregelt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, vom Nutzer die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen, um seine Reklamation zu belegen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Bis zum Beweis des Gegenteils werden nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch angesehen.

Alle Unterlagen, die sich auf die Reklamation beziehen, müssen spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Reklamation oder der Anforderung von Informationen und/oder Unterlagen durch CHARGEMAP bei CHARGEMAP eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Beschwerdeakte ohne weitere Maßnahmen zu schließen.

Wurde das Konto des Nutzers mit einer fehlerhaften Zahlung belastet, wird der Betrag vorbehaltlich des Ergebnisses der Reklamation von CHARGEMAP auf die Bankkarte des Benutzers zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Nutzer hat.

4.2 Haftung

4.2.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, der Bedingungen und der Gebrauchsanweisungen für die jeweilige Ladestation, das Elektrofahrzeug und/oder das Ladekabel ergeben.

Der Nutzer ist allein für die Nutzung seines Benutzerkontos und seines Chargemap Passes verantwortlich. Er ist für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen und Taten jeder Person einstehen, die sein Benutzerkonto und seinen Chargemap Pass benutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein verantwortlich für die Informationen, die er an CHARGEMAP weitergegeben hat oder von denen man annimmt, dass er sie weitergegeben hat.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Gerät und die Mobile App regelmäßig zu aktualisieren, um von den neuesten Funktionen zu profitieren. Werden keine regelmäßigen Aktualisierungen vorgenommen, wird Chargemap das Benutzerkonto nicht löschen. Der Zugriff auf das Benutzerkonto und dessen Betrieb kann jedoch eingeschränkt sein. Außerdem lehnt CHARGEMAP im Falle einer Nichtaktualisierung durch den Nutzer jede Verantwortung für die durch die Weigerung des Nutzers, die besagte Aktualisierung vorzunehmen, verursachten Störungen ab. Chargemap behält sich das Recht vor, Aktualisierungen der Mobilen App zu verlangen, um auf die mobile Schnittstelle und Funktionen zugreifen zu können.

4.2.2 Haftungsbeschränkung von CHARGEMAP

Generell kann CHARGEMAP nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitshinweise oder sonstiger Regeln im Zusammenhang mit den Ladestationen oder dem betreffenden Elektrofahrzeug ergeben.

4.2.2.1 Im Zusammenhang mit Informatikproblemen

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die durch Störungen, Ausfälle, fehlende Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstanden sind, insbesondere durch eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung des Datenflusses, ein Eindringen von außen, eine eventuelle Verlangsamung usw.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden jeglicher Art, vorhersehbar oder unvorhersehbar, verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung des Benutzerkontos oder des Chargemap Passes ergeben.

4.2.2.2 Im Zusammenhang mit den Informationen, die auf den kompatiblen Ladestationen angezeigt werden

CHARGEMAP prüft, soweit möglich und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die vom Nutzer mitgeteilten Informationen. CHARGEMAP kann in keiner Weise für die bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen verantwortlich gemacht werden, wenn sich diese als ungenau, veraltet oder unvollständig erweisen. CHARGEMAP ist nur verpflichtet, in dieser Hinsicht alle Anstrengungen zu unternehmen.

Im Falle eines Irrtums kann sich der betroffene Nutzer an CHARGEMAP wenden und, soweit möglich, die fehlerhaften oder fehlenden Informationen auf der Website präzise mitteilen.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer oder einer seiner Bevollmächtigten erleidet, wenn der Nutzer durch eine auf der kompatiblen Ladestation, der Website, der Mobilen App, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel angezeigte Nachricht vor einem Risiko, auch einem möglichen, gewarnt wurde.

4.2.2.3 Im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die durch Mängel am Elektrofahrzeug oder am Stromladekabel entstehen.

4.2.2.4 Im Zusammenhang mit Infrastrukturen

CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Mängeln an den kompatiblen Ladestationen, der Infrastruktur oder den Stromnetzen entstehen.

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5. Datenschutz, personenbezogene Daten und Cookies

Die Elemente in Bezug auf Vertraulichkeit und personenbezogene Daten sind in der Datenschutzpolitik von Chargemap zu finden.

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6. Geistiges Eigentum

Alle über die Website zugänglichen Elemente sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Nutzer darf sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP weder ganz noch teilweise vervielfältigen, verändern, übertragen, veröffentlichen, auf irgendeinem Medium und mit irgendwelchen Mitteln anpassen oder auf irgendeine Weise verwerten.

Generell verpflichtet sich der Nutzer, die geistigen Eigentumsrechte und andere Rechte von CHARGEMAP nicht zu verletzen.

Das Einfügen von Hypertext-Links zu irgendeinem Teil der Website ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP verboten.

Der Nutzer hat ein Nutzungsrecht, das sich auf die ausschließliche Anzeige der von CHARGEMAP bereitgestellten Informationen und der von ihr übermittelten Dokumente auf dem Bildschirm sowie auf die Nutzung des Chargemap Passes unter den in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen beschränkt.

Die Vervielfältigung, Darstellung oder Weiterverbreitung zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHARGEMAP gemäß diesen Bedingungen nicht gestattet.

7. Besondere Bestimmungen für den Streitfall

7.1 Anwendbares Recht

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer/Gewerbetreibenden ist das auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen anwendbare Recht das französische Recht.

7.2 Zuständige Gerichtsbarkeit

In der Beziehung zwischen CHARGEMAP und dem Nutzer/Gewerbetreibenden unterliegen alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen führen könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Konsequenzen der Zuständigkeit der Handelskammer des Gerichts von Straßburg (Frankreich).,

7.3 Mögliche Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtungsstelle und der Plattform zur Streitbelegung

Im Falle eines Scheiterns der gütlichen Einigung mit dem CHARGEMAP-Support kann sich der Nutzer/Verbraucher kostenlos an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, wie in Artikel L. 612-1 des französischen Code de la consommation vorgesehen.

Der zuständige Ombudsmann ist das CM2C, das auf folgende Weise kontaktiert werden kann:

  • Über die Website: https://cm2c.net/;
  • Auf dem Postweg, an folgende Adresse: CM2C, 14 rue Saint Jean F-75017 Paris
  • Per E-Mail: [email protected].

Ebenso kann sich der Nutzer kostenlos an die Plattform der Europäischen Kommission für alternative Streitbeilegung wenden, indem er folgenden Link aufruft: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

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8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Höhere Gewalt

CHARGEMAP ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Code civil und in allen Fällen, in denen es durch ein Element außerhalb seiner Dienstleistungen daran gehindert wird, zu erfüllen.

8.2 Kein Anspruch auf Rechtsverzicht

Sofern nichts anderes vorgesehen ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen nicht verlangt hat, keinesfalls als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der betreffenden Klausel angesehen werden.

8.3 Vollständigkeit

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf eine Rechtsnorm, ein geltendes Gesetz oder ein Gerichtsurteil einer zuständigen Gerichtsbarkeit als nichtig erachtet wird, gilt sie als ungeschrieben. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen bleiben jedoch in Kraft und wirksam. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Ungültigkeit einer Klausel, die von einem zuständigen Gericht beurteilt wird, die ungültige Klausel durch die gültige Klausel ersetzt wird, die dem Geist und der Wirtschaftlichkeit des hier vorgesehenen Vertrags am nächsten kommt.

8.4 Veräußerung

Jegliche Übertragung der Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch den Nutzer ohne vorherige Zustimmung von CHARGEMAP ist strengstens untersagt.

8.5 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, weshalb der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei seiner Bestellung unbedingt konsultieren und akzeptieren muss, insbesondere um sicherzustellen, dass die für diese Bestellung geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Nutzer wird innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail und durch eine gleichzeitige Veröffentlichung auf der Website über alle Änderungen informiert. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden daher dem Nutzer zur Kenntnis gebracht und seine Zustimmung eingeholt, damit die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihm gegenüber durchgesetzt werden können.

Der Nutzer hat dann das Recht, die Sperrung oder Löschung seines Benutzerkontos zu verlangen, wenn er die besagten Änderungen nicht akzeptiert, und zwar gemäß den folgenden Modalitäten: Der Nutzer kann jederzeit und auf einfachen Antrag per Post oder E-Mail die Löschung seines auf der Website gespeicherten Benutzerkontos verlangen. Die Anfrage kann an CHARGEMAP über das Kontaktformular gesendet werden, das über den Teil „Kontakt“ der Website, Rubrik „Über uns“, zugänglich ist, oder an die folgende Adresse: CHARGEMAP - 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG

Die endgültige Löschung kann ein paar Tage dauern.

ACHTUNG: Die Löschung des Benutzerkontos hebt in keinem Fall die unbezahlten Rechnungen auf, die zwingend beglichen werden müssen, damit CHARGEMAP die vollständige Löschung der Daten abschließen kann. Die Deaktivierung der Chargemap Ladekarte hebt die Abrechnung der Aufladungen, die bis zur Deaktivierung der vorgenommen wurden, nicht auf.

8.6 Widerspruch mit der französischen Version

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine deutschsprachige Übersetzung der französischen Originalversion. Im Falle eines offensichtlichen Widerspruchs zwischen den verschiedenen übersetzten Versionen haben die französischen Vorrang.

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Chargemap

Vereinfachte Aktiengesellschaft
Grundkapital 42.000 €
Handelsregister RCS STRASBOURG 809 844 731
NAF-Code: 6202A
USt.-Id.Nr,: FR37809844731
7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG

[email protected]

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist verboten.

1. Präambel

Bei der Bestellung des Chargemap-Passes wird der Nutzer systematisch über die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird außerdem vor jeder Bestellung, die in ihren Geltungsbereich fällt, systematisch hingewiesen, indem sie zugesandt oder ausgehändigt werden.

CHARGEMAP ist ein Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen. CHARGEMAP bietet seinen Nutzern zahlreiche Dienste an, darunter den Zugang zum Laden über eine mobile App und eine Website.

Die mobile Chargemap App wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf ein Smartphone heruntergeladen werden. Sie listet Ladestationen - nicht nur Stationen, die mit dem Chargemap Pass kompatibel sind - in ganz Europa und weltweit auf und enthält Informationen wie Anschlusstyp, Zugangszeiten, Zugangsmöglichkeiten usw. Die ebenfalls kostenlose Website Chargemap bietet den Nutzern ähnliche Dienste.

Für alle diese kostenlosen Dienste gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Chargemap (lien CGU). Das vorliegende Dokument umfasst nur die mit dem Zahlungsdienst erbrachten Leistungen.

Jeder Nutzer kann zur Bereicherung der CHARGEMAP-Datenbank beitragen, indem er Informationen, Fotos und Kommentare weitergibt oder neue Ladestationen meldet.

Und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, die von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienste zu nutzen, indem er einen Chargemap Pass bestellt.

1.1 Begriffsbestimmungen

Mobile Anwendung/App: bezeichnet die von CHARGEMAP entwickelte und betriebene Android- bzw. iOS-App.

Chargemap Support: ist die mit dem Zahlungsdienst und dem Chargemap Pass verbundene Support-Plattform für die Nutzer.

Ladestation: bezieht sich auf jede Einrichtung, die das Aufladen eines Elektrofahrzeugs ermöglicht.

Kompatible Ladestation: ist eine Ladestation, an der der Zugang und/oder die Bezahlung von Aufladungen mit dem Chargemap Pass möglich ist.

Chargemap Pass: bezeichnet die persönliche Ladekarte, die nach erfolgreicher Aktivierung mit dem CHARGEMAP-Konto des Nutzers verbunden ist und deren Nutzung den vorliegenden Verkaufs- und Nutzungsbedingungen unterliegt. Mit dieser Ladekarte können Sie sich an den kompatiblen Ladestationen ausweisen und unabhängig vom genutzten Partnernetz für das Aufladen von Strom bezahlen. Diese Karte kann physischer Natur sein oder in digitaler Form in der mobilen App vorliegen. Die digitale Ladekarte ist ein digitaler Chargemap Pass, der in die mobile App integriert ist und - vorbehaltlich der technischen Kompatibilität - die Identifizierung an der kompatiblen Ladestation ermöglicht.

Bestellung: bedeutet den Kauf des Chargemap Passes. Der Nutzer kann eine Bestellung über die Website oder die mobile App aufgeben. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt per Bankkarte. Etwaige Lieferkosten sind im Preis der Bestellung enthalten.

Benutzerkonto: ist das persönliche Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird, nachdem er das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und bestätigt hat. Das Benutzerkonto unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Bedingungen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes regeln, sowie die Bedingungen für den Verkauf und die Nutzung des Chargemap Passes, die diesen beigefügt sind.

Allgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Website und der mobilen App regeln und unter https://fr.chargemap.com/about/cgu (Lien)verfügbar sind.

Personenbezogene Daten: sind die persönlichen Informationen, die der Nutzer bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste und/oder bei der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste angibt.

Kontaktformular: bezeichnet das Formular, über das der Nutzer CHARGEMAP für Anfragen nach Informationen, Hilfe oder Unterstützung kontaktieren kann. Dieses Formular ist auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbar.

Widerrufsformular: ist das Formular, mit dem der Nutzer sein Widerrufsrecht ausübt.

Anmeldeformular: bezeichnet das Anmeldeformular, das der Nutzer ausfüllen muss, um die CHARGEMAP-Dienste nutzen zu können, nachdem er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die auf folgender Seite verfügbar sind: https://fr.chargemap.com/about/cgu[a], und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Ladehistorie: ist die über das Benutzerkonto zugängliche Übersicht, die die Rückverfolgung aller durchgeführten Stromaufladungen und der damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete kompatible Ladestation ermöglicht.

Ladekartennummer: ist die auf dem Chargemap Pass des Nutzers registrierte und mit seinem Konto verbundene eindeutige Nummer.

Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Ladestationen betreibt, welche mit dem Chargemap Pass und dem zugehörigen Zahlungsdienst kompatibel sind.

Einspruchsverfahren: bezeichnet das Verfahren, mit dem der Nutzer bei CHARGEMAP einen Einspruch gegen seinen Chargemap Pass einlegt.

Aufladung: bezeichnet den Vorgang der elektrischen Aufladung eines Fahrzeugs an einer kompatiblen Ladestation.

Dienstleistungen: bezeichnet alle von CHARGEMAP angebotenen Dienste, einschließlich des Zahlungsdienstes.

Zahlungsdienst: bezeichnet den von CHARGEMAP angebotenen Zahlungsdienst, der mit der Nutzung des Chargemap Passes verbunden ist und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.

Website: bezeichnet die im Internet öffentlich zugängliche Website CHARGEMAP.COM, auf der der Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mit seinen Zugangsdaten verbinden kann, insbesondere zur Verwaltung seiner persönlichen Daten und für den Zahlungsdienst.

Nutzer: ist die natürliche Person, die rechtlich und finanziell für den mit dem Zahlungsdienst verbundenen Chargemap Pass verantwortlich ist. Der Nutzer kann ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender sein. Es gibt Unterschiede in der Regelung zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden, die anhand der folgenden Bezeichnungen kenntlich gemacht werden: Nutzer/Verbraucher und Nutzer/Gewerbetreibender.

1.2 Zweck und Anwendungsbereich

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen besteht darin, die Begriffe und Bedingungen festzulegen, unter denen CHARGEMAP seinen Zahlungsdienst anbietet und die Bedingungen, unter denen das Unternehmen den Chargemap Pass vermarktet.

1.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes und den Erwerb des Chargemap Passes

Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungsdienstes sind dem Nutzer vorbehalten, der die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen vorbehaltlos akzeptiert hat.

1.3.1 Anlegen des Benutzerkontos

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars auszufüllen und genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Im Falle von Fehlern und/oder Änderungen der bei der Erstellung des Benutzerkontos angegebenen Daten muss der Nutzer die erforderlichen Korrekturen so schnell wie möglich über die Funktion „Persönliche Informationen ändern“ vornehmen, die über die Startseite des Benutzerkontos zugänglich ist.

Bei der Anmeldung muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie kann zum Login verwendet werden und muss vom Nutzer mit einem Passwort verknüpft werden. Die registrierte und mit dem Benutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse ist die einzige E-Mail-Adresse, die im Falle einer Passwortwiederherstellung (vergessenes Passwort, nach einem Hacking geändertes Passwort usw.) verwendet wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass die E-Mails, die ihm von CHARGEMAP zugesandt werden können, nicht als Spams angesehen werden. Sollte dies der Fall sein, kann CHARGEMAP nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die so erstellten Zugangsdaten (E-Mail oder Benutzername) und das Passwort sind streng vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer ist allein für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen jeder Person, die sein Benutzerkonto - auch ohne sein Wissen - nutzt, haften.

1.3.2 Freischaltung des Zahlungsdienstes

Die Aktivierung des Zahlungsdienstes ist dem Nutzer vorbehalten, der zuvor ein persönliches Benutzerkonto erstellt hat.

Die Eröffnung des Benutzerkontos und die Aktivierung des Chargemap Passes zu Gunsten des Nutzers werden von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Nutzer bei der Bestellung gemachten Angaben vorgenommen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, bei der Erstellung des Benutzerkontos und der Bestellung des Chargemap Passes eine Vorabkontrolle durchzuführen und ein Abonnement der Chargemap-Dienste aus einem berechtigten Grund abzulehnen, wie z.B.:

  • Kündigung eines früheren Vertrags wegen Betrugs oder Nichtzahlung;
  • Die Übermittlung einer unbekannten, nicht dauerhaften oder fiktiven Absenderadresse;
  • Verdacht auf absichtlich ungenaue oder unvollständige Informationen;
  • Fehlen einer Vorabgenehmigung bei der Bestellung des Chargemap Passes.

In diesem Fall wird die Anmeldung und/oder Bestellung storniert und der Betrag zurückerstattet.

Falls erforderlich, trägt der Nutzer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP im Zusammenhang mit der Führung des Rechtsstreits entstehen, einschließlich der - angemessenen - Kosten für einen Rechtsbeistand.

2. Chargemap Pass

Der Nutzer verpflichtet sich, den Chargemap Pass nur im Rahmen des CHARGEMAP-Zahlungsdienstes zu verwenden.

Der Chargemap Pass kann nicht zum Nachweis der Identität des Nutzers verwendet werden. Anträge auf Teilnahme an den Chargemap-Diensten von Nutzern oder Dritten, die den Chargemap Pass zu Identifikationszwecken verwenden, werden nicht positiv beschieden.

2.1 Bestellung

Der Nutzer kann über die Website oder die mobile App einen persönlichen Chargemap Pass bestellen.

Vor der Bestellung des Chargemap Passes muss sich der Nutzer vergewissern, dass er uneingeschränkt zu dessen Nutzung berechtigt ist (Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit usw.).

Die verschiedenen Bestellschritte werden auf der Website während des gesamten Bestellvorgangs ausführlich beschrieben. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, um den Chargemap Pass zu erhalten. Die vom Nutzer angegebenen Informationen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Chargemap Passes als richtig, aufrichtig, vollständig und nicht veraltet.

Der Abschluss der Bestellung erfolgt nach den Regeln des Doppelklickverfahrens. Zu diesem Zweck bestätigt der Nutzer seine Bestellung mit einem ersten Klick. Der Nutzer kann dann die Einzelheiten und den Gesamtpreis seiner Bestellung überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren, bevor er sie mit einem zweiten Klick bestätigt. Der Nutzer wird spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs eindeutig über die von CHARGEMAP akzeptierten Zahlungsarten informiert.

Mit der Bestätigung der Bestellung durch Doppelklick und Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelesen habe“ akzeptiert der Nutzer unwiderruflich und vorbehaltlos die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Jede vom Nutzer durch dieses Verfahren vorgenommene Einwilligung gilt als formaler Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und CHARGEMAP.

Alle Bestellungen sind für den Nutzer kostenpflichtig.

Eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung mit den Einzelheiten der Bestellung, den vom Nutzer eingegebenen wesentlichen Daten und seiner Rechnungsnummer wird an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestellbestätigung, die dem Nutzer nach der endgültigen Zustimmung zugesandt wird, gilt als Zahlungsbeleg.

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die von ihm bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es dem Kunden, eine Auftragsbestätigung und den bestellten Chargemap Pass zu erhalten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind.

Der bestellte Chargemap Pass wird direkt an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Postanschrift geschickt.

Bei der Bestellung eines digitalen Chargemap Passes wird dieser direkt in der mobilen App aktiviert.

2.2 Preise und Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten sind im Preis des Chargemap Passes, der auf der Website und in der mobilen App angezeigt wird, enthalten.

Der Preis für den Chargemap Pass beträgt neunzehn Euro und neunzig Cent einschließlich aller Steuern (19,90 Euro brutto).

Dieser Preis kann sich ändern; der Nutzer wird darüber informiert und muss sich auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis beziehen.

Die Kosten für den Zugang zum Internet mittels eines Telekommunikationsdienstes sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.

2.3 Bezahlung

Der Chargemap Pass ist online per Kreditkarte oder mit einem anderen Zahlungsmittel zu bezahlen, das dem Nutzer zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website zur Verfügung gestellt wird.

Nur volljährige, geschäftsfähige Personen dürfen den Chargemap Pass-Zahlungsdienst nutzen.

Sobald der Zahlungsdienst abonniert wurde, wird die für die Chargemap Pass-Bestellung verwendete Zahlungsmethode als Standard-Zahlungsmethode des Nutzers für die Zahlung seiner Aufladungen an den kompatiblen Ladestationen gespeichert.

Die bei der Registrierung des Zahlungsmittels des Nutzers mitgeteilten Daten sind CHARGEMAP weder bekannt noch werden sie von CHARGEMAP gespeichert, sondern werden von dem auf die oben genannten gesicherten Zahlungen spezialisierten Dienstleister (STRIPE) gespeichert.

Nach der Registrierung der Zahlungsmethode und der Freigabe der Chargemap Pass-Bestellung wird eine Bankvorautorisierung durchgeführt.

Sobald der Nutzer den Gesamtbetrag der Bestellung akzeptiert und die Zahlung vornimmt, wird das mit der verwendeten Zahlungsmethode verknüpfte Bankkonto sofort belastet, und die Bestellung wird zur Ausführung registriert.

Der Kauf des Chargemap Passes wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei CHARGEMAP und dem Einzug des der Bestellung entsprechenden Betrags durch die Bank von CHARGEMAP endgültig.

2.4 Lieferung und Lieferverzug

Nach Abschluss der Bestellung und vollständiger Bezahlung des Chargemap Passes akzeptiert der Nutzer, dass die Bearbeitung seiner Bestellung bis zu dreißig (30) Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit erhält er seinen Chargemap Pass per Post direkt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Chargemap Pass wird inaktiv geliefert, mit einem Aufladeguthaben (siehe 3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben), das je nach dem Gegenstand der Bestellung des Nutzers verfügbar ist oder nicht.

Im Falle einer Lieferverzögerung kann CHARGEMAP den Nutzer per E-Mail benachrichtigen.

Die Aktivierung des Chargemap Passes gilt jedoch als Empfangsbestätigung und ausdrücklicher Verzicht des Nutzers auf das Recht, sich auf den Lieferverzug zu berufen, um die Bestellung zu stornieren.

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt des Chargemap Passes kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Post auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden.

2.5 Aktivierung und Gültigkeit des Chargemap Passes

Der Chargemap Pass ist nummeriert. Diese Nummer ist einzigartig und für jeden Chargemap Pass spezifisch. Diese wird zu dessen Aktivierung benötigt, die vor der Verwendung an den kompatiblen Ladestationen erfolgen muss.

Die Aktivierung des Chargemap Passes kann vom Nutzer nur online auf der Website vorgenommen werden. Dazu muss der Nutzer mit seiner Kartennummer den Bereich „Pass“ auswählen, der über die Startseite seines Benutzerkontos zugänglich ist, dann „Aktivieren Sie Ihren Chargemap Pass“ anklicken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Der Nutzer muss sich legitimieren, um die Ladekarte aktivieren zu können.

Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein Chargemap Pass aktiviert werden.

Der Chargemap Pass ist zwei (2) Jahre lang gültig und wird automatisch verlängert, sofern er nicht vorher aus irgendeinem Grund dauerhaft deaktiviert wurde. Wenn über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist, wird dieser als inaktiv betrachtet, d.h. der Zahlungsdienst wird deaktiviert und der Nutzer kann ihn nicht mehr für Stromaufladungen verwenden.

2.6 Recht auf Widerruf

Gemäß den Artikeln L. 221-18 bis L. 221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes Code de la Consommation hat jeder einzelne Nutzer/Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab der Aktivierung des Chargemap Passes durch den Nutzer/Verbraucher.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Nutzer/Verbraucher vierzehn (14) Tage Zeit, CHARGEMAP über seine Absicht zu informieren, indem er das im Anhang befindliche Widerrufsformular ausfüllt und abschickt oder dieses Formular per E-Mail an folgende Adresse sendet: [email protected] oder durch eine andere eindeutige Erklärung, mit der er seinen Wunsch zum Widerruf zum Ausdruck bringt (Widerrufsformular).

Wird das Widerrufsrecht per E-Mail an CHARGEMAP übermittelt, schickt CHARGEMAP dem Nutzer/Verbraucher eine Empfangsbestätigung für den Widerruf. Der Widerruf wird sofort nach Eingang des Antrags bei CHARGEMAP wirksam.

Danach hat der Nutzer/Verbraucher den Chargemap Pass unversehrt und in einwandfreiem Zustand per Post so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Absendung des Widerrufsformulars, zusammen mit einer Kopie der Rechnung an CHARGEMAP unter folgender Adresse zurückzusenden: 7 allée Cérès - F-67200 STRASBOURG.

Die Kosten und Risiken der Rücksendung liegen allein in der Verantwortung des Nutzers/Verbrauchers.

CHARGEMAP verpflichtet sich, dem Nutzer/Verbraucher den Preis des Chargemap Passes, der Gegenstand des Widerrufs ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Chargemap Passes oder zumindest des Nachweises für den Versand des Chargemap Passes zu erstatten. Es ist wichtig, dass der Chargemap Pass nicht beschädigt ist und von CHARGEMAP wieder in Verkehr gebracht werden kann.

Im Falle einer Beschädigung des Chargemap-Passes durch den Nutzer/Verbraucher, einen seiner Bevollmächtigten oder einen sonstigen Dritten vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Widerruf nicht akzeptiert.

In jedem Fall werden nach Ablauf der Widerrufsfrist keine Stornierungen, Änderungen und/oder Erstattungen mehr akzeptiert. Ein ungenutzter Chargemap Pass ist nicht umtauschbar, erstattungsfähig oder übertragbar.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden und mit deren Ausführung mit Zustimmung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers/Verbrauchers begonnen wurde.

Bei nicht vollständig ausgeführten Dienstleistungen hat der Nutzer hingegen die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, indem er CHARGEMAP von seiner Widerrufsabsicht in Kenntnis setzt. Der Nutzer haftet dann für die festen und anteiligen Kosten der Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Die vom Nutzer/Verbraucher vor dem Wirksamwerden des Rücktrittsantrags getätigten Stromabrechnungen werden gemäß den vorliegenden Bestimmungen in Rechnung gestellt und bleiben CHARGEMAP von Rechts wegen geschuldet.

Darüber hinaus hat der Nutzer/Verbraucher die Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 216-2 des Verbraucherschutzgesetzes zu stornieren, wenn sich die Lieferung gegenüber der angegebenen Frist verzögert und nachdem er CHARGEMAP aufgefordert hat, den Chargemap Pass innerhalb einer angemessenen Frist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden, falls diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.

2.7 Verlust / Diebstahl / Beschädigung des Chargemap Passes

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den ihm zugewiesenen Chargemap Pass und muss ihn sorgfältig schützen.

Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort jederzeit geheim zu halten, um sein Benutzerkonto und die darin gespeicherten Daten zu schützen.

Er verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind.

Er muss alle Maßnahmen ergreifen, um seinen Chargemap Pass sicher aufzubewahren, und er muss die Folgen seiner Nutzung und der damit verbundenen Zahlungen tragen, solange er nicht widersprochen hat.

2.7.1 Einspruch oder Antrag auf Aussetzung

Bei Verlust, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder sonstiger unbefugter Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder der damit verbundenen Daten kann der Nutzer den Chargemap Pass sperren oder CHARGEMAP auffordern, den Chargemap Pass-Zahlungsdienst auszusetzen.

Um einen Einspruch zu erheben, muss der Nutzer die Rubrik „Ich habe meinen Chargemap Pass verloren/er wurde gestohlen“ aufrufen, die über die Schnittstelle seines Benutzerkontos auf der Website zugänglich ist.

Der Widerspruch wird sofort nach Eingang des Widerspruchsantrags bei CHARGEMAP wirksam.

Nach der Deaktivierung des Chargemap Passes hat der Nutzer die Möglichkeit, diesen zu ersetzen. Die Bestellung eines neuen Chargemap Passes wird mit 7,00 € einschließlich Steuern und Versandkosten berechnet.

Wird kein neuer Chargemap Pass bestellt, sobald der verlorene, gestohlene, betrügerische, unterschlagene oder anderweitig unbefugte Gebrauch des Chargemap Passes deaktiviert wird, ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Chargemap Pass auf der Seite „Erneuern Sie Ihren Chargemap Pass“ zu bestellen.

2.7.2 Fälligkeit der Zahlung vor Einspruch

Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Zahlungsdienstes vorgenommenen Stromaufladungen zu bezahlen, solange er ihnen nicht widersprochen hat.

CHARGEMAP kann nicht für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen verantwortlich gemacht werden, außer für solche, die nach einem Widerspruch vorbehaltlich der Aufrichtigkeit des Nutzers durchgeführt wurden. CHARGEMAP ist in keiner Weise verpflichtet, die so belasteten Beträge zu erstatten.

Die Beweislast für eine unbefugte Nutzung des Zahlungsdienstes durch den Nutzer liegt in keinem Fall bei CHARGEMAP.

2.7.3 Möglichkeit zum Entsperren

Je nach Fall kann der Widerspruch zu einer einfachen Aussetzung des Zahlungsdienstes und/oder des Chargemap Passes oder zu einer dauerhaften Deaktivierung des letzteren führen.

Im Falle einer Sperrung des Chargemap Passes kann dieser direkt online über die Rubrik „Chargemap-Pass entsperren“, die über die Benutzeroberfläche des Benutzerkontos zugänglich ist, entsperrt werden. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, CHARGEMAP zu diesem Zweck per E-Mail oder über das auf der Website und der mobilen App verfügbare Kontaktformular zu kontaktieren.

Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes infolge von Diebstahl oder dauerhaftem Verlust ist eine Reaktivierung nicht möglich und der Nutzer muss einen neuen Chargemap Pass bestellen, sofern er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert.

2.7.4 Ersatz im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung des Chargemap Passes durch unsachgemäßen Gebrauch ab.

Der Nutzer muss insbesondere darauf achten, dass der Chargemap Pass nicht geknickt oder durchstochen wird, um ihn z. B. an einem Schlüsselring zu befestigen, da dies den Chip beschädigen kann.

Der Ersatz eines vom Nutzer aufgrund von falscher Nutzung beschädigten oder eines verlorenen Chargemap Passes wird mit sieben Euro einschließlich aller Steuern (7 € brutto) berechnet.

3. Nutzung des Chargemap Pass-Zahlungsdienstes

Der Chargemap Pass ist ein Zahlungsinstrument, das es dem Nutzer ermöglicht:

  • den Aufladeservice an den kompatiblen Ladestationen der Partnernetze zu nutzen;
  • sich an einer kompatiblen Ladestation zu identifizieren, um sein Einverständnis zu geben, eine Aufladung zu starten und sich zu verpflichten, für den Dienst zu bezahlen;
  • für seine Aufladung zu bezahlen.

3.1 Ordnungsgemäße Nutzung der Dienste durch den Nutzer

Der Nutzer ist verpflichtet, den Zahlungsdienst in angemessener Weise zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, die kompatiblen Ladestationen mit Sorgfalt und unter Beachtung der Sicherheitshinweise zu benutzen und jede unbefugte Benutzung zu unterlassen.

3.1.1 Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen erklärt der Nutzer, dass er alle in Artikel 1.3 genannten Voraussetzungen erfüllt und beachtet hat.

Die Nutzung der Ladestationen unterliegt ausschließlich den Nutzungsbedingungen des Partnerbetreibers, der Eigentümer der Ladestation ist.

Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung des Chargemap Passes zu prüfen, ob er finanziell in der Lage ist, den geplanten Aufladevorgang zu bezahlen. Der Nutzer verpflichtet sich, sich vorher über die von CHARGEMAP auf der besagten kompatiblen Ladestation angewandten Tarife zu informieren. Sollte der Zugang zu den Tarifen nicht möglich sein, muss der Nutzer von einer Aufladung mit dem Chargemap Pass absehen, da ansonsten davon ausgegangen wird, dass er die besagten Tarife ohne Haftung seitens CHARGEMAP akzeptiert.

Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitshinweise und alle anderen geltenden Vorschriften für die verwendete Ladestation und das betreffende Fahrzeug zu beachten.

Vor jedem Aufladevorgang muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der betreffenden kompatiblen Ladestation kompatibel sind. Er muss außerdem die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten.

Der Nutzer muss seinen Chargemap Pass vor das RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation halten, um den Ladevorgang zu starten, und er sich muss erneut an der kompatiblen Ladestation ausweisen, um den Ladevorgang zu beenden. Dieses Verfahren kann je nach Modell der kompatiblen Ladestation und der vom Partnerbetreiber eingerichteten Bedienung variieren, so dass der Nutzer alle Anweisungen auf der kompatiblen Ladestation beachten muss.

3.1.2 Betrügerische Verwendung

Jeder Chargemap Pass ist persönlich und mit einem einzigen Benutzerkonto verbunden, das ein und demselben Nutzer gehört.

Die Verwendung eines Chargemap Passes durch eine andere Person als den Nutzer ist strengstens untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen seiner Bevollmächtigten, wenn dieser Inhaber eines Geschäftskontos ist.

Der Nutzer muss stets darauf achten, seinen Chargemap Pass, sein Login und sein Passwort für den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu schützen. Er muss sich stets vergewissern, dass er seinen Chargemap Pass in seinem Besitz oder im Besitz seiner Bevollmächtigten hat, dass er ihn niemals Dritten überlässt und dass er ihn nach jeder Aufladung wieder an sich nimmt.

CHARGEMAP haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Nutzers. Der Nutzer ist für jede betrügerische Verwendung seines Chargemap Passes, seiner Zugangsdaten und seines Passworts für den Zugang zu seinem Benutzerkonto sowie seines Benutzerkontos verantwortlich. Er ist für jeden durchgeführten Auflade-, Zahlungs- und Liefervorgang verantwortlich.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass jede Verbindung, Bestellung, Nutzung oder Übertragung von Daten, die über das Konto und den Chargemap Pass des Nutzers erfolgen, vom Nutzer oder gegebenenfalls von seinen Bevollmächtigten und unter seiner vollen Verantwortung vorgenommen werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, CHARGEMAP den durch eine solche betrügerische Nutzung entstandenen Schaden zu ersetzen und verpflichtet sich, in dieser Hinsicht keine rechtlichen Schritte im weitesten Sinne einzuleiten.

Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Untersuchung einer Aufladetransaktion oder einer anderen Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder des Zahlungsdienstes in vollem Umfang mit CHARGEMAP und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

3.2 Preise für Aufladungen

Die Preise für die elektrischen Aufladungen werden von CHARGEMAP festgelegt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, um insbesondere Tarifänderungen der Partnerbetreiber zu berücksichtigen. Infolgedessen werden die Tarife auf der Website und der mobilen App ständig aktualisiert.

Die an den kompatiblen Ladestationen angezeigten Informationen (Dauer und Leistung) sind nur ein Anhaltspunkt und nur der vom Partnerbetreiber an CHARGEMAP gesendete Ladebericht ist verbindlich.

Der Nutzer muss daher vor jedem Aufladevorgang seines Fahrzeugs über den Zahlungsdienst die auf der Website und der mobilen App verfügbare Preisliste einsehen, um sich über den genauen Preis zu informieren, der berechnet wird.

Für jede kompatible Ladestation gibt es eine spezifische Preisliste, die auf der Website oder der mobilen App verfügbar ist.

Die vom Partnerbetreiber auf der kompatiblen Ladestation angezeigten Preise bestimmen unter keinen Umständen den Preis der Aufladungen für den Nutzer. Die zum Zeitpunkt des Aufladens auf der Website und in der mobilen App angezeigten Preise sind die einzig gültigen Preise.

Diese Preise sind klar und deutlich angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern und nur in Euro.

Diese Preise beinhalten:

  • Den Preis, der CHARGEMAP vom Partnerbetreiber in Rechnung gestellt wird;
  • CHARGEMAP-Servicegebühren (Umtauschgebühren, Telefon- und E-Mail-Support, technische Verbindung zu den Betreibern, Abrechnungs-, Zahlungs- und Inkassogebühren, usw.).

Um den Betrag der Aufladung zu berechnen, werden die Werte für Energie und Verbindungszeit aufgerundet.

CHARGEMAP kann nicht für ein falsches Verständnis der Tarife verantwortlich gemacht werden.

Wenn der Nutzer offline ist und/oder nicht auf die mobile App oder die Website zugreifen kann, wird ihm dringend empfohlen, nicht mit einer Aufladung fortzufahren.

Tätigt der Nutzer jedoch eine Aufladung, obwohl er offline ist und/oder keinen Zugriff auf die mobile App oder die Website hat, kann CHARGEMAP nicht für die mangelnde Information oder Lesbarkeit der Preisangaben sowie des berechneten Tarifs verantwortlich gemacht werden. Folglich wird davon ausgegangen, dass der Nutzer, der sein Fahrzeug auflädt, ohne Zugang zu den Tarifen zu haben, die geltenden Tarife von CHARGEMAP ohne Vorbehalt akzeptiert.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Zahlung oder ein Volumenlimit für Stromaufladungen festzulegen, um den Nutzer vor größeren Abrechnungsvorfällen zu schützen.

3.3 Bezahlung von Aufladungen

Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er jedes Mal, wenn er seinen Chargemap Pass an der dafür vorgesehenen Stelle einer kompatiblen Ladestation vorzeigt und den von ihm gewünschten Aufladedienst auswählt, dem Aufladevorgang und der damit verbundenen Zahlung vollständig zustimmt.

Sobald die Zustimmung erteilt wurde, gilt die Zahlung als vom Nutzer autorisiert und der Zahlungsauftrag als unwiderruflich und unanfechtbar, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.6 Widerrufsrecht[b].

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro.

Alle Transaktionen werden über einen sicheren SSL-Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Nutzer seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden. Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

In jedem Fall verpflichtet sich der Nutzer, ein ausreichendes Guthaben auf dem Bankkonto zu halten, das mit der dem Benutzerkonto zugeordneten Kreditkarte verbunden ist, um jede Aufladung zu decken.

3.3.1 Rabattcode und Aufladeguthaben

Der Nutzer kann über einen Partnercode verfügen, der ihn zu einem Aufladeguthaben berechtigt. Er kann über Werbeangebote von CHARGEMAP oder CHARGEMAPs Partnerunternehmen bezogen werden.

Je nach Aktionsangebot kann das Aufladeguthaben direkt integriert werden, ohne dass der Nutzer bei der Bestellung seines Chargemap Passes besondere Eingriffe vornehmen muss.

Andernfalls muss der Nutzer den Partnercode angeben, der ihm bei der Bestellung seines Chargemap Passes in dem dafür vorgesehenen Feld mitgeteilt wurde.

Falls der Nutzer über einen Partnercode verfügt, der es ihm ermöglicht, ein Aufladeguthaben zu erhalten, gilt Folgendes:

  • Der Partnercode kann nur einmal verwendet werden;
  • das Aufladeguthaben kann nach Ermessen von CHARGEMAP in allen Partnernetzen oder bei einem einzigen Partnerbetreiber gültig sein. Es muss innerhalb von sechsunddreißig (36) Monaten nach seiner effektiven Registrierung auf dem Benutzerkonto verwendet werden.

Die Partnercodes und Aufladeguthaben können unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung, einem Umtausch oder einer Zahlung in Euro auf das Bankkonto des Nutzers führen.

Nach der effektiven Registrierung des Aufladeguthabens auf dem Benutzerkonto behält sich die CHARGEMAP das Recht vor, zukünftige Aufladungen des Nutzers vorrangig über dieses Aufladeguthaben zu bezahlen.

3.3.2 Zahlungsverzug

Im Falle der Nichtbezahlung wird CHARGEMAP, nachdem der Nutzer per E-Mail informiert wurde, alle achtundvierzig Stunden (48h) erneut versuchen, den Rechnungsbetrag abzubuchen, und zwar für die Dauer eines Monats (1 Monat).

In der Zeit zwischen diesen Zahlungsversuchen wird der Chargemap Pass ausgesetzt und ist für den Nutzer bis zur tatsächlichen Zahlung der fälligen Beträge nicht nutzbar. Darüber hinaus wird die Zahlungsdienstleistung unter den in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen gekündigt.

Der Nutzer wird nach dem ersten Versuch per E-Mail informiert, dann innerhalb von vier (4) Tagen, dann innerhalb von sechs (6) Tagen, zwölf (12) Tagen und schließlich innerhalb von sechsundzwanzig (26) Tagen.

Sollten diese Versuche fehlschlagen, wird CHARGEMAP ein Inkassoverfahren gegen den Nutzer einleiten.

Die Zusendung des Mahnschreibens wird dem Nutzer von CHARGEMAP als pauschale Mahngebühr in Höhe von zehn Euro inklusive aller Steuern (10 €) in Rechnung gestellt.

Kann die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe geleistet werden, ist der Nutzer/Gewerbetreibende von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung verpflichtet,

  • eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen des am Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Säumniszuschläge werden ohne Mahnung fällig, wenn sie begründet sind. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Freistellungen berufen, wenn die Eröffnung eines Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm zustehenden Forderung zum Fälligkeitstermin verhindert.
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro (40 €) pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-16 des Handelsgesetzbuchs) zu zahlen. Übersteigen die anfallenden Inkassokosten die Höhe dieser Pauschalvergütung, kann CHARGEMAP eine zusätzliche Vergütung verlangen.

3.4 Rechnungsstellung

Tätigt der Nutzer eine Aufladung über den Chargemap Pass-Zahlungsdienst, erhält er per E-Mail eine Übersicht mit Informationen über den Aufladevorgang. Die übermittelte Verbrauchsübersicht und die zugehörigen Tarife stellen Bestandteile der Rechnungsstellung dar. Der Nutzer kann die Ladehistorie über sein Benutzerkonto frei einsehen. Der Nutzer kann alle Informationen über die durchgeführte Aufladung finden: Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag der Transaktion.

Jede Aufladung, die an einer kompatiblen Ladestation durchgeführt wird, wird auf einer detaillierten, globalen und monatlichen Rechnung ausgewiesen, die CHARGEMAP dem Nutzer zusendet.

Die monatliche Rechnung wird per E-Mail verschickt und kann im Benutzerkonto unter der Rubrik „Rechnungen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Nutzer verpflichtet sich, jeden Monat seine elektronische Rechnung einzusehen, sobald sie von CHARGEMAP übermittelt worden ist.

Der so für die Aufladungen des vergangenen Monats N berechnete Betrag wird zu Beginn des Folgemonats (N+1) abgebucht. Der Nutzer ist verpflichtet, die so mitgeteilten Beträge an CHARGEMAP zu zahlen, es sei denn, CHARGEMAP wird das Gegenteil bewiesen (siehe 4.1.5 Reklamationen).

Aus Gründen, die sich der Kontrolle von CHARGEMAP entziehen, ist es möglich, dass Aufladungen nach diesem Zeitraum in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall muss der Nutzer auf seine Ladehistorie zurückgreifen.

3.5 Aussetzung - Einschränkung - Stornierung von Chargemap Diensten

Wird der Chargemap Pass gemäß Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Bedingungen als inaktiv betrachtet (wenn innerhalb von zwei (2) Jahren keine Aufladung mit dem Chargemap Pass des Nutzers erfolgt ist), behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den Chargemap Pass zu sperren.

Im Falle einer verdächtigen Aktivität auf dem Benutzerkonto oder einer verdächtigen Nutzung des Chargemap Passes, bei Verdacht auf betrügerische Nutzung, im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Bedingungen oder wenn die geltende Gesetzgebung dies vorschreibt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, ein Überprüfungsverfahren durchzuführen und gegebenenfalls den Zahlungsdienst auszusetzen und ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Ebenso kann der oben genannte Dienst bei verdächtigen Bankgeschäften oder im Falle eines Zahlungsvorfalls ausgesetzt werden. Dies ist eine Option, die CHARGEMAP einseitig gewährt wird und zu keiner Entschädigungszahlung führt.

Im Falle einer Aussetzung des Chargemap Passes kann dessen Entsperrung unter den in Artikel 2.7.3[c] genannten Bedingungen erfolgen.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes in einem bestimmten Gebiet ganz oder teilweise einzuschränken, wenn die Nutzung des Chargemap Passes gegen diese Bedingungen oder die örtlichen Gesetze verstößt oder verstoßen könnte.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes einzuschränken, wenn der Nutzer, einer seiner Bevollmächtigten oder ein Dritter im Verdacht steht, Urheber einer Straftat oder einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung des Chargemap Passes zu sein oder im Begriff zu sein, Urheber einer solchen zu sein.

4. Support und Haftung

4.1 Hilfe und Support

Für jede Anfrage nach Hilfe oder Support kann der Nutzer CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

  • Per E-Mail: [email protected]
  • Über das auf der Website oder der mobilen App unter der Rubrik „Kontakt“ verfügbare Kontaktformular
  • Nur für sofortige Hilfeanfragen im Zusammenhang mit einer Aufladung, die mit dem Chargemap Pass vorgenommen wurde, kann die Hotline telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen gebührenfreien Nummer kontaktiert werden.

4.1.1 Anwendungsbereich und Einschränkungen

CHARGEMAP bemüht sich in angemessener Weise, das vom Nutzer festgestellte und ihm zur Kenntnis gebrachte Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen, ohne zu garantieren, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Antwort gegeben werden kann. Es ist nicht garantiert, dass die vorgelegten Probleme auch nur teilweise gelöst werden können. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen nur zu Mitteln und nicht zu Ergebnissen verpflichtet.

Die Reaktionszeit wird anhand der Einsatzzeiten der telefonischen Hotline gemessen: 7/7 Tage und 24h/24 (vorbehaltlich einer Änderung durch CHARGEMAP, über die der Nutzer mindestens 15 Tage vorher per E-Mail informiert wird).

Die CHARGEMAP-Hotline kann in keinem Fall von einem Nutzer telefonisch mit der Klärung von Fragen zur Nutzung der Website und des Zahlungsdienstes beauftragt werden, insbesondere in Bezug auf: Erstellung des Benutzerkontos, Bestellung des Chargemap Passes, Aktivierung des Chargemap Passes, usw. Gegebenenfalls wird CHARGEMAP den Nutzer an den Kundendienst weiterleiten, der per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar ist.

Die CHARGEMAP-Hotline kann NUR von dem Nutzer angefordert werden, der eine Aufladung mit dem Chargemap Pass vornimmt oder versucht, eine Aufladung vorzunehmen. Die CHARGEMAP-Hotline kann von einem identifizierten Nutzer nicht beauftragt werden, eine Aufladung auf einer kompatiblen Ladestation eines Partnerbetreibers innerhalb der vertraglichen Grenzen, die dieser CHARGEMAP auferlegt, zu starten und zu stoppen.

Sollte sich herausstellen, dass eine kompatible Ladestation defekt ist, kann CHARGEMAP den Nutzer an die nächstgelegene Ladestation weiterleiten. Der CHARGEMAP Support kann in diesem Fall anstelle des Nutzers Informationen über den Status der betreffenden kompatiblen Ladestation an den Partnerbetreiber senden.

Die telefonische Hotline kann auf Wunsch des identifizierten Nutzers einen Pannendienst suchen und rufen, wenn:

  • ein Fahrzeug während eines Aufladevorgangs beschädigt oder zerstört wurde;
  • das Fahrzeug eine vollständig entladene Batterie hat;
  • sich das Fahrzeug vor einer ausgefallenen Ladestation befindet mit der Unmöglichkeit, das Fahrzeug zur nächsten verfügbaren Ladestation zu bewegen.

Jeder Antrag auf eine Pannenhilfe für ein in Betrieb befindliches Fahrzeug wird abgelehnt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit solchen Pannenhilfen entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers. Die Zahlung dieser Kosten muss an das Unternehmen erfolgen, das den Pannendienst durchführt. CHARGEMAP erhebt dafür keine Gebühren und tritt auch nicht als Vermittler zwischen dem Nutzer und dem genannten Pannenhelfer auf. CHARGEMAP bietet keinen Support für Produkte von Drittanbietern an.

4.1.2 Rechtliche Garantie der Konformität für die Nutzer/Verbraucher

Für den Chargemap Pass gilt die gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß den Bestimmungen der Artikel L.217-7 bis L.217-14 des französischen Verbraucherschutzgesetzes.

CHARGEMAP ist daher verpflichtet, einen vertragsgemäßen Chargemap Pass zu liefern und haftet für etwaige zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Konformitätsmängel. CHARGEMAP haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese durch den Vertrag in dessen Verantwortung gelegt wurde oder unter dessen Verantwortung durchgeführt wurde.

Eine Ware ist konform, wenn sie entweder:

  • für den Gebrauch geeignet ist, der üblicherweise von einer ähnlichen Ware erwartet wird;
  • der CHARGEMAP-Beschreibung entspricht und die im Muster oder Modell dargestellten Eigenschaften aufweist;
  • die Eigenschaften aufweist, die ein Nutzer/Verbraucher aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, Herstellers oder Vertreters (Werbung, Kennzeichnung usw.) berechtigterweise erwarten kann. Die Erklärungen der beiden letztgenannten Fachleute sind jedoch für CHARGEMAP nicht bindend, da sie diese nicht kennt und nicht in der Lage ist, sie zu kennen; die von den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist oder für den vom Käufer gewünschten besonderen Verwendungszweck geeignet ist, der CHARGEMAP bekannt und allgemein anerkannt ist.

Eine Klage auf Konformitätsgarantie verjährt nach zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung der Ware. Der Nutzer/Verbraucher kann sich in drei Fällen nicht auf die Konformitätsgarantie des Artikels L.217-8 berufen:

  • wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis von dem Mangel hatte;
  • wenn ihm der Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht unbekannt gewesen sein kann;
  • wenn der Mangel auf das vom Käufer gelieferte Material zurückzuführen ist.

Im Falle einer Konformitätsverletzung schlägt CHARGEMAP dem Nutzer/Verbraucher den Ersatz der Ware oder deren Reparatur vor. Die Wahl liegt beim Nutzer/Verbraucher, es sei denn, dies würde unter Berücksichtigung des Warenwertes oder der Bedeutung des Mangels zu einem offensichtlich unverhältnismäßigen Aufwand für CHARGEMAP führen. Der Nutzer/Verbraucher kann die Auflösung des Vertrages oder seine Minderung (Herabsetzung des Warenpreises) erwirken, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt und die Verzögerung der gewählten Lösung einen (1) Monat ab Zeitpunkt der Anfrage überschreitet oder keine Option zur Einhaltung der Konformität verfügbar ist. Dem Nutzer/Verbraucher können keine Kosten für den Ersatz, die Reparatur, die Annullierung oder die Reduzierung des Vertrags auferlegt werden.

4.1.3 Gewährleistung für versteckte Mängel

Der Chargemap Pass profitiert außerdem von der gesetzlichen Garantie für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. So ist CHARGEMAP zur Gewährleistung angehalten bei versteckten Mängeln der verkauften Sache, die sie für den Gebrauch, für den sie bestimmt ist, untauglich machen, oder die diesen Gebrauch so sehr mindern, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem geringeren Preis erworben hätte, wenn er sie gekannt hätte. CHARGEMAP haftet nicht für offensichtliche Mängel, von denen sich der Käufer selbst überzeugen konnte. Der Mangel muss vor dem Verkauf aufgetreten sein und die Ware für den vorgesehenen Gebrauch untauglich machen. Der Käufer hat die Wahl zwischen der Rückgabe der Sache und der Rückerstattung des Preises oder der Beibehaltung der Sache und der Rückerstattung eines Teils des Preises. Die Verjährungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Entdeckung des Mangels.

4.1.4 Vertragliche Garantie der Konformität

Im Falle einer Änderung des Chargemap Passes, die durch technische Zwänge oder andere Aktualisierungen notwendig wird, um die Kontinuität des Zahlungsdienstes des Chargemap Passes zu gewährleisten, informiert CHARGEMAP den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage vorher per E-Mail und online auf der Website über sein Benutzerkonto. Unter diesen Bedingungen wird der Austausch so schnell wie möglich kostenlos von CHARGEMAP vorgenommen.

Ein neuer Chargemap Pass wird dem Nutzer per Post zugesandt. Er muss seinen alten Chargemap Pass deaktivieren und den neuen Pass gemäß den Anweisungen auf dem Pass aktivieren.

4.1.5 Reklamationen

Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Problem, das auf der Website oder bei der Nutzung der mit dem Chargemap Pass kompatiblen Ladestationen auftritt, so schnell wie möglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Erhalt des Ladeberichts, zu melden.

Im Falle eines vom Nutzer festgestellten Fehlers, insbesondere bei einem Aufladevorgang, kann der Nutzer CHARGEMAP kontaktieren. Nach Prüfung des Antrags, des Benutzerkontos und der Umstände des betreffenden Vorgangs schickt CHARGEMAP dem Nutzer einen Bericht mit den dem Unternehmen vorliegenden Informationen. Ist dies der Fall, wird der Nutzer darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben.

Soweit gesetzlich oder vertraglich nicht anders geregelt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, vom Nutzer die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen, um seine Reklamation zu belegen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Bis zum Beweis des Gegenteils werden nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch angesehen.

Alle Unterlagen, die sich auf die Reklamation beziehen, müssen spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Reklamation oder der Anforderung von Informationen und/oder Unterlagen durch CHARGEMAP bei CHARGEMAP eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Beschwerdeakte ohne weitere Maßnahmen zu schließen.

Wurde das Konto des Nutzers mit einer fehlerhaften Zahlung belastet, wird der Betrag vorbehaltlich des Ergebnisses der Reklamation von CHARGEMAP auf die Bankkarte des Benutzers zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Nutzer hat.

4.2 Haftung

4.2.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften, der Bedingungen und der Gebrauchsanweisungen für die jeweilige Ladestation, das Elektrofahrzeug und/oder das Ladekabel ergeben.

Der Nutzer ist allein für die Nutzung seines Benutzerkontos und seines Chargemap Passes verantwortlich. Er ist für deren Verwahrung verantwortlich und muss für die Handlungen und Taten jeder Person einstehen, die sein Benutzerkonto und seinen Chargemap Pass benutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein verantwortlich für die Informationen, die er an CHARGEMAP weitergegeben hat oder von denen man annimmt, dass er sie weitergegeben hat.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Gerät und die mobile App regelmäßig zu aktualisieren, um von den neuesten Funktionen zu profitieren. Werden keine regelmäßigen Aktualisierungen vorgenommen, wird Chargemap das Benutzerkonto nicht löschen. Der Zugriff auf das Benutzerkonto und dessen Betrieb kann jedoch eingeschränkt sein. Außerdem lehnt CHARGEMAP im Falle einer Nichtaktualisierung durch den Nutzer jede Verantwortung für die durch die Weigerung des Nutzers, die besagte Aktualisierung vorzunehmen, verursachten Störungen ab. Chargemap behält sich das Recht vor, Aktualisierungen der mobilen App zu verlangen, um auf die mobile Schnittstelle und Funktionen zugreifen zu können.

4.2.2 Haftungsbeschränkung von CHARGEMAP

Generell kann CHARGEMAP nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitshinweise oder sonstiger Regeln im Zusammenhang mit den Ladestationen oder dem betreffenden Elektrofahrzeug ergeben.

4.2.2.1 Im Zusammenhang mit Informatikproblemen

CHARGEMAP lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die durch Störungen, Ausfälle, fehlende Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstanden sind, insbesondere durch eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung des Datenflusses, ein Eindringen von außen, eine eventuelle Verlangsamung usw.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden jeglicher Art, vorhersehbar oder unvorhersehbar, verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung des Benutzerkontos oder des Chargemap Passes ergeben.

4.2.2.2 Im Zusammenhang mit den Informationen, die auf den kompatiblen Ladestationen angezeigt werden

CHARGEMAP prüft, soweit möglich und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die vom Nutzer mitgeteilten Informationen. CHARGEMAP kann in keiner Weise für die bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen verantwortlich gemacht werden, wenn sich diese als ungenau, veraltet oder unvollständig erweisen. CHARGEMAP ist nur verpflichtet, in dieser Hinsicht alle Anstrengungen zu unternehmen.

Im Falle eines Irrtums kann sich der betroffene Nutzer an CHARGEMAP wenden und, soweit möglich, die fehlerhaften oder fehlenden Informationen auf der Website präzise mitteilen.

CHARGEMAP kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer oder einer seiner Bevollmächtigten erleidet, wenn der Nutzer durch eine auf der kompatiblen Ladestation, der Website, der mobilen App, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel angezeigte Nachricht vor einem Risiko, auch einem möglichen, gewarnt wurde.

4.2.2.3 Im Zusammenhang mit dem Fahrzeug

CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die durch Mängel am Elektrofahrzeug oder am Stromladekabel entstehen.

4.2.2.4 Im Zusammenhang mit Infrastrukturen

CHARGEMAP haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Mängeln an den kompatiblen Ladestationen, der Infrastruktur oder den Stromnetzen entstehen.

5. Datenschutz, personenbezogene Daten und Cookies

Die Elemente in Bezug auf Vertraulichkeit und personenbezogene Daten sind in der

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